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Neue Frage, Lenk- und Ruhezeiten

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  • Neue Frage, Lenk- und Ruhezeiten

    Bin zwar schon ein paar Tage unterwegs, aber.....


    Frage: Nach einer knapp unter 13 Stunden Schicht, mit 10 Stunden Lenkzeit, darf ich da auf 9 Stunden Pause verkürzen?

    Denn in diesem Fall habe ich ja innerhalb eines 24 Stunden Zeitraums mehr als 10 Stunden Lenkzeit?

  • #2
    darfst du ...

    kein gesetz erwähnt eine max. lenkzeit innerhalb von 24 h
    das gesetz schreibt lediglich eine min. pause innerhalb von 24 h vor (die hast du mit den 9 stunden inne)

    und nach dieser pause beginnt ein neuer 24er rhythmus
    Wir sind die Träger der Firma

    Einer träger als der Andere

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    • #3
      Zitat von fasconal Beitrag anzeigen
      darfst du ...

      kein gesetz erwähnt eine max. lenkzeit innerhalb von 24 h
      das gesetz schreibt lediglich eine min. pause innerhalb von 24 h vor (die hast du mit den 9 stunden inne)

      und nach dieser pause beginnt ein neuer 24er rhythmus
      So sieht es aus...
      Aber,wenn du nach einer 13er Schichtzeit nur 9 Stunden Pause machst,dann zählt diese 13er als 15er Schichtzeit...

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      • #4
        Zitat von Großer Beitrag anzeigen
        So sieht es aus...
        Aber,wenn du nach einer 13er Schichtzeit nur 9 Stunden Pause machst,dann zählt diese 13er als 15er Schichtzeit...
        großer das ist mir neu. woher hast du diese weissheit?

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        • #5
          Zitat von celader Beitrag anzeigen
          großer das ist mir neu. woher hast du diese weissheit?
          Aus den LuRz...In der LuRz geht es um Tagesruhezeiten und nicht um Schichtzeiten...
          maximal 3 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzt innerhalb von 24-Stunden-Zeitraum=macht bei jeder Verkürzung auf 9 Stunden eine 15er Schichtzeit
          nur bei 11 Stunden Tagesruhezeit innerhalb 24-Stunden-Zeitraum kann man dann eine 13er Schichtzeit haben...
          so habe ich das gemeint:)

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          • #6
            Richtig! Denn den Begriff "Schichtzeit" gibt es im Gesetz nicht.
            Es wird immer von der Ruhezeit in einem 24-Stunden-Zeitraum ausgegangen, woraus sich natürlich dann die "Schichtzeit" ergibt.
            V8 - Aus Freude am Tanken....

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            • #7
              Moin.
              Bei einer 13ner mindestens 9 Stunden, in der Regel aber 11 Stunden Pause. Immer zu beachten ist die 24-Stunden- Regel, die für Nachtarbeiter besonders gilt.
              Bei einer 15ner geht logischer Weise nur ein 9 h Pause.

              Gruß
              Zitat von Robert Lyndt:
              "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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              • #8
                Und deswegen macht es auch wenig Sinn, nach ner 16 stunden "Schicht" neun stunden Pause zu machen, weil im Prinzip eh nur die acht Stunden zählen, die in den 24h -Zeitraum fallen. Aber immerhin zeigt man damit seinen guten Willen.
                www.stirnfett.de

                Kommentar


                • #9
                  Zitat von GunnarOlaf Beitrag anzeigen
                  Und deswegen macht es auch wenig Sinn, nach ner 16 stunden "Schicht" neun stunden Pause zu machen, weil im Prinzip eh nur die acht Stunden zählen, die in den 24h -Zeitraum fallen. Aber immerhin zeigt man damit seinen guten Willen.
                  8 Stunden zählen ja nun nicht wirklich...das ist eine Verkürzung der Ruhezeit und kostet Geld...
                  wenn man mal durch Parkplatzsuche oder ähnlichem,über die 15 Std.Schichtzeit kommt,dann aber ausreichend(also ruhig etwas mehr als 9 Stunden Pause )macht...dann wird schon mal ein Auge zugedrückt...
                  Ich denke mal,so hast du das auch gemeint:)

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                  • #10
                    Ja, klar. Is ja auch so. Zum Glück können die meisten Beamten die Situation einschätzen, aber rein rechtlich gesehen würde so eine Pause als nicht ausreichend zählen.
                    www.stirnfett.de

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                    • #11
                      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                      Aus den LuRz...In der LuRz geht es um Tagesruhezeiten und nicht um Schichtzeiten...
                      maximal 3 mal die Woche auf 9 Stunden verkürzt innerhalb von 24-Stunden-Zeitraum=macht bei jeder Verkürzung auf 9 Stunden eine 15er Schichtzeit
                      nur bei 11 Stunden Tagesruhezeit innerhalb 24-Stunden-Zeitraum kann man dann eine 13er Schichtzeit haben...
                      so habe ich das gemeint:)
                      ich sehe es anders.
                      Aber gebe dir die möglichkeit mich zu überzeugen.
                      Deine Auslegegung stimmt nur wenn der "24-stunden-zeitraum" von den du sprichtst auch 24 stunden realzeit haben muss.
                      und das ist nicht der Fall.
                      denn ein neuer 24-stunden-zeitraum beginnt doch mit dem ende einer "schichtpause" tagesruhezeit und diese kannst du auch früher einlegen bevor die 13 oder 15 stunden schichtzeit voll ist.
                      oder?

