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BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

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  • #61
    AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

    Die von Ihnen ausgewählte Seite konnte nicht gefunden werden. Möglicherweise ist der Link veraltet oder die Seite nicht mehr vorhanden. 


    Die meinen es wirklich ernst
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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    • #62
      AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

      Könnte vielleicht sogar funktionieren :)

      Auf YouTube findest du die angesagtesten Videos und Tracks. Außerdem kannst du eigene Inhalte hochladen und mit Freunden oder gleich der ganzen Welt teilen.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #63
        AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

        Bald bekommt ihr dann 40t die dann wiederum von BF1 begleitet werden :lmao[1]:

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        • #64
          AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

          Ich weiß, warum ich kleine, niedliche und unauffällige Schwertransporte mag :) .
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #65
            AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

            Ich war am Donnerstag auf der IAA, ich dachte, dass ich da einige Anbieter von BF4 Anlagen antreffe. Nix. Kein einziger. Oder BF3+. Ich frage mich, warum?
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #66
              AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

              Entweder die Regelwerk noch nicht endgültig abgesegnet?
              Oder bisher keiner Interesse daran gemeldet?
              Hast du die Herrschaften danach gefragt?
              Was sagen sie zu BF4?

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              • #67
                AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                Wahrscheinlich haben die Anbieter von den neuen WVZ-Anlagen auf der IAA nichts zu gewinnen: wer mit dem Gedanken einer Anschaffung spielt, der weiß, was auf dem Markt ist - wer das nicht weiß (und die Information auch nicht bei der BSK abfragt) der wird auch nicht in so eine Anlage investieren.

                Übrigens hat die BSK Anfang April einen Thementag veranstaltet, an dem jeder kostenlos teilnehmen konnte. Da haben vier Anbieter Fahrzeuge mit diesen Anlagen vorgestellt.

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                • #68
                  AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                  Mal für den laien wie mich. Was ist denn jetzt genau der unterschied/verbesserung bf3/4?

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                  • #69
                    AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                    Zitat von klausi Beitrag anzeigen
                    Mal für den laien wie mich. Was ist denn jetzt genau der unterschied/verbesserung bf3/4?
                    Keine "Verbesserung" - eher eine Veränderung. Genau wie bei seiner Entwicklung das BF3 sollen BF3plus und BF4 die Polizei entlasten - Stichwort "polizeiersetzende Begleitung".

                    Das BF3plus unterscheidet sich optisch kaum vom BF3. Es strahlt seine Zeichen nach hinten ab. Nur eben 11 Zeichen statt 3. Haupteinsatzgebiet sollen Fahrten auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von weniger als 5 km/h sein. Brückenüberfahrten in Schrittgeschwindigkeit oder Brückenunterfahrten mit Absenken. Mit mehreren Fahrzeugen soll zusätzlich zum BF3 ein Geschwindigkeitstrichter aufgebaut werden.

                    Das BF4 hat sein Einsatzgebiet außerhalb der Autobahn und kann seine Zeichen nach vorn und nach beiden Seiten Abstrahlung - deshalb ist die Anlage drehbar. Außerdem hat das BF4 das ein oder andere neue Ausstattungsmerkmal - z.B. muß es kobaltgelb sein.


                    So sieht es aus:

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                    • #70
                      AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                      Aha....vielen dank...

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                      • #71
                        AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                        Zitat von Original Bernie Beitrag anzeigen
                        ...Hast du die Herrschaften danach gefragt?
                        Was sagen sie zu BF4?
                        Also unser Hoflieferant bietet noch keine an. Wenn es so schnell, wie mit der RGST13 gehen wird, dann haben wir noch ein Paar Jahre zeit :).
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #72
                          AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                          Wir haben heute diese email bekommen:

                          Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

                          mit all unseren Pilotstrecken und Maßnahmen zur Entlastung der Polizei bei Großraum- und Schwertransporten erhöht sich der Bedarf an BF 4-Fahrzeugen in Bayern stetig.

