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  • #46
    AW: Genehmigung richtig beantragen

    Der Herr Markus Schwarz braucht in seinem StVA einen "Alten Hasen", der sich nur ein wenig traut und - wenn es sein muss - jeden meckerndem "Kollegen" darauf hinweist, dass der sich bitte nur um die Befahrbarkeit der Strecken zu kümmern hat - und sonst nicht. Und wenn der andere rechtswidrige Auflagen festsetzt MUSS der Alte Hase sie rauswerfen!

    Eine andere Behörde darf nur ablehnen, wenn die Strecke nicht befahrenbar ist:

    "Die Zustimmung darf nur mit der Begründung versagt werden, dass die Voraussetzungen nach Nummer IV.1.b (Rn. 86) in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorliegen." = Verwaltung-Vorschrift... Rand-Nummer 106, letzter Absatz."

    Das ist die wichtigste Regel von allen.
    - zu viele Fahrzeuge ? Geht nur deine eigene StVA etwas an. Wenn die mitmacht - alles ok.
    - zu viele Fahrten ? ...
    - zu viele ..


    Es gibt ein StVA, das dieses Problem noch eleganter löst:

    Sie tragen erst einmal keine Kennzeichen ein. Hinweis im Antrag: "Werden später nachgetragen."
    Wenn eine angehörte Behörde das nicht akzeptiert - Rd.Nr. 106 oder Aufsichtsbehörde als Hilfe.

    Wenn alle Anhörungen zurück sind, mailt der Spediteur seine Kennzeichen rüber und das StVA trägt sie ein. Alles noch in Ordnung. Der Antrag läuft ja noch. Danach erst geben sie die Erlaubnis raus.

    Außerdem: die Kennzeichen
    Zuletzt geändert von Solo; 27.07.2017, 12:04.
    Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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    • #47
      AW: Genehmigung richtig beantragen

      Zitat von Solo Beitrag anzeigen
      ...Eine andere Behörde darf nur ablehnen, wenn die Strecke nicht befahrenbar ist:

      "Die Zustimmung darf nur mit der Begründung versagt werden, dass die Voraussetzungen nach Nummer IV.1.b (Rn. 86) in ihrem Zuständigkeitsbereich nicht vorliegen." = Verwaltung-Vorschrift... Rand-Nummer 106, letzter Absatz."

      Das ist die wichtigste Regel von allen. ...
      Das ist aber seeehr interessant. Wir haben in der Sammlung schon einige kuriose Ablehnungen. Alles was durch Niedersachsen geht, dürfen wir nicht als Ladungsgut ''Konstruktion'' schreiben. Kommt promt eine Ablehnung. Vor kurzem habe ich die kurioseste von allen bekommen:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      für den o.a. Antrag wird die Zustimmung abgelehnt.
      Begründung:
      Zustimmungen sind zeitnah zum beantragten Zeitraum einzuholen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ich habe den Antrag mit 7 Wochen Vorlauf beantragt, weil ich die Info hatte, dass diese Behörde so viel Zeit momentan braucht. Ich weiß nur nicht, was ''zeitnah'' bedeutet :rofl2[1]: .

      Der Rest ist traurig. Solo, wer hat sich eigentlich die neue Verwaltungsvorschriften ausgedacht?
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #48
        AW: Genehmigung richtig beantragen

        „Zeitnah“
        – die Behörde lehnt hier nur die Bearbeitung ab und nicht den Inhalt. Wenn der Fahrtweg unverständlich ist, wird die Bearbeitung ja auch abgelehnt.


        Aber „zeitnah“ heißt auch, dass du deine Erlaubnis spätestens dann hast, wenn du sie brauchst. Und die Bearbeitungszeiten werden immer länger.


        3 Beispiele


        Hessen und Rheinland-Pfalz schreiben im Internet von mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit.
        „Mindestens“ – stimmt mit Sicherheit.




        1. Anhörungsstelle Hessen Mobil


        „Bitte beachten Sie, dass aktuell die durchschnittliche Bearbeitungsdauer etwa vier Wochen beträgt. Grund dafür ist die gestiegene Zahl an Anträgen im Vergleich zu den vergangenen Monaten. Um Verzögerungen bei Ihrer Transportplanung zu vermeiden, stellen Sie bitte Ihren Antrag entsprechend.“



        2. Anhörungsstelle Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz


        „Aktueller Hinweis zur Antragsbearbeitung:


        Aufgrund hohen Antragsaufkommens und krankheitsbedingter Ausfälle kommt es derzeit leider zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung.
        Um möglichst viele Anträge bearbeiten zu können, bitten wir Sie, von telefonischen Nachfragen abzusehen.
        Bitte nehmen Sie ausschließlich per Mail an folgende Adresse mit uns Kontakt auf: abt5.gst@lbm.rlp.de
        In dringenden Notfällen können Sie uns telefonisch montags bis freitags zwischen 10.30 bis 12.00 Uhr erreichen.
        Vielen Dank für Ihr Verständnis.“




        3. Bei einem Landkreis in NRW liegen einige der mehr als 1.000 „Windpark-Transport-Anträge“ schon länger als 7 Wochen auf Halde. Eine Mitarbeiterin macht nichts anderes.


