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Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

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  • Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade den LKW Führerschein und hab da eine Frage an euch.
    Wo und wie bewahrt ihr eure Ausdrucke vom DigiTacho auf wenn ihr mal einen Ausdruck machen müsst wo ihr was von Hand nachtragt z.b. lenkzeit Überschreitung weil kein Parkplatz.

    Habt ihr da Mappen oder ein Kalender ?

    Würde mich freuen zu erfahren wo ihr alles aufbewahrt
    gerne auch mit Bild oder Link.

  • #2
    AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

    Ich persönlich schmeiße das nach vier wochen weg. Ich hab aber so eine kalender kladde, da sind alle unregelmäßigkeiten notiert. Kann ich nur empfehlen, eine art tagebuch zu führen. Kann dir/hat mir schon unter umständenden den arsch retten, vor gericht. Aber vorsicht...nix belastendes notieren. Jedenfalls nicht alles.

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    • #3
      AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

      Die Ausdrucke hefte ich mit einer Büroklammer in meinen Tageskalender, zu dem Datum wann ich den Ausdruck machen müsste! Alle 4 Wochen schmeiße ich dann die alten Weg!
      In diesem Kalender schreibe ich alles rein! Z.B. Kilometer bei Abfahrt, Pausen, Wochenlenkzeit, Probleme unterwegs usw. Damit habe ich immer alles zusammen und kann jederzeit nachschauen!
      Viele schreiben solche Dinge in eine Excel Datei im PC aber ich bin da noch Old School!!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #4
        AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

        Ich bewahrte sie 4 Wochen lang auf, dann gab ich es bei der Dispo ab!
        Denn für diese Ausdrucke gilt ebenso wie für die L&R eine Aufbewahrungspflicht von mind. ein Jahr, evt. sogar 2 Jahre!
        Sollte in dieser Zeitraum jeeeeeee ein Betriebsrevision sein, so liegen die Ausdrucke vor, um meine Schandtaten zu begründen!
        Weil die Verjährungsfrist für L&R-Verstöße beträgt 2 Jahre!!

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        • #5
          AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

          Brauchst du nix aufheben, bernie...die geräte heutzutage vergessen nix. Da würde nur auto wegschmeißen helfen.

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          • #6
            AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

            Das ist es ja, GErät vergisst nix...
            Wenn du aber nun ein Ausdruck machst, von wegen Lenkzeit überzogen wegen Stau + direkt erste Parklatz angefahren + davon mithilfe Ausdruck auf §12 berufend freistellen, DAS weiss kein Gerät nicht, deswegen macht man ja die Ausdrucke, um auch in 2 Jahren eine Begründung der L&R-Verstoß auf die Tisch zu legen.
            Deswegen bis zu Löschung dieser Dateien aufbewahren...

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            • #7
              AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

              Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
              auf §12......

              Das ist Artikel 12 VO (EG) Nr. 561/2006^^

              Aber ist ja nicht nur lenkzeit auch Fehler bei der Bedienung von der Geräht usw^^
              die man sich ausdrucken soll.
              Könnte mir gerade am Anfang passieren ^^

              Ich sehe es schon kommen, ich brauch für meine Ausdrücke einen eigenen 44 Tonner
              :rofl2[1]:

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              • #8
                AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                Wozu willst du den mist aufheben. Innert kürzester zeit sind die lollos unleserlich wie alte kassenbons. Lass dich nicht verrückt machen. 28 tage und dann ist gut. Niemand wird dich fragen was vor ein paar wochen war. Wenn der speicher voll ist mit solchen sachen, stimmt was mit der firma nicht und die beamten werden sich damit befassen. Das ist aber nicht dein problem.

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                • #9
                  AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                  Dein Wort in Gottes Ohr...
                  Leider gabs ja schon reichlich Urteile, wo Fahrer erst durch einer Betriebsrevision auffielen, und in Nachhinein bestraft wurden...
                  Einer wollte dagegen klagen, weil die Behörde ihn auch mit bis zu eine Jahr alte Fälle zur Kasse beten wollten, der Fahrer hielt dagegen und berief auf 28 Tage, und die Richter stellten fest, daß die Verjährung gar 2 (!!!) Jahre beträgt!!
                  Ergo:
                  Lieber die ganzen Müll aufheben, denn selbst ausgebleicht kann die Labor immer noch SEHR gut lesen, was da mal drauf stand!!
                  Und selbst wenn diese Müll unleserlich wurde, kann man sienerseits die vorhandene Ausdrucke vorlegen, nun kann die Behörde ihn nicht mehr ans Fuss pinkeln...

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                  • #10
                    AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                    Klaus, da muss ich Dogface und Bernie recht geben ich beware die dinger auch und notiere mir jeden Tag die Tour die ich gefahren bin und wann ich feierabend gemacht hab+ besondere vorkommnisse, selbst Tankquittungen unterschreibe ich und bewahre sie auf obwohl der Chef sagt das man ich das nicht bräuchte. Alles per Hand bin auch old school.
                    Brööts du mir de Woosch, lösch ich der de Doosch.

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                    • #11
                      AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                      Dieses urteil kenne ich auch. Diese revision kam nicht von ungefähr. Die sind wegen permanenten verstößen gegen die lurz verknackt worden. Eigentlich nicht wegen der verstöße, sondern weil der fahrer mit cheffe gemeinsame sache gemacht hat. Und da hätten ihm die bons wenig genutzt. Selbst schuld und das urteil war richtig.

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                      • #12
                        AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                        In einer früheren Firma hatten wir so eine Kontrolle. Da wollten sie die Ausdrucke nicht sehen. Nur die Kontrollbescheinigungen. Also was soll. Lieber keine Verstöße.

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                        • #13
                          AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                          ich habe noch hunderte tachoscheiben in meinem keller:rofl2[1]:

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                          • #14
                            AW: Aufbewahrung von Tachographen ausdrucken u.s.w

                            Geh endlich damit zur polizei und stell dich. In spätestens einem jahr bist du freigänger und in drei jahren auf bewährung draußen.

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