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Wenn ich 10 Std fahren will ??

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  • Wenn ich 10 Std fahren will ??

    Hi liebe Truckerzunft,

    hatte die Woche auf einem Parkplatz mit einem Busfahrer eine Diskussion, wir wussten beide nicht wie die Pausenregelung ist wenn man 10h fahren will.
    Muss ich nach 9std 45 min Pause machen, kann ich in der 2.Haelfte der 9std eine Pause von 15 und 30 Minuten machen und dann durchfahren bis die 10 Std voll sind??

    Wer weiss da was genaues und kann mich aufklaeren.

    Lieben Gruss

    der Hannes
    Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequilla:slurp:

  • #2
    AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

    Wenn der Busfahrer eine Linie bedient die auch nicht länger als 50Km ist kann er fahren solange er will und muss überhaupt keine Pause machen.

    Wenn du beim DRK bist und den Blutspende Truck fährst auch nicht.


    Solltest du einen "normalen" Lkw fahren dann finde ich die frage ein bisschen seltsam, Sorry.
    Nach 4,5h muss man 45min Pause machen, diese kann man aufteilen in zuerst 15 und dann 30.
    Damit ist dann auch alles gesagt!

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    • #3
      AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

      hey Ravioli,

      bin neu in der Branche, sorry

      meine Frage war nur ob ich nach 9std 45min Pause machen muss oder ob ich in der 2. Haelfte also bis 9std auch aufteilen kann mit 15/30 und dann nach 9std weiterfahren kann, was ist denn seltsamm an der Frage?
      Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequilla:slurp:

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      • #4
        AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

        Ich verstehe die Frage nicht!

        Wie kommst du auf die 9:45 Stunden? Wenn du 4,5 Stunden gefahren bist, MUSST du eine Pause von mind. 45 min. einlegen. Oder halt innerhalb dieser 4,5 Stunden eine von 15 min und dann nach 4,5 nochmals mind. 30 min.! In einer Zeitspanne von 10 Stunden, müssen dann mind. 2 Pausen gemacht werden. Ob du sie jetzt splittest (15 min und dann 30 min) ist erstmal egal, auch wann du sie machst! Wenn ich 10 Stunden fahre mache ich meistens die erste Pause nach 3,5 Stunden, die 2. wiederrum nach 3,5 Stunden und den letzten Turn von 3 Stunden fahre ich dann durch bis zur Ruhepause! Aber auch in Fahrzeiten von 3,5 Stunden kannst du deine Pause splitten!
        Das selbe gilt auch für Busfahrer sofern sie keine Stadtlinie haben wie Ravioli schon schrieb!
        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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        • #5
          AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

          Danke Dogface, ich meinte nicht 9.45 sondern nach 9std 45minuten Pause machen, sorry hab ich bloed geschrieben, aber jetzt ist es mir klar was du meinst und
          herzlichen Dank fuer die Antwort

          Schoenes Wochenende
          vom Hannes
          Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequilla:slurp:

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          • #6
            AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

            Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
            Ich verstehe die Frage nicht!

            Wie kommst du auf die 9:45 Stunden? Wenn du 4,5 Stunden gefahren bist, MUSST du eine Pause von mind. 45 min. einlegen. Oder halt innerhalb dieser 4,5 Stunden eine von 15 min und dann nach 4,5 nochmals mind. 30 min.! In einer Zeitspanne von 10 Stunden, müssen dann mind. 2 Pausen gemacht werden. Ob du sie jetzt splittest (15 min und dann 30 min) ist erstmal egal, auch wann du sie machst! Wenn ich 10 Stunden fahre mache ich meistens die erste Pause nach 3,5 Stunden, die 2. wiederrum nach 3,5 Stunden und den letzten Turn von 3 Stunden fahre ich dann durch bis zur Ruhepause! Aber auch in Fahrzeiten von 3,5 Stunden kannst du deine Pause splitten!
            Das selbe gilt auch für Busfahrer sofern sie keine Stadtlinie haben wie Ravioli schon schrieb!
            Entschuldige, aber das stimmt so nicht ganz, bzw. hast Du das etwas unglücklich formuliert.
            Wahrscheinlich hast Du es richtig gemeint, aber so, kann man das ganz schnell falsch verstehen.

