Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kontrolle Fahrerkartendaten

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Kontrolle Fahrerkartendaten

    Hallo an unsere Polizeibeamten hier im Forum :-),

    zuerst mal schönen Dank für Eure Hilfe im letzten Jahr und die besten Wünsche für Weihnachten und den Jahreswechsel.

    Ich hab noch eine Frage, bevor der Urlaub anfängt :-) ;-):
    Wenn bei einer Kontrolle die Fahrerkarten geprüft werden, werden dann nur die Daten der letzten 28 Tage angeschaut, wie das ja bei den Scheiben vorgeschrieben war? ... oder länger und wenn ja, wielange?? Denn bei jedem von uns sind ja je nach Zahl der Fahrbewegungen pro Tag verschieden lange Zeiträume auf der Karte.

    herzliche Grüße,
    Walter

  • #2
    Bevor ein Kollege der Polizei antwortet, wage ich mal eine Prognose und bin auf die tatsächliche Antwort gespannt.
    Nämlich, wenn ich einen USB Stick, eine Wechselfestplatte oder ähnliches in einen PC stecke, dann wird mir immer alles angezeigt. So ähnlich vermute ich es auch mit der Fahrerkarte. Es werden wohl nur die letzten 28 Tage ausgewertet, aber alles was auf der Karte ist, ist nun auch auf dem PC der Polizei.

    So, nun bin ich mal auf die Antwort gespannt.

    Kommentar


    • #3
      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      ...
      Nämlich, wenn ich einen USB Stick, eine Wechselfestplatte oder ähnliches in einen PC stecke, dann wird mir immer alles angezeigt. So ähnlich vermute ich es auch mit der Fahrerkarte. Es werden wohl nur die letzten 28 Tage ausgewertet, aber alles was auf der Karte ist, ist nun auch auf dem PC der Polizei.
      Hi AlterElch,

      ja, Du hast völlig recht, um genau diese Frage geht es mir: auf der Karte ist bei manchen mehr als ein Jahr (wenn ein Kollege z.B. nur wenige Rangierbewegungen hat).

      Was darf und muß bei einer Kontrolle angeschaut, bewertet und verkehrsrechtlich verfolgt werden? Alle Daten auf der Karte, also wirklcih einfach alles oder nur die letzten 28 Tage?

      viele Grüße,
      Walter

      Kommentar


      • #4
        Soweit ich weiß dürfen die Behörden wenn viele Verstöße in 28 Tagen zu sehen sind, sich den Rest der Karte auch ansehen. Sie wollen so feststellen ob es Zufall ist oder da mehr im argen liegt.

        Kommentar


        • #5
          Ich weiß nicht, welche Software die Polizei benutzt. Aber die Ausleseprogramme funktionieren so, dass beim Auswerten der Fahrerkarte über das Menü ein Anfangsdatum eingegeben wird. Ab diesem Datum werden die Daten dann aufgelistet bis zum Kontrollzeitpunkt.

          Gruß

          McFly

          Kommentar


          • #6
            Zunächst mal Vorangestellt: Die Polizei darf im Zusammenhang mit einer Kontrolle nur den aktuellen Tag sowie die davor liegenden 28 Kalendertage auswerten.

            Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Lenk- und Ruhezeiten auszuwerten.

            Wenn ein Datendownload vom Massenspeicher des Kontrollgerätes mit gesteckter Fahrerkarte gemacht wird, gibt es allerdings zwei Datensätze, die bei einer Kontrolle ausgewertet werden können.

            1. Der Datensatz vom Massenspeicher (M-Datei)

            Dieser enthält mehr als 29 Kalendertage sowie alle Fahrer, die mit diesem Fahrzeug gefahren sind. Ausgewertet werden hier aber auch nur der Kontrolltag und die vorangegangen 28 Kalendertage

            2. Der Fahrerdatensatz der gesteckten Fahrerkarte beim Download (C-Datei)

            Hier werden bei der Auswertung nur die Tage angezeigt, die im Kontrollzeitraum liegen.


            3. Nur Fahrerkarte auslesen (z.B. über einen Kartenleser)

            Auch hier werden im Auswerteprogramm nur der aktuelle Tag und die davor liegenden 28 Kalendertage angezeigt.

