AW: Arbeitgeber in Berlin und Umland
Wir sind doch ganz ruhig. Ist auch nichts Persönliches, sondern nur Anmerkungen zu den jetzigen "Ausbildungsverhältnisse" (sofern man das so nennen kann), unseres Branche, unseres Berufstandes.
Irgendwie kann ich Dir zum Thema Berufspraxis und Berufsbschluss, nicht ganz folgen.
Man sollte das erlernen eines Berufes nicht mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Qualifikationen (welche es für jeden Beruf gibt) verwechseln.
Wenn man im Handwerk ein Beruf erlernt, hat man spätestens (in der Regel nach 3½ Jahren) mit bestandener Gesellenprüfung, dies Ausbildung zum Beruf abgeschlossen und man darf sich auch so nennen.
Das man anschließend noch eine Meisterbrief, Technikerbrief oder sonst was machen kann, hat nichts mit der Berufsbezeichnung zu tun.
Es gibt sogar Berufe, da darf man die Berufsbezeichnung sogar schon nach der ersten bestandenen Zwischenprüfung auf seine Fahnen schreiben oder man hat am Ende sogar mehrere Berufe erlernt, weil jede Zwischenprüfung als Berufsabschluss gilt.
Und bei unserem Beruf darf man sich inzwischen als BKF bezeichnen, sobald man den Führerschein und die Grundqualifikation hat. Da hat Berufsbezeichnung rein gar nichts mit der Berufspraxis oder weiterführenden, bzw. höheren Ausbildungsstufen zu tun.
Selbiges gilt auch für Leute, die z.B. in den 80er Jahren den Führerschein gemacht haben, nie im Beruf gearbeitet haben und heute Ihre Module absolvieren. Mit eingetragene Kennziffer 95 gelten die aus ausgebildet, auf wenn die keinerlei Berufspraxis haben.
Traurig aber war.
Wir sind doch ganz ruhig. Ist auch nichts Persönliches, sondern nur Anmerkungen zu den jetzigen "Ausbildungsverhältnisse" (sofern man das so nennen kann), unseres Branche, unseres Berufstandes.
Irgendwie kann ich Dir zum Thema Berufspraxis und Berufsbschluss, nicht ganz folgen.
Man sollte das erlernen eines Berufes nicht mit den unterschiedlichen Möglichkeiten der Qualifikationen (welche es für jeden Beruf gibt) verwechseln.
Wenn man im Handwerk ein Beruf erlernt, hat man spätestens (in der Regel nach 3½ Jahren) mit bestandener Gesellenprüfung, dies Ausbildung zum Beruf abgeschlossen und man darf sich auch so nennen.
Das man anschließend noch eine Meisterbrief, Technikerbrief oder sonst was machen kann, hat nichts mit der Berufsbezeichnung zu tun.
Es gibt sogar Berufe, da darf man die Berufsbezeichnung sogar schon nach der ersten bestandenen Zwischenprüfung auf seine Fahnen schreiben oder man hat am Ende sogar mehrere Berufe erlernt, weil jede Zwischenprüfung als Berufsabschluss gilt.
Und bei unserem Beruf darf man sich inzwischen als BKF bezeichnen, sobald man den Führerschein und die Grundqualifikation hat. Da hat Berufsbezeichnung rein gar nichts mit der Berufspraxis oder weiterführenden, bzw. höheren Ausbildungsstufen zu tun.
Selbiges gilt auch für Leute, die z.B. in den 80er Jahren den Führerschein gemacht haben, nie im Beruf gearbeitet haben und heute Ihre Module absolvieren. Mit eingetragene Kennziffer 95 gelten die aus ausgebildet, auf wenn die keinerlei Berufspraxis haben.
Traurig aber war.
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