Zitat von ELO-1
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6 Tage oder 6 Schichten?
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Zitat von herbie Beitrag anzeigenWenn Du während den neun Stunden "blöd rumstehen" Deinen Tacho auf Pause hast, fängt dann Deine 2. Schicht anWenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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Ja, genau so läuft das. Konkret, da du Montag ja erst Deine Woche beginnst, darfst Du dreimal eine verkürste Ruhezeit nehmen, ein Arbeitstag als LKW-Fahrer
ist die Lenkzeit + eine "regelmässige Ruhezeit" oder eine "verkürzte tägliche Ruhezeit", das heisst, wenn Du eine Stunde fährst, dann 9 Stunden stehst(mit Tacho auf Pause) ist Dein erster Tag nach 10 Stunden um.
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Zitat von herbie Beitrag anzeigenDas ist richtig, aber diesbezüglich muss man hier Lenk und Ruhezeiten von den Arbeitsgesetzen trennen (...)Zitat von Robert Lyndt:
"Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."
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Zitat von Helena Beitrag anzeigenIch sehe hier den kleinen feinen Unterschied. Schichten werden nicht eingeschränkt, 24 Stunden Zeiträume ja.
In der VO 561/2006 ist von 6 x 24-Stunden-Zeiträumen die Rede...
In diesem Zeitraum muß alles liegen:Lenkzeit,Arbeitszeit,Bereitschaftszeit,Paus en und die Tagesruhezeit...
Der 24-Stundenzeitraum ist auf maximal 24 Stunden begrenzt,kann aber auch kürzer sein...
Eine Tagesruhezeit zählt nur dann als solche,wenn vor ihr und nach ihr der Digitacho bedient wird und auf "Ende Land" bzw "Beginn Land" gestellt wird...
Hier mal ein E-Book mit Hinweisen und Erklärungen zur VO 561/2006...
Im Inhaltsverzeichnis unter Punkt 2 Abschnitt B seht ihr diese Regelung und wie es gemeint ist...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenDas Wort "Schichten" bzw "Schichtzeit" gibt es laut Gesetzestext nicht...
In der VO 561/2006 ist von 6 x 24-Stunden-Zeiträumen die Rede...
In diesem Zeitraum muß alles liegen:Lenkzeit,Arbeitszeit,Bereitschaftszeit,Paus en und die Tagesruhezeit...
Der 24-Stundenzeitraum ist auf maximal 24 Stunden begrenzt,kann aber auch kürzer sein...
Eine Tagesruhezeit zählt nur dann als solche,wenn vor ihr und nach ihr der Digitacho bedient wird und auf "Ende Land" bzw "Beginn Land" gestellt wird...
Hier mal ein E-Book mit Hinweisen und Erklärungen zur VO 561/2006...
Im Inhaltsverzeichnis unter Punkt 2 Abschnitt B seht ihr diese Regelung und wie es gemeint ist...
http://books.google.de/books?id=hgg0LQX2408C&printsec=frontcover&dq=inaut hor:"Christoph+Rang"&hl=de&sa=X&ei=zPwBT9PNAsLLtAa f_sTzDw&ved=0CDAQ6AEwAA#v=onepage&q=inauthor%3A"Ch ristoph Rang"&f=false
hoffe dann aber nur das die kontrollbehörden es genauso sehen.
wie du selber mal gesagt hast. wenn ich mich richtig erinnere.
jeder legt hier und da mal die gesetzes texte etwas anders aus. wer im ernstfall richtig liegt entscheidet eventuell dann ein gericht.
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Zitat von celader Beitrag anzeigendanke großer. danach haben viele gesucht, damit das obige beispiel von mir doch nur eine 24h zeitraum ist.
hoffe dann aber nur das die kontrollbehörden es genauso sehen.
wie du selber mal gesagt hast. wenn ich mich richtig erinnere.
jeder legt hier und da mal die gesetzes texte etwas anders aus. wer im ernstfall richtig liegt entscheidet eventuell dann ein gericht.