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            • #7
              AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

              was stimmt den nicht?

              Kommentar


              • #8
                AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                Ich bin mir auch sicher das er es richtig meint, aber es kann leicht missverstanden werden:

                Oder halt innerhalb dieser 4,5 Stunden eine von 15 min und dann nach 4,5 nochmals mind. 30 min.!
                Danach nochmal 4,5 meint nach insgesamt 4,5, nicht nochmal 4,5

                In einer Zeitspanne von 10 Stunden, müssen dann mind. 2 Pausen gemacht werden. Ob du sie jetzt splittest (15 min und dann 30 min)
                Also zwei mal 45, nicht einmal 15 und einmal 30


                Ansonsten würde ich es genau wie er machen, also alles bisschen gleichmäßiger aufteilen anstatt am Ende die eine Stunde über zu lassen.

                Kommentar


                • #9
                  AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                  Danke Ravioli, das es Dir aufgefallen ist und Du mir die Arbeit des Erklärens ersparst.

                  Zudem ist nach 4,5 Std. Lenkzeit, gar keine Pause vorgeschrieben, sondern nur eine Fahrzeitunterbrechung.
                  Eine Pause, also Ruhezeit, wird erst nach 6 Std. Arbeitszeit (Lenkzeit ist Arbeitszeit), nach dem Arbeitszeitgesetz fällig.
                  Die einzige Ruhezeiten, welche durch die Sozialvorschriften vorgeschrieben werden, sind Tages- und Wochenruhezeiten, einschließlich deren Ausgleiche bei Verkürzung.

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                  • #10
                    AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                    Stimmt nicht ganz.
                    Es ist zwar richtig, daß für die 45-minütige Fahrzeitunterbrechung keine vollwertige Pause vorgeschrieben ist, wo man z.B. eben für diese Zeit unereichbar den LKW verlassen kann, aber denoch ist vorgeschrieben, daß diese Zeit der Erholung dient, also nix mit an Trese auf Lieferschein warten, tanken, be- und entladen etc...
                    Bei 2-Mann-Besatzung kann diese Zeit auch als Beifahrer während der Fahrt genossen werden, aber als Einzelkämpfer wird es zwangsläufig fast zu echte Pause. Hier kann die Auftrag verlangen, daß man während dessen den Lkw nicht verlässt, also seine Pause in der Fahrerhaus verbringen muss...

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                      Wo genau, soll das mit der Erholung denn stehen?

                      Die Definition der Fahrzeitunterbrechung besagt nur, das es keine anderweitige Arbeit sein darf. Von Erholung konnte ich da nichts finden.
                      Wenn für Dich Bereitschaftszeit, wie z.B. Zeiten auf dem Beifahrersitz (im rollenden LKW) oder wie das Anstarren einer Anzeigetafel in der Wartezone, pure Erholung ist, dann können wir das gerne so stehen lassen.
                      Aber für mich ist Erholung etwas anderes und trifft die Definition der Ruhezeit schon eher.

                      Das große Problem unseres Berufes ist, das jeder etwas Anderes unter ein und dem selben Begriff versteht.
                      So das es zu unterschiedliche Auslegungen und Meinungen kommt.

                      Also ich halte mich da lieber an die gesetzliche Deutung, als an das, was man in der Umgangssprache verstehen würde.

                      Pause ist Ruhezeit und Fahrzeitunterbrechung muss nicht unbedingt Ruhezeit sein. Das ist eine glasklare Tatsache.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                        Ganz klar in VO EWG 561/2006 unter Artikel 4 Punkt "d" definiert:
                        „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                          Und warum steht da nicht gleich "Eine Fahrzeitunterbrechung ist eine Ruhezeit", sprich Pause?
                          Schon einmal drüber nachgedacht, warum man es so kompliziert schreibt?

                          Damit sind wir wieder bei dem, was ich vorhin schrieb.

                          So wie die einzelnen Begriffe im Gesetz definiert sind, bzw. Anwendung finden, so hat das nichts mit dem allgemeinen Sprachgebrauch zu tun.
                          Das sind leider zwei paar Schuhe.