        Einige Behörden brauchten in nächster Zukunft 5 bis 10 neue Mitarbeiter.

        Fazit:
        Einige Spediteure legen ihren Fahrtweg nach der durchschnittlichen Bearbeitungzeit der anzuhörenden Behörden fest und beantragen gleichzeitig Alternatv-Strecken.

        Hinweis an eine gewisse Behörde: Seit einiger Zeit umfahren wir Ihren Bereich !

        Windkraft-Transporte kommen z. Zt. wie ein Sturzregen.
        Wenn dann vielleicht noch eine Polizeibehörde – jetzt nach der Änderung ohne Übergangszeit - nicht mehr gern begleitet, ohne dass schon ein „Roadbook“ für Private Begleiter für diese Strecke besteht…
        :36_1_10[1]:




        „Zeitnah“ - Der Antragsteller orientiert sich an der aktuellen Bearbeitungs-Dauer.


        Früher waren 7 Wochen sehr / zu früh. Man wollte – möglichst zeitnah – die Verkehrs-Situation überblicken können.

        Aktuell sind 7 Wochen angemessen / nicht unangemessen.


        Ablehnung aus diesem Grund ?
        :10_1_138[1]:

        Hier müsste die EGB wieder mit der Keule 106 kommen.
        Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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        • #49
          AW: Genehmigung richtig beantragen

          Ladungsangabe

          ….. Konstruktion…“

          …könnte deine EGB zurückweisen.
          Kiste, Konstruktion, Gerät usw. Es müsste etwas konkreter sein.


          Wenn deine EGB das aber akzeptiert, hast du gewonnen.
          Wenn andere, angehörte Behörden meckern: Keule 106

          Wenn deine EGB von einem Bundesland nicht ernst genommen wird, sollte sie sich Schützenhilfe bei ihrer Aufsichtsbehörde holen. Es kann ein Unterschied sein, ob so eine "kleine Kommune" anruft oder eine andere Höhere Verkehrsbehörde auf gleicher Augenhöhe.

          Die EGB muss nur seeehr sicher sein, dass der Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde das Ganze genau so sieht und mit macht.


          Übrigens: Wie wurde die Ablehnung begründet?
          Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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          • #50
            AW: Genehmigung richtig beantragen

            Zitat von Helena Beitrag anzeigen
            ...wer hat sich eigentlich die neue Verwaltungsvorschriften ausgedacht?
            In der Kopfzeile steht:


            „Bekanntmachung
            Veröffentlicht am Montag, 29. Mai 2017
            BAnz AT 29.05.2017 B8“


            (BAnz = Bundesanzeiger - www.bundesanzeiger.de z.B. für die Bekanntmachung von Gesetzen)




            Die Überschrift lautet:


            „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
            Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
            Vom 22. Mai 2017“


            Und der Schluss heißt:


            „Artikel 2
            Diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
            Der Bundesrat hat zugestimmt.
            Berlin, den 22. Mai 2017
            Die Bundeskanzlerin
            Dr. A n g e l a M e r k e l
            Der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
            A. Dobrindt“




            Man kann sich dieses juristische ..werk also frei aus dem Internet herunterladen.



            So etwas macht wohl eine "Arbeitsgruppe" aus allen Bundesländern zusammen.


            Diese Ersteller dieser Schrift wissen nichts vom Straßenverkehr – vom Schwerlastverkehr erst recht nichts.

            Das Transport-Gewerbe ist das Rückgrat der Volkswirtschaft !

            Sie haben keine Ahnung von den Konsequenzen u. a. für Unternehmer und Behörden.


            Volkswirtschaftliche Nachteile
            - Termine, Kosten, Planungs-Unsicherheit, -unmöglichkeit
            - Unternehmens-Konkurse
            - Beeinträchtigung der Schwerindustrie
            - Störung der Export-Industrie (Die müssen ihre schweren Güter zum Hafen bringen können.).
            Wenn man von einem Hochsee-Schiff – z. B. nach Hongkong - nur noch die Rücklichter sieht, hat man sehr schnell 100.000 € und mehr an der Backe.
            - Baustellen-Stop
            - Produktionsausfall
            - Steigerung der Schwarzfahrten
            - Konkurrenz von Schwarzfahrern aus dem Ausland


            Diese Vorschrift ist so, wie sie da steht, nicht umsetzbar. Geht nicht.




