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Wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

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  • Wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafe verurteilt

    Die Radfahrerin fühlte sich offenbar sicher, weil der Betonmischer kurz stoppte - sie ging davon aus, dass der Fahrer sie gesehen hatte. Ein Irrtum, den sie mit dem Leben bezahlen sollte. Jetzt ist der Kraftfahrer verurteilt worden

    Der Betonmischer schwenkte nach rechts in die Storkower Straße, stoppte dann kurz. Vermutlich fühlte sich die 68-jährige Radfahrerin, die aus gleicher Richtung kam und geradeaus weiterfahren wollte, dadurch sicher. „Sie dachte bestimmt, dass er sie gesehen hat und jetzt anhält“, beschrieb ein Zeuge. Doch der Laster fuhr wieder an. Die Frau wurde erfasst und überrollt.
    Wegen fahrlässiger Tötung saß der 58-jährige Fahrer am Dienstag auf der Anklagebank. Er war nach dem Unglück psychisch am Ende, konnte monatelang nicht arbeiten. Schuld an dem Unfall aber sah er nicht bei sich. Bei Rot sei die Radlerin gefahren und somit „verkehrswidrig in den Ampelbereich eingefahren“, argumentierte der Verteidiger.


    Berufskraftfahrer Detlef L. sei auf der Strecke in Prenzlauer Berg täglich unterwegs. Bis zur Landsberger Allee Ecke Storkower Straße sei er parallel zum Radweg gefahren. „Er hatte ihn im Blick.“ Die Frau sei bei Rot gefahren. Beweise dafür gab es jedoch nicht. Im Gegenteil. „Sie fuhr bei Grün“, hielt ein 62-jähriger Augenzeuge dagegen. Die Frau habe noch einen kleinen Schlenker gemacht, um den Betonmischer zu umfahren. Doch zwischen Radfahrstreifen und Fußgängerfurt kam es am Morgen des 19. Dezember 2011 zur Kollision. Die Frau verstarb am Unfallort an den schweren Verletzungen.
    Ein Gutachter hatte geprüft, was über die drei Spiegel im Lkw zu sehen war. Sein Ergebnis fiel eindeutig aus: „Im Weitwinkel war die Radfahrerin durchgängig zu sehen.“ Sie fuhr nicht schnell, nicht bei Rot. „Sie haben nicht aufgepasst“, stand für den Richter fest. Er ging von einem Augenblicksversagen des bis dahin völlig unbescholtenen Kraftfahrers aus.
    Fahrlässige Tötung kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Bei Unfällen wie diesem aber wird berücksichtigt, dass es ein Albtraum ist, unbeabsichtigt den Tod eines Menschen verursacht zu haben.

    Verhängte Strafen klingen oft milde. Auch in diesem Fall: 3150 Euro.

    Quelle: Der Tagesspiegel
    Liebe Grüße
    Harry


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  • #2
    Denkt ihr das diese Strafe zu gering ist??
    Liebe Grüße
    Harry


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    • #3
      Heißes Thema...Obwohl wir alle solche Situationen kennen und es jeden von uns Treffen könnte(mit dem Radfahrer anfahren),bin ich der Meinung das so eine Strafe zu Milde sei..Wir sehen das jetzt als Fahrer aber ich denke man muss das auch mal als Hinterbliebener sehen...Die Frage die ich mir stelle...Welche Strafe wäre angemessen für ein Menschenleben ??

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      • #4
        Da der Fahrer offensichtlich auf Grund einer Zeugenaussage verurteilt wurde,bleibt für mich ein kleiner Beigeschmack.
        Der Fahrer sagt aus:"sie fuhr bei Rot",der Zeuge sagt aus:"sie fuhr bei Grün".Also steht doch Aussage gegen Aussage,wie heisst es doch immer:im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten.
        Scheint aber hier nicht so gewesen zu sein oder wir kennen doch nicht alle Fakten.
        Jedenfalls eine sehr milde Strafe für ein Tötungsdelikt im Strassenverkehr,war sich der Richter auch nicht sicher?
        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,dass er tun kann,was er will,sondern dass er nicht tun muss,was er nicht will."
        Jean Jacques Rousseau

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        • #5
          Schwieriges Thema

          Ich denke es ist auch für den Fahrer nicht einfach damit umzugehen, vorallem da behauptet wird es hätte sie sehen müssen.
          Für die Hinterbliebenen ist es denk ich mal auch nicht einfach.
          Ich würde nicht gerne in der Haut des Richters stecken.

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          • #6
            Die Frage ist, welches Grün der Zeuge denn gesehen hat. Das Grün von der Strassenampel? Normal ist es ja so, dass Fussgänger/Radler-Ampeln vor der Grünphase auf der Strasse auf Grün schalten. Da können Radler losfahren oder
            die Oma mit dem Rollator loslaufen. Jeder sieht sie.
            Andersrum schalten die Fussgängerampeln, bei uns ist meist ein Fahrradsymbol drin, früher auf Rot als die Ampel auf der Strasse.
            Ich habe noch Grün auf der Strasse und sehe: Radler/Fussgängerampel Rot. Ich dübel beim Rechtsabbiegen jemanden um. Und das wird das Problem sein:
            Er hat gesehen, dass die Fussgänger/Radfahrerampel auf Rot war und ist abgebogen.

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