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Wer haftet für den Azubi

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  • #31
    AW: Wer haftet für den Azubi

    Zitat von Bluesun Beitrag anzeigen
    ...

    Eine Kontrolle von Papieren (eines Azubis) ist Sache von einem Mitarbeiter des Betriebes, der über das komplette Fachwissen verfügt. Er weis sofort, wenn sich irgendwo Fehler eingeschlichen haben.

    Was bringt es einem Betrieb, wenn 2 Frischlinge da sind, die beide Fehler begehen weil es beide nicht wissen???
    ...

    Wenn einer einen Fehler macht (weil er eben Neu ist), wie soll er bitteschön einem Azubi beibringen, wie es richtig gemacht wird? Geht ja gar nicht, weil er es selbst nicht weiß und es erst richtig gezeigt kriegen muss.
    ...
    Man kann einen Azubi nicht auf eine Stufe mit einem neuen Mitarbeiter stellen (und beide gleichermaßen als Frischlinge bezeichnen).

    In einer Ausbildung sollte viel mehr vermittelt werden als reines Fachwissen. Man kann nie alles lernen, was man in der Zukunft brauchen wird. Zu den wichtigsten Dingen, die man in der Ausbildung lernen muß, gehören die Wege, sich fehlende Informationen zu beschaffen.

    Genau diese Fähigkeit erwartet man aber doch von neuen Mitarbeitern. Es wäre also in der Situation nicht nötig gewesen, dem Azubi wie aus der Pistole geschossen die passenden Informationen zu liefern sondern ihm zu zeigen, wie er Lösungen findet bzw. es mit ihm gemeinsam zu tun - oder mit ihm gemeinsam mal alles durchzugehen.

    Ich denke, es macht einfach ein besseres Bild, wenn man sich mehr mit der Lösung von Aufgaben beschäftigt als nach Gründen zu suchen, warum man nicht zuständig ist.

    Just my 2 Cent.

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    • #32
      AW: Wer haftet für den Azubi

      bluesun ich bekomme langsam den eindruck du willst in dieser firma gar nicht arbeiten. zb ihk anrufen wegen ein paar wisch papiere sowas würde mir nicht mal im schlafe einfallen+mein boss würde mich hochkant rausschmeissen

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      • #33
        AW: Wer haftet für den Azubi

        Einige kommen mit sowas tatsächlich durch, ich kenne auch einen der kann sich alles erlauben weil niemand, nicht mal der Chef Lust hat sich mit dem dämlichen Gesabbel des Mitarbeiters auseinanderzusetzen.

        Das sind dann natürlich eher die nicht so guten Firmen.

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        • #34
          AW: Wer haftet für den Azubi

          Zitat von cavallo 09 Beitrag anzeigen
          zb ihk anrufen wegen ein paar wisch papiere sowas würde mir nicht mal im schlafe einfallen
          Es geht nicht nur um ein paar Papiere, sondern auch noch um andere Sachen. Ich bin immer bereit zu helfen, nur muss man mir auch erst mal die Gelegenheit geben mich mit den wichtigen Sachen zurecht zu finden um diese zu beherrschen.
          Erst dann kann ich auch jemand anderen so helfen, das auch keine Fehler passieren. Mir selbst unterlaufen auch ab und zu Fehler.

          Es bringt dem Betrieb nichts, wenn beide Fehler machen und das sollte einigen schon verständlich sein.
          Wenn ich 1 Jahr im Betrieb bin und alles ausm FF kann, dann bin ich gern bereit solche Aufgaben zu übernehmen.

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          • #35
            AW: Wer haftet für den Azubi

            Nur mal eine frage...ruht jetzt der betrieb, bis das geklärt ist, oder machst du erstmal auf verdacht weiter?