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von celader Beitrag anzeigen
                        ich sehe es anders.
                        Aber gebe dir die möglichkeit mich zu überzeugen.
                        Deine Auslegegung stimmt nur wenn der "24-stunden-zeitraum" von den du sprichtst auch 24 stunden realzeit haben muss.
                        und das ist nicht der Fall.
                        denn ein neuer 24-stunden-zeitraum beginnt doch mit dem ende einer "schichtpause" tagesruhezeit und diese kannst du auch früher einlegen bevor die 13 oder 15 stunden schichtzeit voll ist.
                        oder?
                        Natürlich kann man das...
                        Um es noch mal anders auszudrücken:
                        Bei einer Tagesruhezeit von 9 Stunden nützt dir eine 13er Schichtzeit nix,weil du ja die Tagesruhezeit verkürzt hast und somit nur noch 2mal in der Arbeitswoche eine 15er Schicht machen darfst(wegen 3 mal auf 9 Stunden reduzierte Tagesruhezeit,die erlaubt ist)...also hätte man im Fall der Fälle eventuel 2 Stunden Schichtzeit verschenkt,die einem dann zum WE vielleicht fehlen,um nach Hause zu kommen...

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                        • #13
                          das einzige was mir fehlen könnte um nach hause zu kommen ist die wöchentliche gesamtlenkzeit bzw. die gesamtlenkzeit berechnet aus einer doppelwoche.

                          schichtzeit hat mir noch nie gefehlt um nach hause zu kommen. das einzige was es bewirken könnte das ich 9 bzw. 11h später nach hause kam.

                          es ist doch berechnet das man 5 mal 9h in der woche im schnitt fahren darf.
                          wenn ich dann ein oder mehrmals die 9h lenkzeit pro tag nicht zusammen bekomme.
                          darf ich dieses in einer 6. schicht zusammenfassen und die lenkzeit für die woche vollfahren.

                          also wenn ich 5 mal 8h stunden fahre. macht 40h lenkzeit. dann darf ich eine 6.schicht mit 5h fahren.
                          denn die wrz ist spätestens nach der 6. schicht zu nehmen.

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von celader Beitrag anzeigen
                            das einzige was mir fehlen könnte um nach hause zu kommen ist die wöchentliche gesamtlenkzeit bzw. die gesamtlenkzeit berechnet aus einer doppelwoche.

                            schichtzeit hat mir noch nie gefehlt um nach hause zu kommen. das einzige was es bewirken könnte das ich 9 bzw. 11h später nach hause kam.

                            es ist doch berechnet das man 5 mal 9h in der woche im schnitt fahren darf.
                            wenn ich dann ein oder mehrmals die 9h lenkzeit pro tag nicht zusammen bekomme.
                            darf ich dieses in einer 6. schicht zusammenfassen und die lenkzeit für die woche vollfahren.

                            also wenn ich 5 mal 8h stunden fahre. macht 40h lenkzeit. dann darf ich eine 6.schicht mit 5h fahren.
                            denn die wrz ist spätestens nach der 6. schicht zu nehmen.
                            Dies gilt ja jetzt speziell für dich...ich meinte es ja allgemein und da können 2 Stunden schon mal entscheident sein:)

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                              Dies gilt ja jetzt speziell für dich...ich meinte es ja allgemein und da können 2 Stunden schon mal entscheident sein:)

                              oh ha. es gibt gesetze und regelungen speziell für mich. kaum zu glauben. ((( spass beiseite)))

                              klar können 2 stunden entscheident sein gebe dir da voll kommen recht.

                              was sagte mein dozent für lenk und ruhezeiten. befasst euch damit lernt es bis ihr alles kennt und könnt. (((kann ich heute noch nicht alles))) denn je mehr ihr darüber wisst desto mehr könnt ihr euch die lenk und ruhezeiten so zusammen bauen wie ihr es braucht. und weißte was. recht hat er.

                              denn je nach ladetermin endladetermin. bzw laufzeiten vom auflieger bei begegnunsverkehr. und nicht zu letzt den betrieblichen gegebenheiten werden so manche gesetzte. der firma entsprechend ausgelegt bzw die einzelen blöcke und pausen sozusammen gesetzt das es passt.

                              als ich plane gefahren bin im FV habe ich es anderes gemacht als jetzt im kühlerverkehr wo ich eigendlich im nahverkehr bin aber auch schon mal draussen bleibe.
                              beispiel:
                              firma 1 drei mal verkürzte tagesruhe zeit (9h) und den rest der woche mit 11h tagesruhe zeit.
                              firma 2 nur 9h tragesruhezeiten. weil es mindestens 3 mal die woche vorkommt das wir 3h und länger auf unseren auflieger warten müssen.
                              wenn du jetzt sagst das ist bereitschaftszeit. dann hast du nur recht wenn du die abholzeit vorher nicht kennst. wenn dir aber gesagt wird das es mindestens dreistunden dauert ist es pause. dann kannst du ja essen gehen oder sonst was machen.

                              was ich damit sagen will. es gibt nur allgemeine antworten auf grundlage von maximal und minimal zeiten. alles dazwischen ist spiziell.

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