            Kommentar


            • #7
              Wie kommts dann zu sowas ? ? ?

              Werde von der Autobahnpolizei kontrolliert.Karte und Gerät ausgelesen.
              Wegen einiger "kleineren Vergehen" nur mit € 35.- bestraft. Ich sehr froh.

              Nach ca.einem Monat verlangt das Gewerbeaufsichtsamt vom AG und mir, Stellungnahme zu den vergangenen Monaten,zurück bis Jahresanfang,immerhin 8 Monate.

              In diesem Zeitraum sind 3 bis 4 Vorgänge die ich nicht mit Ausdrucken entkräften kann.
              Verfahren läuft noch.

              Also sind n i c h t nur die letzten 28 Tage ausgelesen und berücksichtigt worden ! ! !

              Servus

              Kommentar


              • #8
                Grüß Euch.

                Währe spannend,zu wissen was wirklich mit unseren Fahrerkarten/Fahrzeug-Ausdrucken alles zu unseren Ungunsten verwendet wird.

                Kann ein mitlesender Polizeibeamter,oder BAG Fachmann, dazu Aufklärung leisten ? ? ? Ist bestimmt sehr interessant für uns.

                Also
                Servus

                Kommentar


                • #9
                  @oldie

                  Die Frage war, wie viele Tage die Polizei auf der Fahrerkarte sieht. Du schreibst jetzt vom Gewerbeaufsichtsamt, das sind zwei unterschiedliche Schuhe.

                  Die 28 Tage sind nur das Mindestmaß, was gespeichert auf der Fahrerkarte gespeichert werden muss. Tatsächlich sind aber auf Grund der Größe des Speichers wesentlich mehr Tage auf der Karte. (Die Karte muss pro Tag 93 Tätigkeitsänderungen speichern können, da das kein Fahrer erreicht, werden mehr als 28 Tage gespeichert, da die ältesten Daten erst überschrieben werden, wenn der Speicherplatz voll ist)

                  Weiterhin werden die Fahrerdaten auch im Massenspeicher des Kontrollgerätes abgelegt. Hier wird für mindestens 365 Tage gespeichert, wer, wann, wie mit dem Fahrzeug gefahren ist.

                  In deinem Fall haben die Polizisten dann wohl die komplette Kartendatei und/oder die komplette Datei des Massenspeichers aus dem Kontrollgerät an das GAA übermittelt. Hier werden diese Daten in der Regel noch einmal ausgewertet. Das wird in deinem Fall offensichtlich zurückwirkend bis zum Jahresanfang gemacht.
                  Das Gewerbeaufsichtsamt ist dazu auch berechtigt. Da die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Fahrpersonalrecht bei 1-3 Jahren liegt, kannst du also auch für diese Ordnungswidrigkeiten noch belangt werden.
                  Das kann übrigens auch passieren, wenn das GAA im Rahmen einer Betriebskontrolle die Daten sichert und auswertet.

                  Kommentar


                  • #10
                    Zitat von oldie Beitrag anzeigen
                    Grüß Euch.

                    Währe spannend,zu wissen was wirklich mit unseren Fahrerkarten/Fahrzeug-Ausdrucken alles zu unseren Ungunsten verwendet wird.

                    Kann ein mitlesender Polizeibeamter,oder BAG Fachmann, dazu Aufklärung leisten ? ? ? Ist bestimmt sehr interessant für uns.

                    Also
                    Servus
                    Zu Euren Ungunsten kann nur das verwendet werden, was ihr selbst falsch gemacht habt. ;)

                    Auf der Fahrerkarte werden nur gespeichert:

                    - Persönliche Daten, ohne Adresse
                    - Führerscheinnummer
                    - Downloads von der Karte
                    - Lenk- und Ruhezeiten, sonstige Tätigkeiten
                    - neuerdings auch Geschwindigkeitsübertretungen, die über 90 km/h liegen (aber nur die letzten 5, wenn ich nicht irre)

                    Auf der Fahrerkarte werden ansonsten keine gefahrenen Geschwindigkeiten gespeichert, dies passiert ausschließlich im Kontrollgerät.

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    47335 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 47319.

                    Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X