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Wenn ich 10 Std fahren will ??

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  • #16
    AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

    Vielen Dank, hätte es nicht besser formulieren können.

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    • #17
      AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

      Wo schrieb ich den, daß Arbeitsrechtlich Bereitschaftszeit gleich Arbeitszeit ODER Pause ist??
      Nochmal:
      Die L&R schreibt "nur" eine Erholung vor, die Arbeitszeitgesetz reicht diese Erholung nicht aus udn schreibt nach 6 Std. Tätigkeit eine ECHTE Pause vor!
      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Bereitschaft ist nur hinsichtlich der Vergütung als Arbeitszeit zu bewerten.
      Für die Fahrpersonal eben nicht!
      Siehe Arbeitszeitgesetz §21a Punkt 3:
      Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:

      1
      .
      die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
      2.
      die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;

      3.für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.

      Die Arbeitszeitgesetz ist einfach die "Grundgesetz" über all Arbeiten, und die L&R ist nichts anderes als eine Erweiterung davon speziell für die Fahrpersonal, daß man eben nicht 6 Std. Nonstopp fahren darf und nach spätestens 4 1/2 Std. Lenkzeit mind. 45 Minuten Erholung, die mehr bringt als eine 30-minütige Pause nach 6 Std. Arbeit...

      PS:
      Weshalb tut die Forumsoftware die Zitate teilen und lässt es sich auch nicht zusammen fügen??
      Zuletzt geändert von Original Bernie; 10.07.2016, 21:06.

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      • #18
        AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

        Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

        Die Arbeitszeitgesetz ist einfach die "Grundgesetz" über all Arbeiten, und die L&R ist nichts anderes als eine Erweiterung davon speziell für die Fahrpersonal, daß man eben nicht 6 Std. Nonstopp fahren darf und nach spätestens 4 1/2 Std. Lenkzeit mind. 45 Minuten Erholung, die mehr bringt als eine 30-minütige Pause nach 6 Std. Arbeit...


        Die Sozialvorschriften, also die Lenk- und Ruhezeiten wie du es nennst, kennen gar keine Arbeitszeit. Warum sollte das also eine Erweiterung des Arbeitszeitgesetzes sein?

        Viele Grüße

        Ramaanda

        Kommentar


        • #19
          AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

          Wo habe ich Sozialvorschriften mit dem Arbeitszeitgesetz verwechselt? Kann dazu nichts finden.

          Arbeitszeitgesetz und Sozialvorschriften, sind zwei getrennte Gesetzestexte, die wir beide einhalten müssen.
          Somit ergibt sich in unserem Beruf zwangsläufig eine Art Vermischung.
          Die Kunst ist es, diese richtig zu verstehen und in gemeinsamen Einklang zu bringen, ohne den Überblick zu verlieren.

          Der Begriff Erholung scheint hier das ganze Problem sein.

          Fragen wir uns doch mal, was Erholung eigentlich ist und was der Gesetzgeber darunter versteht?
          Ist Erholung nicht für jeden Menschen etwas anderes und somit ein sehr dehnbarer Begriff?

          Sicher ist aber, das der Gesetzgeber die Erholung nicht gleich mit Ruhezeit setzt. Denn sonst hätte er die Fahrzeitunterbrechung auch ganz klar als Ruhezeit bezeichnet, dies hat er aber nicht.

          Warum wohl?

          Obwohl dies die Ganze Sache wesentlich vereinfacht hätte, allerdings auch mit Nachteilen für den wirtschaftlichen Einsatz von Nutzfahrzeugen.
          Könnte das der Grund sein?

          Kommentar


          • #20
            AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

            Weil es z.B. die Lenkzeiten stärker einschränkt, als es Arbeitsrechtlich nur durch Arbeitszeitgesetz geregelt möglich wäre.
            Nicht nur max. 4 1/2 Std. Lenkzeit ohne Erholung, sondern z.B. kennt die Arbeitszeitgesetz keine max. 6 Std. Schichten hintereinander, sondern "nur" Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertag, und wenn man doch mal an einem Sonntag arbeiten muss, so muss die Ausgleichtag hierfür "nur" innerhalb von 2 Wochen gewährt werden, also seitens Arbeitszeitgesetz auch mehr als 6 Schichten hintereinander möglich!

