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BW Kollone überhölen

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  • BW Kollone überhölen

    also 1 weiss ich jetz 1000%

    BW , THW , Polizei , odersonstige Hilfsorganisationen DÜRFEN in
    Überholverboht nicht überholt werden ob sie beflagt sind oder nicht volkommen egal

    ich fuhr heut A2 33 km vor ausfahrt ahlen höhe bielefeld in richtung dortmund
    da führ eine BEFLAGTE bundeswehr kollone auf der A2 auf
    gut es ist überholverboht gewähsen da sie langsamm fuhr so ca 50 km/h wie gesagt kammen grade aufe autobahn drauf habe ich sie überholt in glauben zu wissen das kollonen die beflagt sind und langsamm fahren
    überhölt werden dürfen !!! weit gefählt !!!
    neben der kollone polizei aufen parkplatz
    ich neben der kollone nach 5 km kommt polizei BITTE FOLGEN nagut folgen wir halt (BRAVER LKW FAHRER )
    jo nachste ausfahrt runter und aufe links abbieger spuh bliben wir dann stehen XD mit wunderschöne blaue lampen aufen dach und so
    jo polizei sowieso xyz sie wissen warum wir sie angehlaten haben !!
    naja wegen überholen in überholverboht halt gehe ich mal von aus XXD
    jo genau fahrzeugscheine und führerschein bitte naja ihn gegeben und labber labber
    das es angeblich sei das man kollenen die beflagt sind und langsamm fahren überholen darf weil punkt 1 unter 60
    und punkt 2 BW kollone beflagst sei habe ich sie überholt usw

    moral von der geschicht es gibt kein gesetz das das überholen von langsammfahrenden fahrzeugen , und kollonen irgentwelche hilfsorganisazionen erlaubt sei !!!!

    kurte rede kurzer sinn
    sagt der polizist halt zu mir na wenns hardkommen würde wehren es 70 euro , 35 euro bearbeitungs gebühr
    also 105 euro und 1 punkt aber da ich gesehen habe das sie nicht angeschnallt wahren xxD was ich natürlich wahr^^ fragrte er micht ob ich zu gebe das ich nicht angeschnaltt wahr und mit 30 euro verwahung einverstanden währe
    gut habe ich 30 euronen gelackt und alle sind glücklich !!!
    er hat extra auch über funk nachgefragt ob es erlaubt währe !!
    definitive ist es nicht erlaubt
    PS also bleibt brave dahint und alles wird GUT !!!
    Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
    ||||| Those who already sitting out of bed and look out the window |||||

  • #2
    Was sagt uns das?

    Nicht anschnallen ist biller als im Überholverbot zu überholen... :lmao[1]:

    Rechts überholen ist ja auch billiger als drängeln.. :rofl2[1]:
    V8 - Aus Freude am Tanken....

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    • #3
      soll ich mich jetzt vor jeden überholvorgang abschnallen???

      ne ne ich überhole ja nicht im überholverbot, fahre ja nur drunter durch. lol

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      • #4
        nee brave hinter der kollone mit 50 hintter tuckern 50 km lang^^^und in nase bohren XXD
        Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
        ||||| Those who already sitting out of bed and look out the window |||||

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        • #5
          ne ne ne. ich mache erstmal ne stunde pause, auf den nächsten parkplatz. dann beginnt die aufholjagd. spart lenkzeit und nerven und bin genauso schnell als wenn ich in der nase bohren muss. lol.

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          • #6
            Zitat von beri Beitrag anzeigen
            nee brave hinter der kollone mit 50 hintter tuckern 50 km lang^^^und in nase bohren XXD
            ist doch kein problem.. wenn wir nur alles soviel hätten, wie lenkzeit... ;)
            V8 - Aus Freude am Tanken....

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            • #7
              na haben wir doch 1 ganze woche lang lenkzeit und wenn das nicht reicht auch noch ne 2 woche hinterher xxD
              Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
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              • #8
                selbst bei einen reiseunternehmen. wird das hotel ungeduldig wo die gäste bleiben. du verstehen beri?

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                • #9
                  ich verstehe dich voll und ganz celader xxD
                  Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
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                  • #10
                    Hast du heut' noch nicht gelogen - füll aus den Einsatzbogen!

                    Quote muss sein... wie auch immer...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #11
                      Mir hat mal jemand erzählt, dass man (kein Überholverbot vorausgesetzt) nicht in eine Militärkolonne einscheren darf, auch wenn genug Platz zwischen den einzelnen Fahrzeugen ist. Der Konvoi muss immer komplett überholt werden.

                      Weiss jemand, ob das stimmt?
                      Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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                      • #12
                        ES GIBT KEINE REGELUNGEN besonders KOLLONE laut DER STVO so POLIZEI xxD sie sind als normahle verkehrsteilnehmenr ein zu stuffen und haben keine sonderrechte

                        hmm dann lass uns doch mach 1000 lkw fahrer durch innenstadt FAHREN schön brave mit GRÜNE PLAKETTE xxD und schon mit 30 km/H könte ja ein ball auf die strasse rollen xxD
                        dann labern die auch wider anders xxD das sind halt die §§ klein c absatz 2 @ PIE QUADRAT xxD allso auslegungs sache des polizeibeamten xxD
                        und davon haben wir nicht genung xxD nur ganze aktenschränke voll^^

                        egal ich sehe 30 euro als SPENDE an weil bielefeld ja so arm ist xxD
                        Wer sitzt schon vorm Bett und schaut aus dem Fenster
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                        • #13
                          Eine Kolonne (dazu gehören Fußgänger, Fahrräder (ab 15 Stück...) und auch Bundeswehrfahrzeuge...) bezeichnet man als Verband/ geschlossener Verband.
                          Die StVO sagt zum Thema Verband/ geschlossener Verband folgendes:
                          §27 Verbände
                          (1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.
                          (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.
                          (3) Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.
                          (4) Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muß, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelben Blinklicht kenntlich gemacht werden. Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich von einander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. Eigene Beleuchtung brauchen Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.
                          (5) Der Führer des Verbandes hat dafür zu sorgen, daß die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.
                          (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.
                          und somit gelten für das Überholen einer Militärkolonne besondere Vorschriften und auch für das Verhalten der zum Verband gehörenden Personen/ Fahrzeuge.
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #14
                            Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
                            Mir hat mal jemand erzählt, dass man (kein Überholverbot vorausgesetzt) nicht in eine Militärkolonne einscheren darf, auch wenn genug Platz zwischen den einzelnen Fahrzeugen ist. Der Konvoi muss immer komplett überholt werden.

                            Weiss jemand, ob das stimmt?
                            So kenn ich das auch...
                            aber aus Tommyks Paragraphen-Post geht ja hervor,das es anscheinend nicht stimmt...

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                            • #15
                              Moin Moin zusammen,

                              jetzt hab ich zwar gelernt, daß ich nicht überholen darf ... aber was mach ich dann? Etwa vor der AB-Einfahrt anhalten und warten, bis die ganze Kolonne auf der AB ist??? ... kanns doch nicht sein, oder????
                              Oder in die Kolonne einscheren ... aber das darf ich doch auch nicht ???

                              Was sagen unsere Profis dazu?

                              viele Grüße,
                              Walter

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