                          Wie kann eine Zeit Erholung sein, wenn dazu Zeiten der Bereitschaft zählen, in denen man das Fahrzeug nicht verlassen kann/darf oder Zeiten in denen man noch nicht einmal seine Notdurft erledigen, bzw. in der man sich nicht frei bewegen kann?!
                          Würde das Gesetz das Gleiche unter Erholung verstehen, wie die Menschen, würde da nicht Fahrzeitunterbrechung, sondern ganz klar Ruhezeit, sprich Pause stehen.

                          Denn Ruhezeit ist die einzige Zeit laut Sozialvorschriften, welche wirklich der Erholung dient, so wie ein normaler Mensch Erholung versteht.

                          Man darf sich vom Paragraphendeutsch nicht in die irre führen lassen und das mit der Umgangssprache verwechseln.
                          In diesem Fall, steht Erholung nur als Untermauerung dafür, das man keine Arbeitstätigkeit ausführen darf.
                          Damit es da nicht zu falschen Interpretationen kommt.

                          Und da Bereitschaftszeiten erlaubt sind, welche nicht zur Arbeitszeit und auch nicht zur Ruhezeit zählen, kann man wohl nicht davon ausgehen, das jede Fahrzeitunterbrechung mit einer wirklichen Erholung gleichzusetzen ist.
                          Zuletzt geändert von Howie; 10.07.2016, 20:04.

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                            Merke:
                            Du vermischt hier was bzw. ignorierst eine andere §§ in Gänze:
                            Lenkzeitregel ist NICHT gleich Arbeitszeitregel!
                            Und man muss auch die Sinn der §§ von L&R verstehen.
                            Seitens der Lenkzeitregel ist ausreichend, daß man nach spätestens 4,5 Std. Lenkzeit mind. 45 Minuten (bzw. Split 15/30) "einfach mal abschaltet", das kann man in der Warteschlange vor Verladung, als Beifahrer etc...
                            Arbeitsrechtlich ist diese Bereitschaftszeit jedoch kein Pause, weswegen man -egal wie- nach 6 Std. Arbeit samt Lenkzeit- eine echte Pause einlegen muss...
                            Diese Pause übrigens muss seitens §§ nicht du zwangsweise nehmen, sondern in Umkehrschluss dein Chef muss dir diese Pause anordnen! Deshalb zahlt in Falle dieser Verstoß nicht du als Fahrer, sondern nur der Chef, weil er zu lies, daß du kein Pause gemacht hast!

                            Oder anders formuliert:
                            Die L&R schreibt dir eine echte Pause erst nach 13 bzw. 15 Std. vor, die Arbeitszeitgesetz dagegen schreibt es dir schon nach 6 Std. vor, auch wenn du dabei nur eine Stunde gefahren bist!

                            Einfach mal diese Gesetze als Gutennachtlektüre sich schlau lesen und nicht gleich alles mögliche aus Unwissenheit nur ins Negative ziehen...

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Wenn ich 10 Std fahren will ??

                              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                              Arbeitsrechtlich ist diese Bereitschaftszeit jedoch kein Pause, weswegen man -egal wie- nach 6 Std. Arbeit samt Lenkzeit- eine echte Pause einlegen muss...
                              Diese Pause übrigens muss seitens §§ nicht du zwangsweise nehmen, sondern in Umkehrschluss dein Chef muss dir diese Pause anordnen! Deshalb zahlt in Falle dieser Verstoß nicht du als Fahrer, sondern nur der Chef, weil er zu lies, daß du kein Pause gemacht hast!
                              Ich hatte dich schon mal darauf hingewiesen, dass der Begriff "Arbeitsrechtlich" nichts konkretes aussagt. Arbeitsrecht kann alles und jedes sein. Hier geht es um Arbeitszeit und da ist die Bereitschaft auch nach dem Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Die Bereitschaft verlängert nicht umsonst die Arbeitsschicht.
                              Bereitschaft ist nur hinsichtlich der Vergütung als Arbeitszeit zu bewerten.
                              Es sind also zwei paar Schuhe, über die wir hier reden. Und auch wenn ich es nicht gerne zugebe, hier hat @Howie nun mal recht.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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