Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kenntlichmachung der Schwertransporte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    So Thorsten, also ich fange mit Holland an. Da braucht man allgemein bis 22m Länge, 3m Breite, 4m Höhe und 50 t keine Genehmigung. Mit einer Fahrzeugkombination 18,75 ( LKW + Anhänger) darfst du max. 1,5m Überhang haben. Die Breite muss mit Warntafeln gekennzeichnet sein, genehmigt sind außer anderem deutsche. Rundumleuchten müssen genau wie in D nicht sein, haben aber wie in D viele :). Bei der Höhe muss man in Holland vorsichtig sein, sind viele niedrige Brücken da, also alles über 4m unbedingt mit Genehmigung fahren!!

    In Belgien brauchst du schon ab 2,55m Breite eine Genehmigung. Dafür gibt es die 1. Kategorie-Genehmigung für 5 Jahre gültig. Die ist bis 3,5m Breite aber nur bis 4m Höhe. Was drüber geht, ist die Genehmigung 2. Kategorie bis 4,5m Höhe für 1 Jahr gültig. In der Genehmigung hast du die Wahl einige Strecken zu benutzen, also Vorsicht, nicht wie in D, für gesamtes Straßennetz. Warntafeln sollten da 50x50 sein. Ich bekomme noch ein Info Blatt, was immer als Anlage zu den belgischen Genehmigungen ist. Dann schreibe ich mehr dazu.

    Von Österreich habe ich was per e-mail bekommen, teilweise verstehe ich aber nicht, was die meinen :). Genehmigung brauchst du auch bis 3m Breite, Also da musst du mindestens mit Abblendlicht fahren. Weiter sind min. 2 typengenehmigte Warnleuchten mit gelb-rotem Licht nach §20 Abs.1 lit. 6 KFG 1967 ( googeln musst du jetzt selbts :rofl2[1]:) so anzubringen, dass das Licht nach allen Seiten gut sichtbar ist. In der Nacht müssen Seitenmarkierungsleuchten angebracht werden. Warntafeln sind schon dann anzubringen, wenn die Ladung die Breite des Fahrzeuges überschreitet, ca. 50x30 oder ca. 40x40 und rückstrahlend. Eigentlich steht hier nicht Warntafeln, sondern 'Flächen', die rot-weiß, oder schwarz-gelb schraffiert werden sollen. Begrenzungslichter (nach vorne weiß, nach hinten rot) in der Nacht und bei Tunneldurchfahrten müssen so angebracht sein, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer genau die Überbreite erkennen können.

    Schweiz wird noch dauern. Ich kann mich jetzt aber erinnern, einmal wollte einer Kunde auch Raumzellen dahin transportieren, war etwas über 4m hoch. Wir mussten der Astra (Schweizer Genehmigungsbehörde) nachweisen, dass der Auflieger unter 1m Höhe hat.

    Hier noch mal zu Vergleich deutsche Vorschriften:

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

    Kommentar


    • #32
      Sag mal Helena,hast Du eigentlich einen extra Anhänger für die ganzen Vorschriften:10_1_138[1]: mit dabei:lmao[1]:???? Da wird einem ja ganz wirr im Kopf!

      Kommentar


      • #33
        Andi, ich nicht, ich fahre ja nur in D. Aber die Kollegen Schwertransportfahrer tun mir wirklich Leid!!!
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

        Kommentar


        • #34
          Danke

          Hallo Helena

          zuerst schon mal vielen Dank für die Info´s

          wenn du weitere Infos bekommst wäre ich dafür sehr dankbar.


          Viele Grüße
          Thorsten

          Kommentar


          • #35
            In Dänemark wird bis zu einer Länge von 26,00m, 3,00m Breite und 54to GGw gänzlich ohne RKL gefahren auch wenn jeder bei 5cm Überhang die volle Festtagsbeuchtung anmachen muß.
            Aber einer Breite von 2,75 sind retroreflektierende Überbreitetafeln mit Beleuchtung erforderlich.
            Ab 3,00m muß vorne und hinten am Fahrzeug das Schild "Særtransport", "Schwertransport" oder "Convoi Exeptionell" in gelb mit roten Rand sichtbar sein. Seit ihr unter diesen Maßen sind die Schilder unkenntlich zu machen (Abdecken).

            Kommentar


            • #36
              AW: Kenntlichmachung der Schwertransporte



              Herr Willems hat belgische Vorschriften bezüglich Schwertransporte ins deutsch übersetzt. Außer Kenntlichmachung sind auch andere wichtige Sachen dabei.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

              Kommentar


              • #37
                AW: Kenntlichmachung der Schwertransporte

                Neue Richtlinien:
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                Kommentar


                • #38
                  AW: Kenntlichmachung der Schwertransporte

                  Vielen Dank, schon runter geladen.

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Kenntlichmachung der Schwertransporte

                    Dies ist zwar mehr als ein Jahr alt, aber dieses Thema wurde auch lange nicht aktualisiert. Also möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Warntafeln in Belgien nicht mehr 50x50 sein sollten, die Norm sollte auch auf den Warntafel gedruckt sein:

                    Seit dem 31. Dezember 2015 ist in Belgien eine neue Richtlinie bezüglich der Verwendung von Warntafeln an Aufliegern in Kraft getreten.


                    Wappnen Sie sich vor Kontrollen

                    So müssen die Markierungen mittlerweile über Abmessungen von 420x420mm verfügen. Dazu sollten sie retroreflektierend nach Klasse RA2 sowie der Norm DIN 30710 (oder NBN 12899-1) sein.
                    Faymonville montiert diese neuen Warntafeln nach DIN 30710 bereits seit September 2015. Sie sind gültig in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.

                    Eine wichtige Gesetzesänderung für international tätige Transportfirmen, damit die Fahrzeuge bei etwaigen Kontrollen die Auflagen in diesem Punkt erfüllen.
                    Quelle:

                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                    Kommentar

                    Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                    Einklappen

                    Online-Benutzer

                    Einklappen

                    71982 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 30, Gäste: 71952.

                    Mit 100.487 Benutzern waren am 12.10.2023 um 11:51 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                    Ads Widget

                    Einklappen
                    Lädt...
                    X