                          Aus diesem Grund haben wir uns für eine BF4-Adressdatenbank entschieden.

                          Diese Adressdaten von BF4-Fahrzeuganbietern/Begleitern wird vom LBT (Landesverband Bayerischer Transport- und Logistikunternehmen) geführt.

                          Hier können sich Transportbegleiter registrieren lassen und interessierte Transportunternehmen auf Anbieter von schnell verfügbaren BF4-Fahrzeugen in Bayern zugreifen.

                          Hm, es wird ernst.
                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #73
                            AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                            Der ist nicht mehr im kommen - jetzt ist er da.....



                            So - jetzt lest ihr auf eigene Verantwortung.


                            Der Text der Verwaltungs-Vorschrift ist nicht immer so einfach zu verstehen - deshalb:
                            der Herr Oberlehrer hat das Wort.



                            Mit der Änderung der Verwaltungs-Vorschrift zur StVO ist jetzt auch die „Regel-Ausnahme-Änderung“ für die Begleitung in Kraft.

                            Ein GST wird nur noch in Ausnahmefällen von der Polizei begleitet - in der Regel wird die Polizei jetzt durch BF-4-Begleiter ersetzt.


                            Die Behörde, die bisher die Polizeibegleitung festgesetzt hat, packt dir jetzt eine ganze Liste von „Fahrauflagen“ als „straßenverkehrs-rechtliche Anordnung“ zur Erlaubnis dazu.

                            Die kann so aussehen, wie das „Roadbook“ der Rallye-Fahrer Paris-Dakar - inkl. Karten-Ausschnitten: ein Beifahrer z. B. liest vor, wie die einzelnen Begleiter zu fahren haben.

                            Beispiele:
                            1. Bei einer rechts-vor-links-Kreuzung will der GST geradeaus. Ein BF-4er stellt sich auf der Kreuzung vor die Einmündung der Straße von rechts, zeigt dem Verkehr von rechts das VZ 250 = „Durchfahrt verboten“ = roter Kreis und blockiert ihn mit seinem Wagen.
                            Evtl. sperrt man mit einem zweiten Begleiter auch die linke Seitenstraße.

                            2. Bei einer Einfahrt von einer Vorfahrtstraße nach rechts in eine Seitenstraße fährt der 1. BF-4-er geradeaus weiter auf die Gegenfahrbahn und blockiert den Gegenverkehr mit dem VZ 250.
                            Ein 2. BF-4 fährt rechts in die Seitenstraße ein, stellt sich dort auf die Gegenfahrbahn und blockiert den Gegenverkehr dort ebenfalls mit VZ 250. Danach kann der GST auch mit einer großen Schleppkurve weit ausholen und abbiegen.

                            3. Bei einer Engstelle schickst du einen BF-4-er nach vorn, der sich dort auf die Gegenfahrbahn stellt und den Gegenverkehr mit VZ 250 sperrt.

                            Einen BF-3-er hast du immer hinter dir.

                            Für deine gesamte Strecke bekommst du von jeder Stadt und von jedem Landkreis so eine Liste von Fahrauflagen, die du Stück für Stück „abarbeitest“.

                            Ein Außenstehender wüsste anhand dieser Liste, wo jetzt gleich welcher Begleitwagen stehen wird. Der darf nirgendwo sonst hin. Auch wenn es gerade besser wäre, anders zu fahren - geht nicht, darf er nicht. Er ist sowas wie ein "Mitarbeiter der Behörde" = Verwaltungshelfer, der nur das tun darf, was auf seiner Liste steht.



                            Von der Erstellung solcher Fahrauflagen hat ein Bürohengst aber - noch - keine Erfahrung, obwohl man mit einer Straßenkarte, ausreichend Vorstellungskraft und ein wenig Logik sehr gut zaubern kann.

