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Lenkzeitunterbrechnung

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  • #16
    AW: Lenkzeitunterbrechnung

    Zitat von Andreas4462 Beitrag anzeigen
    (also würde eine gesamtlenkzeit haben von 6,6 st )
    Das wiederum ist eigentlich auch nicht erlaubt, die FperV steht allerdings über allen Dingen und daher bin ich mir dann doch nicht so sicher.

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    • #17
      AW: Lenkzeitunterbrechnung

      Schließe mich Ramaanda an...

      Die L&R kennt sowohl Pause als auch Lenkzeitunterbrechung...
      Bei Pause (z.B. Wochenend- oder Tagesruhezeit) ist klar definiert, daß diese Zeit völlig frei zur Verfügung steht, während bei die 45-minütige Lenkzeitunterbrechung "nur" eine Erholungsphase vorschreibt...
      Dies kann auch in der Warteschlange "genossen" werden, man kann ja dabei z.B. Whatsappen, Buch lesen, dösen etc...

      ABER:
      Arbeitsrechtlich ist es wiederum idR. Arbeitszeit!!
      Weil man ja in dieser Zeit "In Dienste des Herrn" ist!

      Deswegen kommt es immer wieder zu dieser Durcheinander, ob es nun als Arbeit oder Pause zu werten ist!!

      (Soll ich nun alle dazu nötige §§ zittieren??)

      Kommentar


      • #18
        AW: Lenkzeitunterbrechnung

        Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
        Arbeitsrechtlich ist es wiederum idR. Arbeitszeit!!
        Weil man ja in dieser Zeit "In Dienste des Herrn" ist!

        Deswegen kommt es immer wieder zu dieser Durcheinander, ob es nun als Arbeit oder Pause zu werten ist!!

        (Soll ich nun alle dazu nötige §§ zittieren??)
        Das Arbeitsrecht umfasst ein ziemlich großes Gebiet. Man muss das also präzisieren, weil es nicht ganz unerheblich ist.
        Nach dem Arbeitszeitgesetz ist Bereitschaft keine Arbeitszeit. Das bedeutet, es verlängert die Schicht, weil es wie eine Pause gewertet wird. Vergütungsrechtlich dagegen ist es wohl Arbeitszeit. Hier greift dein Hinweis, dass der Fahrer ja im Dienste seines Herrn steht.

        Viele Grüße

        Ramaanda

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        • #19
          AW: Lenkzeitunterbrechnung

          da sieht Mann wie undurchsichtig Unverständlichkeit nicht aussagekräftig die Verordnung ist, könnte alles einfacher und klarer sein

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