Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kontrolle nach einer Kontrolle

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kontrolle nach einer Kontrolle

    Der Kollege P.anzer und meine Wenigkeit hatten gerade eine kleine Diskussion am Telefon. Es ging dabei um Kontrollen und deren evtl. Folgen!

    P.anzer hat man in Schweden angehalten und es wurden diverse Verstösse festgestellt! Man lass seine Fahrerkarte aus und liess ihn ohne weitere Massnahmen zu treffen wieder fahren! Er bekam von den schwedischen Ordnungsbehörden einen Ausdruck, wo man die Kontrolle vermerkte und desweiteren, dasskeine Strafe ausgesprochen wurde! Daraufhin wurde er kurze Zeit später in Deutschland von der BAG angehalten und man sprach für die Vergehen vor der ersten Kontrolle eine Strafe aus, da er in Schweden ja ungestraft davon kam.
    Ich dagegen bin der Meinung, das ist verkehrt. Die 2. Kontrolle hätte nur ab dem Zeitpunkt der ersten Kontrolle für Vergehen Sanktionen aussprechen dürfen. Da es keine Rolle spielt, wie er bei der ersten Kontrolle bestraft worden ist! Auch eine mündliche Verwarnung gilt als eine Strafe! Lasse ich mir einen Ausdruck aus dem Digi Tacho abstempeln, kann kein Beamter mir vorwerfen ich sei nicht bestraft worden!

    P.anzer ich hoffe ich habe dieses richtig rübergebracht!!!

    Wie seht ihr das??
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

  • #2
    AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

    Leider Pech gehabt...
    Man hat erstens nur Anspruch darauf, daß man für ein und derselbe Tat nicht doppelt bestraft wird, zweitens, woher soll die BAG wissen, daß die (schriftliche bzw. abgestempelte) Vermerk WIRKLICH von die schwedische Kontrolle ist?
    Drittens, dient die Kontrollvermerk vor allem als Nachweis, daß man eine Grund hatte, die Fahrerkarte "verbotenerweise" während einer Schichtzeit zu ziehen...

    Ausserdem, die BAG kann vor Ort zwar "nur" die letzten 28 Tage "sofort wirksam" ahnden, aber die können trotzdem z.B. die ganze Fahrerkarte auslesen und auch bis zu 2 Jahre alte Verstöße ahnden! Wenn so ein Kontroll-Vermerk ein Amnestie-Wirkung hätte, das wäre was!!

    Kommentar


    • #3
      AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

      Zitat von Dogface Beitrag anzeigen
      Der Kollege P.anzer und meine Wenigkeit hatten gerade eine kleine Diskussion am Telefon. Es ging dabei um Kontrollen und deren evtl. Folgen!

      P.anzer hat man in Schweden angehalten und es wurden diverse Verstösse festgestellt! Man lass seine Fahrerkarte aus und liess ihn ohne weitere Massnahmen zu treffen wieder fahren! Er bekam von den schwedischen Ordnungsbehörden einen Ausdruck, wo man die Kontrolle vermerkte und desweiteren, dasskeine Strafe ausgesprochen wurde! Daraufhin wurde er kurze Zeit später in Deutschland von der BAG angehalten und man sprach für die Vergehen vor der ersten Kontrolle eine Strafe aus, da er in Schweden ja ungestraft davon kam.
      Ich dagegen bin der Meinung, das ist verkehrt. Die 2. Kontrolle hätte nur ab dem Zeitpunkt der ersten Kontrolle für Vergehen Sanktionen aussprechen dürfen. Da es keine Rolle spielt, wie er bei der ersten Kontrolle bestraft worden ist! Auch eine mündliche Verwarnung gilt als eine Strafe! Lasse ich mir einen Ausdruck aus dem Digi Tacho abstempeln, kann kein Beamter mir vorwerfen ich sei nicht bestraft worden!

      P.anzer ich hoffe ich habe dieses richtig rübergebracht!!!

      Wie seht ihr das??

      Jo, das ist soweit korrekt. Also ich war auch der Meinung, wenn man Kontrolliert wurde und man hat darüber ja auch dann die Bescheinigung, das man am dem Tag XX. YY. XXXX kontrolliert wurde, es bei der nächsten Kontrolle, zB nur 5 Tage später, den Beamten nicht zu interessieren hat was vor dem Tag XX. YY. XXXX war. Das ja aus der Kontrollbescheinigung hervorging das der Beamte aus Schweden ein Vergehen nicht bestraft hat, war der Deutsche Beamte dann der Meinung das er mich dann ja Bestrafen muß.
      in search of incredible

      Kommentar


      • #4
        AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

        Also, ich habe eine Kontrollbescheinigung von der französischen Polizei bekommen. Darauf steht nicht ob etwas sanktioniert wurde. DIN A 4 war das Blatt. Monate später bekam meine damalige Firma eine tiefen Kontrolle. Hier sollte dann dieser Kontroll Zeitraum sanktioniert werden. Ich schickte die Kontroll Bescheinigung per Post. Danach war dieser Zeitraum bei der Gewerbeaufsicht tabu. Ein Ausdruck mit Stempel reicht wohl nicht aus, denke ich.