                            Die Polizei soll deshalb „mithelfen“.
                            Je nachdem, wie der betreffende Polizist gebaut ist, ersetzt er die Polizeibegleitung überflüssigerweise und kostenintensiv auch mal durch drei BF-4-er...... und lässt nach vorn jeden Meter sperren. Der GST fährt dann nur noch durch eine Reihe von Einbahnstraßen. Verantwortlich ist allerdings immer der Landkreis oder die Stadt.
                            Mit zwei BF-4-ern vorn und einem BF-3-er hinten müsste man in der Regel auskommen.
                            Als VZ sind wohl oft VZ 101 = „allg. Gefahr“, VZ 250 = „Durchfahrt verboten“ und VZ 222-20 = „rechts vorbei“ im Einsatz.


                            Theoretisch sollte das jetzt schon so gemacht werden. Aber erstmal muss für jede Strecke und für unterschiedliche Breiten etc. Fahrauflagen erstellt werden. Und es müssen erstmal ausreichend viele BF-4-er zur Verfügung stehen. Und es müssen erstmal ausreichend viele BF-4-Fahrer vorhanden sein.

                            Also gaaaaaaanz langsam anlaufen lassen.
                            Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                            Kommentar


                            • #74
                              AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                              Veröffentlicht am 29. Mai 2017

                              https://www.bundesanzeiger.de/ebanzw....filename=BAnz AT 29.05.2017 B8


                              Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der
                              Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
                              zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

                              Vom 22. Mai 2017


                              VI. Inhalt des Erlaubnisbescheides

                              2. Bedingungen und Auflagen

                              122 b) Begleitung durch Verwaltungshelfer

                              Für alle im Vorhinein planbaren und regelbaren Streckenabschnitte mit Standardsituationen und -fällen,
                              bei denen vor Ort keine Ermessensentscheidung der Polizei
                              zur Gewährleistung eines sicheren und flüssigen
                              Verkehrsablaufs in Abhängigkeit des jeweiligen
                              Verkehrsgeschehens erforderlich ist,
                              kann die Polizeibegleitung entfallen.

                              Für diese Fälle gilt:
                              Es kann eine im Vorhinein getroffene verkehrsrechtliche Anordnung der für diesen Streckenabschnitt zuständigen Straßenverkehrsbehörde in den Erlaubnisbescheid als Bestimmung aufgenommen werden, welche dem Erlaubnisinhaber (oder dem den Transport durchführenden Unternehmen oder der den Transport durchführenden Person) für den jeweils betreffenden Streckenabschnitt das Visualisieren von Verkehrszeichen vorschreibt (Auflage).

                              Diese Auflage ist dann mit der weiteren Auflage zu verbinden, dass der Bescheidinhaber (oder die den Transport durchführende Person oder das den Transport durchführende Unternehmen) als Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörde oder ein von diesem (oder diesen) beauftragter und namentlich der Straßenverkehrsbehörde benannter Unternehmer als Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörde die von der Straßenverkehrsbehörde erlassene verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend der im Vorhinein getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnung mit einem oder mehreren Begleitfahrzeugen mit Wechselverkehrszeichen-Anlage zu visualisieren hat.

                              Dem Verwaltungshelfer der Straßenverkehrsbehörde steht kein eigenständiges Ermessen zu....


                              123 In Fällen der Rn. 122 kann ein oder können mehrere Begleitfahrzeuge mit einer nach hinten oder nach hinten, vorn und seitlich wirkenden Wechselverkehrszeichen-Anlage angeordnet werden, wenn der Gegenverkehr, der nachfolgende Verkehr oder der Querverkehr durch das Zeigen von Verkehrszeichen angehalten oder auf andere Art und Weise beschränkt oder beeinflusst werden muss. ...
                              Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

                              Kommentar


                              • #75
                                AW: BF 4 - nächste Stufe Begleitfahrzeug im kommen?

                                Vielen Dank, Solo, für diese ausführliche Erklärung. Es ist schön begreiflich geschrieben!!! Mich würde nur interessieren: du glaubst an diese Religion? :)
                                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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