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§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe

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    § 9 Sonn- und Feiertagsruhe


    (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
    (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
    (3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.


    § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

    (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.

    Ich arbeite sehr häufig an Sonn und Feiertagen mit meinem Kühl LKW. Bisher habe ich mir den Ausgleich nie eingefordert. Wie ist es denn bei den Kollegen? Bekommt ihr einen freien Tag extra?
    Auch stell ich mir die Frage ob nun wirklich jeder Transport der mit Sondergenehmigung unterwegs ist, wirklich am Sonntag nötig ist.

  • #2
    AW: § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

    Das kannst Du ja mal verlangen, freier Tag wegen Sonn- oder Feiertags Schicht. Denke anschließend kann man sich seinen ehemaligen Arbeitsplatz von draussen ansehen.
    Und Andreas, wie kannst Du denn den Sinn von den Sondergenehmigungen anzweifeln? Die bringen doch reichlich Kohle in die Kassen der Landkreise....
    Wir haben die natürlich auch, schließlich fahren wir für die Automobile Zukunft Deutschlands als Norwegisches Unternehmen
    Quod licet Iovi, non licet bovi!

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    • #3
      AW: § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

      Bin ja die faulste Sau von allen, überführe nur Trailer.
      Ich hasse es, Sonntags um 22Uhr anzufangen, oder womöglich noch später, das killt jeden Biorythmus.
      Da fange ich lieber 18Uhr an, und gehe um 3 oder 4 ins Bett, wie zu Arbeitslosen-Zeiten.

      Ausgleich ? Klar, ich fahre max. 45 Stunden, brauche vielleicht eine Stunde zum Tanken und Auf-und-Absatteln, also hab ich umso eher Wochenende, je eher ich Sonntag losfahre. Meistens Donnerstags...
      Hakuna Matata !!!

      Kommentar


      • #4
        AW: § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen

        Ich arbeite sehr häufig an Sonn und Feiertagen mit meinem Kühl LKW. Bisher habe ich mir den Ausgleich nie eingefordert. Wie ist es denn bei den Kollegen? Bekommt ihr einen freien Tag extra?
        Wir reden hier vom Arbeitszeitgesetz und nicht von den Sozialvorschriften. Das Arbeitszeitgesetz kennt keinen Ausgleich, wie das im Zitat genannt wurde. Hier ist von einem Ersatzruhetag die Rede. Das kann durchaus auch ein Samstag oder ein sonstiger freier Tag sein. Es kommt nicht darauf an, dass man an diesem Tag sowieso frei gehabt hätte. Der reguläre freie Tag ist auch gleichzeitig der Ersatzruhetag. Da wir ja niemals mehr als 6 Tage hintereinander arbeiten dürfen und mindestens alle zwei Wochen eine 45er machen müssen, haben wir also im Grunde genommen die Arschkarte und können das Arbeitszeitgesetz in die Tonne kloppen.
        Das mit dem Ersatzruhetag an einem regulären freien Tag ist übrigens nicht auf meinem Mist gewachsen. Das ist vom Bundesarbeitsgericht bestätigt worden.

        Gruß

        McFly

        Kommentar


        • #5
          AW: § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

          Freue mich über deine Antwort McFly. Du sagst das es vom Bundesarbeitsgericht so bestätigt ist. Dann muss man es wohl so hinnehmen. Aus dem Gesetz kann ich es irgendwie nicht richtig auslesen. Gerecht empfinde ich es nicht. Da ich auch keinen Anspruch auf eine gesonderte Bezahlung zur Sonntagsarbeit finden kann.

          Kommentar


          • #6
            AW: § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

            Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
            Freue mich über deine Antwort McFly. Du sagst das es vom Bundesarbeitsgericht so bestätigt ist. Dann muss man es wohl so hinnehmen. Aus dem Gesetz kann ich es irgendwie nicht richtig auslesen. Gerecht empfinde ich es nicht. Da ich auch keinen Anspruch auf eine gesonderte Bezahlung zur Sonntagsarbeit finden kann.
            Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist schon etwas älter. Es wird also aus der Datenbank bereits raus sein. Ersatzweise kannst du es hier aber noch mal nachlesen.



            Gruß

            McFly

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