        Kommentar


        • #5
          AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

          In der regel ist es ja so, daß man in einem rechtsstaat nicht zweimal für ein delikt bestraft werden kann/darf. Auch eine nichtsanktionierung ist ja eine wertung deines verhaltens. Aber ich könnte mir vorstellen, daß das für kraftfahrer nicht gilt. Wir sind die einzigen verdächtigen, die das blutige messer 28 tage mitschleppen müssen. Erzählt das mal einem mörder....der lacht euch aus.

          Kommentar


          • #6
            AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

            Mir ist das von der Justiz mal so erklärt worden:

            Man kann für eine Sache nicht zweimal bestraft werden. Was aber ist eine Bestrafung? Eine Bestrafung setzt einen Verwaltungsakt voraus. Ohne Verwaltungsakt keine Bestrafung. Ist eben Deutschland. Eine Bestrafung muss nicht zwangsläufig auch mit einem Bußgeld verbunden sein. Eine Verwarnung ist auch eine Bestrafung, sofern sie schriftlich erfolgt. Denn auch hier geht der Verwarnung ein Verwaltungsakt voraus. Eine mündliche Verwarnung hingegen stellt keinen Verwaltungsakt dar und ist folglich auch keine Bestrafung. Der Grundsatz, eine Sache nicht zweimal zu bestrafen, greift hier nicht.

            Um den Grundsatz auch international durchzusetzen, dass eine Sache nicht zweimal bestraft werden kann, wurde das Kontrollformular entworfen. Anhand von Ziffern wird jedes Vergehen aufgelistet, welches kontrolliert und sanktioniert bzw. verwarnt wurde. Diese Auflistung mit den Ziffern hätte man sich sparen können, wenn der Grundsatz Gültigkeit hätte, dass nach einer Kontrolle alle Vergehen verziehen sind, die vorher stattgefunden haben. Dann hätte ein einfaches Formular gereicht, wo das Kontrolldatum drauf steht oder eben der Eintrag im DigiTacho. So einfach ist es aber nicht. Straffrei bleibt immer nur das Vergehen, welches bereits geahndet wurde. Bin ich also wegen einer Lenkzeitüberschreitung zur Kasse gebeten worden, so kann der nächste Kontrolleur den Verstoß gegen die Wochenruhezeit ahnden, den der vorige Kontrolleur übersehen bzw. nur mündlich angemahnt hatte. Die Lenkzeitüberschreitung kann er nicht mehr bestrafen. Eine Kontrolle stellt keine Absolution aller vergangenen Sünden dar.

            Viele Grüße

            Ramaanda

            Kommentar


            • #7
              AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

              Danke für die auskunft. So quer kann man garnicht denken, von hause aus. Das muß man wohl richtig lernen, verwaltung und akte....

              Kommentar


              • #8
                AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

                Ok, dann ist das wohl tatsächlich so! Na ja mit uns können sie es ja machen! Der eine sagt ich drücke mal ein Auge zu und belässt es bei einer mündlichen Verwarnung und 2 Tage später wird man dann doch zur Kasse gebeten!
                Vielleicht habe ich bisher auch immer Glück gehabt, das die Kontrollbehörden sich darauf eingelassen haben, nur ab dem Zeitpunkt der letzten Kontrolle zu bewerten!

                Ich wäre ja dafür das man neben seiner Fahrerkarte auch seine Kreditkarte in den Digi Tacho einlegt, damit die Strafen direkt belastet werden! So spart man sich die ständigen Kontrollen!! *Ironie*
                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

                Kommentar


                • #9
                  AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

                  Danke für die Info @Ramaanda
                  in search of incredible

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

                    Das nenne ich hintergrundwissen * staune*.
                    Brööts du mir de Woosch, lösch ich der de Doosch.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Kontrolle nach einer Kontrolle

                      Etwas älteres Thema aber ich habe da einen Vorschlag. In dem Fall das man zwar Verstöße feststellt aber nur "DuDuDu" machen möchte, bitte ich um eine kleine Strafe von z.B. 20€. So erspare ic mir das Theater mit den deutschen Abzockbehörden und deren dummen Gedanken. Vergehen+ Bezahlt= Ruhe!
                      Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
                      Persisches Sprichwort

                      Kommentar

                      Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                      Einklappen

                      Online-Benutzer

                      Einklappen

                      116860 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 19, Gäste: 116841.

                      Mit 116.860 Benutzern waren am 29.03.2024 um 00:02 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                      Ads Widget

                      Einklappen
                      Lädt...
                      X