            PS, da ich gerade "Sonntag" erwähnte:
            Schon gewusst?
            Die Arbeitszeitgesetz schreibt vor, daß alle Arbeitsnehmer an MINDESTENS 15 Sonntage (je von 0-24 Uhr) pro Jahr frei haben müssen?
            Wer also International regelmäßig Sonntags fährt oder jeden sonntag um 22 Uhr los fährt, dem betrifft es...

            Nun sind wir aber WEIT off Topic....

            Kommentar


            • #21
              AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

              Jetzt bist Du es aber, der so einiges durcheinanderwirft.

              Schon gewusst, das die Sozialgesetz eine Verordnung der EG ist und somit aus einer anderen Feder wie das Arbeitszeitgesetz, welches aus dem nationalen Recht stammt.

              Somit kann also die Regelung der Arbeitszeit in jedem Land (auch innerhalb der EG) etwas anders ausfallen.
              Anders die Sozialvorschriften, die gelten in jedem Land der EG und sind für alle Länder verbindlich.

              Auch kennt das Arbeitszeitgesetz keine Lenkzeit oder Fahrzeitunterbrechung, also bitte nicht alles würfeln.
              Das bringt nur Unklarheiten.

              Kommentar


              • #22
                AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                Jungs !! ich merke dass ich da einen riesen Stein mit meiner Frage losgetreten habe, sorry
                Aber genau das war die Diskussion mit dem Busfahrer die ich eingangs beschrieben hatte.

                Ich finde es total klasse wie ihr hier euer Bestes von Euch gebt, genau dass macht das Forum interessant.
                Man wird von Euch nicht alleine gelassen, also nochmals herzlichen Dank an Euch alle , geniesst noch den Restsonntag

                Lieben Gruss vom

                Hannes
                Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequilla:slurp:

                Kommentar


                • #23
                  AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                  Übertreibe bitte nicht, denn ich lenke mich nur von dem EM-Finale ab. Es ist einfach unfassbar, was Portugal mal wieder für ein Glück hat und ich sehe schon, das die am Ende mit einem Elfmeterschießen Europameister werden.

                  Aber ist denn Deine Frage nun eigentlich beantwortet worden? Weißt Du nun, was Du wissen wolltest?

                  P.S.: Nehm alle zurück, denn Portugal hat soeben ein Tor geschossen.
                  Zuletzt geändert von Howie; 10.07.2016, 22:23.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                    Tja...
                    Stell dir vor, selbst die Arbeitszeit ist durch EU geregelt!! (z.B. Richtlinie 2003/88/EG)
                    In Großen und Ganzem ist es der deutsche Arbeitszeitgesetz identisch, und unterscheidet nur noch in Feinheiten, wie etwa JAhresurlaubstage, die hierzulande sogar in eigene GEsetzesbuch geregelt ist...

                    Wie schon erwähnt, nicht immer einfach alles Schlecht reden, sondern einfach mal mehr mit die §§ befassen!
                    Es lohnt sich, dafür auch weniger pessimistisch zu sein und immer über alles nicht haltbar zu meckern!

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                    • #25
                      AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                      Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen

                      Wie schon erwähnt, nicht immer einfach alles Schlecht reden, sondern einfach mal mehr mit die §§ befassen!
                      Es lohnt sich, dafür auch weniger pessimistisch zu sein und immer über alles nicht haltbar zu meckern!
                      Wo habe ich denn etwas schlecht geredet? Es ging um eine korrekte Darstellung und nichts anderes.
                      Und das mag dem einen oder anderen schon etwas zu viel des Guten gewesen sein und das als Kleinkariertheit abtun.
                      Aber genau deswegen gibt es immer diese selbst produzierten Unklarheiten, weil man sich damit nicht richtig auseinandersetzt.

                      Und keine Sorge ich habe und befasse mich damit immer noch reichlich genug.
                      Zumindest kenne ich die Bedeutung der einzelnen Begriffe und die Inhalte der einzelnen Gesetzestexte, einschließlich deren Umsetzung, ohne diese miteinander zu würfeln.
                      Zuletzt geändert von Howie; 10.07.2016, 22:45.

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