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            • #36
              AW: Wer haftet für den Azubi

              Zitat von klausi Beitrag anzeigen
              Nur mal eine frage...ruht jetzt der betrieb, bis das geklärt ist, oder machst du erstmal auf verdacht weiter?
              :lmao[1]:
              Nicht mehr aktiv

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              • #37
                AW: Wer haftet für den Azubi

                Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                Nur mal eine frage...ruht jetzt der betrieb, bis das geklärt ist, oder machst du erstmal auf verdacht weiter?
                :rofl2[1]:
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                • #38
                  AW: Wer haftet für den Azubi

                  Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
                  Die Ausbilder kennen sich auch nicht in allen Bereichen aus!
                  Falsch!
                  Der in Ausbildungsvertrag genannte Ausbilder MUSS sich in allen Stoffe, die die Ausbildungsplan vorgibt, auskennen!
                  Ansonsten darf dieser erst recht nicht ausbilden!!
                  Daß ein Verkehrsmeister z.B. kein Werkstattmeister ist, ist klar, aber das Grundlegende wie etwa Kundendienst machen, Reifen wechseln etc... muss er beherrschen!

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                  • #39
                    AW: Wer haftet für den Azubi

                    Hier soll Niemand wen ausbilden, sondern nur darauf achten, das die Papiere nicht vergessen werden vom Azubi.
                    Dazu sollte ein Angestellter in der Lage sein, zu erkennen, wenn bei einer Tour Papiere fehlen. Eine minimale
                    Anforderungen an einen Angestellten. Die der Angestellte offensichtlich nicht bereit ist zu erfüllen. Das mag der Chef
                    beurteilen, wie er das findet, Arbeitsverweigerung in der Probezeit.
                    klausi

                    AW: Wer haftet für den Azubi
                    Nur mal eine frage...ruht jetzt der betrieb, bis das geklärt ist, oder machst du erstmal auf verdacht weiter?
                    klausi hat es hier auf den Punkt gebracht. Las sich zwar lustig, aber läuft darauf hinaus.
                    Der Betrieb steht buchstäblich, wenn Leute damit beschäftigt sind fehlende/nicht vorhandene
                    Papiere zu suchen. Wenn es ganz übel kommt, wartet ein Fahrer an der Rampe auf
                    diese fehlenden, nicht auffindbaren Papiere. War sicher auch schon von dem Einen,
                    oder Anderen hier im Forum eine Erfahrung. Wartezeiten an der Rampe wegen
                    fehlender Papiere. Man darf gespannt sein, wie sich das hier weiter entwickelt.
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                    • #40
                      AW: Wer haftet für den Azubi

                      Bernie vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, sicherlich muss der Ausbilder sich in allen Bereichen auskennen aber noch lange nicht so wie die Fachkraft, die dort sitzt! Unsere Firma bildet auch aus und wie der Zufall es will haben wir auch hier Auszubildene und ab morgen einen Praktikanten! Dieser wird mich ab morgen für 3 Wochen begleiten!
                      Ich bin auch erst 7 Monate in dieser Firma und noch lange nicht auf dem Wissenstand wie Fahrer die mehr als 15 Jahre hier sind! Trotzdem mach ich jetzt hier nicht den Hermann und such nach Ausreden um ihn nicht mitzunehmen! Die Geschäftsleitung hat es so bestimmt und dem werde ich mich fügen! Anscheinend reicht mein Wissen der Geschäftsführung um ihn mitzunehemen!
                      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                      • #41
                        AW: Wer haftet für den Azubi

                        Hallo, das der Ausbildungsleiter sich in allen Ausbildungsbereichen auskennen und zumindest hier ein Grundwissen mitbringen muss halte ich für eine Mär. Früher musste man noch einen Ausbilderschein haben. Das ist schon lange out.
                        Grundsätzlich muss der Ausbildungsbetrieb die für den Ausbildungsberuf erforderlichen Kenntnisse vermitteln können und hierfür die entsprechenden Abteilungen und Fachleute vorhalten. Die Anforderungen an den Betrieb ergeben sich aus den Ausbildungsunterlagen/-verträgen der IHK / HK.
                        Der Ausbildungsleiter muss nur dafür Sorge tragen, dass die Ausbildung anständig organisiert ist, d.h. es gibt einen betrieblichen Ausbildungsplan etc.
                        Er/sie ist Ansprechpartner des Azubis und kümmert sich um die ganzen Verwaltungstätigkeiten (IHK/HK, Anmeldung Schule/Prüfung, Einsatzplan etc).
                        Die fachliche Ausbildung wird dann vor Ort in den einzelnen Abteilungen von dem dort sitzenden/fahrenden Personal vorgenommen, die das entsprechende Fachwissen haben.

                        Gruß Ragnar

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