Auch wenn man bisher dafür noch keine Strafe bekommen hat,ist es ja nicht damit gleich zusetzen,das es richtig ist...beim Digitacho wird noch über vieles hinweggesehen...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenUnd der andere Punkt ist: z.B. Bedienung des Digitachos...was man immer wieder hört:"Ich mach das schon immer so und hab da noch nie ne Strafe für bekommen."
Auch wenn man bisher dafür noch keine Strafe bekommen hat,ist es ja nicht damit gleich zusetzen,das es richtig ist...beim Digitacho wird noch über vieles hinweggesehen...
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenUnd der andere Punkt ist: z.B. Bedienung des Digitachos...was man immer wieder hört:"Ich mach das schon immer so und hab da noch nie ne Strafe für bekommen."
Auch wenn man bisher dafür noch keine Strafe bekommen hat,ist es ja nicht damit gleich zusetzen,das es richtig ist...beim Digitacho wird noch über vieles hinweggesehen...
also wer mit lenkzeit beginnt, vorher keine arbeitszeit drauf hat,
der hat ja eigendlich schon einen verstoss begangen,
entweder er hat keine abfahrtskontrolle gemacht,
oder er hat eine gemacht und dadurch das kontrollgerät falsch bedient.
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Zitat von celader Beitrag anzeigenrichtig. brauchst ja nur das stichwort, abfahrtskontrolle nehmen,
also wer mit lenkzeit beginnt, vorher keine arbeitszeit drauf hat,
der hat ja eigendlich schon einen verstoss begangen,
entweder er hat keine abfahrtskontrolle gemacht,
oder er hat eine gemacht und dadurch das kontrollgerät falsch bedient.
Oder wollen es auch nicht, es wird doch immer wieder versucht zu betrügen !__________________________________________________
Ein Buchzitat: Das was ich habe, habe ich
Allzeit Gute Fahrt
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Zitat von TruckerinLeipzig Beitrag anzeigenOder wollen es auch nicht, es wird doch immer wieder versucht zu betrügen !
manche machen sie halt nicht...und andere wissen nicht,das dies schon Arbeitszeit ist...auch wenn es nur 5 Minuten sind...
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AW: 6 Tage oder 6 Schichten?
Diese Sache ist mir noch nicht klar und ich bitte die Fachmänner - frauen um eine Erklärung.
Ein Fahrer beginnt nach einer regelmäßigen Wochenruhezeit am Montag um 06:00 Uhr seine Arbeit. Er fährt sofort los, beendet nach einer Stunde Fahrtzeit seine Arbeitstätigkeit und geht sofort in eine elfstündige Ruhezeit über. Direkt im Anschluss an diese Ruhezeit beginnt er erneut mit einer Lenktätigkeit, die ebenso exakt eine Stunde andauert. Im Anschluss legt der Fahrer wieder mal eine elfstündige Ruhezeit ein. Mittlerweile ist es also 06:00 Uhr am Dienstag, es sind nach dem Arbeitsbeginn am Montag um 06:00 Uhr exakt 24 Stunden vergangen.
Fragestellung:
Wie viele 24-Stunden-Zeiträume sind mittlerweile „verbraucht“?
Was im realen Leben nur schwer funktionieren würde, ist im Fahrpersonalrecht fest verankert: Die Koexistenz zweier gleichwertiger Zeitrechnungen.
Ich empfehle es ganz durchzulesen.Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!
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AW: 6 Tage oder 6 Schichten?
Schwere Kost.
Erstmal.Eine Abfahrtskontrolle Muss 15 Min Betragen.Ob sie gemacht wird,ist Fahrersache.ich empfehle Dringenst,die Karte 15 min Vorher reinzumachen.
Wenn sie schon drin ist(Fernfahrten)Muss man nicht nur Theroetisch,sondern Wirklich 11:15Std bzw 9:15std Stehen.Abfahrtskontrolle ist Arbeitszeit.
Kommt man an den richtigen Freund und Helfer bist dran.
Ich hatte Letztes Jahr ne Diskusion mit einem Dekra Menschen.
Wenn Sie das hier lesen können,
habe ich meinen Anhänger verloren
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