            Aber vielleicht wird sie ja irgendwann überarbeitet.
            Wenn einmal die großen Unternehmens-Verbände inkl. BSK höflich anfragen würden – oder weniger höflich…


            Ich habe gehört, dass die Planer des Berliner Flughafens hin und wieder Schwarzarbeit machen ...
            :rofl2[1]:

            Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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            • #51
              AW: Genehmigung richtig beantragen

              Zitat von Solo Beitrag anzeigen
              ... Übrigens: Wie wurde die Ablehnung begründet?
              Das mit der ''Konstruktion'' ist schon ein Paar Jahre her. Damals haben wir nicht alle Stellungnahmen gespeichert. Für mich ist es unbegreiflich, dass dieses in Maschinenbau übliches Terminus, was man eigentlich nur mit dem Zusatz ''Stahl'', also Stahlkonstruktion näher definieren könnte, naja, und vielleicht sollte, weil es hätte ja auch Holzkonstruktion sein können :), dass es halt abgelehnt wurde. Und das nur von Niedersachsen. Alle anderen hat es nicht gejuckt. Eine Konstruktion ist eine Konstruktion, es ist keine Maschine, es ist kein Container, es ist kein Rotorblatt, es ist einfach eine von mehreren Teilen geschweißte, oder genietete, oder geleimte :) Konstruktion. Wir streiten aber nicht deswegen :) wurde einfach konkretisiert und gut war es.

              Warum ich gefragt habe, wer sich die neue Verwaltungsvorschriften ausgedacht hat? Weil ich nämlich meine Erfahrungen mit unserer ehemaligen EGB habe. Dem Chef war es Dorn im Auge, dass wir in einem Antrag 13 Kennzeichen hatten. Die haben uns für die Genehmigung über 500,-€ berechnet. Vor ca. 4 Jahren. Wir mussten einen Anwalt einschalten. Diese Behörde wollte schon vor Jahren höhere Preise durchsetzen und es hat die überhaupt nicht interessiert, dass alle Transportfirmen in dem Bundesland dann großen Nachteil gegenüber anderen haben werden. Ich habe dem Chef auch gesagt, dass ich nichts gegen höhere Preise habe, aber nicht, wenn es nur unseres Bundesland betrifft. Ich bin überzeugt, dass die sich an den neuen Verwaltungsvorschriften kräftig beteiligt haben. Übrigens, in diesem Bundesland hat eine Dauergenehmigung für 3 Jahre Gültigkeit schon immer 600,-€ gekostet. Der Rest von Deutschland berechnet ca. die Hälfte . Also ich denke, die neue Verwaltungsvorschriften sind das Ergebnis von Intrigen und Gier und sind eine Demonstration von Machtausübung, jemand hat es jetzt den bösen Transportfirmen gezeigt, die hier mit ihren Schwertransporten die Brücken kaput machen und dabei unheimlich viel Geld mit Genehmigungs pflichtigen Transporten verdienen .
              Übrigens, unsere ehemalige EGB genehmigt Raumzellen Transporte nur von Montag 9.00 Uhr, bis Freitag 15.00 Uhr zu fahren.
              Die sind 16,5 x 3 x 4,2 bis 40t. Keine Brückenauflagen wegen der Höhe!!
              Diese Transporte sind nämlich total gefährlich!! Ja so, und diesen nur Nachtfahrten in der Urlaubszeit!!

              Hätte diese EGB, mein lieber Solo, nur ein Bruch deines Verständnisses für die Transportfirmen, hätten die auch viel mehr Einnahmen, denn hier wird sich nie eine vernünftige Transportfirma ansiedeln und wir sind auch ausgewandert. Was den auch Dorn im Auge ist, die nennen es ''Genehmigungstourismus'' und würden es gerne verbieten.
              Zuletzt geändert von Helena; 28.07.2017, 17:15.
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #52
                AW: Genehmigung richtig beantragen

                Zitat von Solo Beitrag anzeigen
                Ladungsangabe ... Kiste, Konstruktion, Gerät usw. Es müsste etwas konkreter sein. ...
                Ich gebe zu, ich habe nie an einer Vemags Schulung teilgenommen. Keine Zeit. Ich glaube, ist uns sogar nur einmal angeboten. Oder auch kein Geld , falls ich mich richtig erinnere, hätte ich eine für 400,-€ mitmachen können. Ich habe mich aber schon öftersmal gefragt, wie kann so ein einfacher ''Fragebogen'', wie der Vemags Antrag unterschidlich ausgelegt sein. Z.B. die Angaben ''Zahl der Fahrzeuge'' und ''Konvoi'' werden von den EGBs unterschiedlich ausgelegt. Die Mehrzal sieht die Zahl der Fahrzeuge auf die gewünschte Konvoifahrt bezogen. Beantrage ich eine Erlaubnis für ein spez. Fahrzeug, ist in dem Antrag halt nur ein Kennzeichen, aber, wenn ich mit einem anderem in Konvoi fahren möchte, wollen die meiste EGBs als ''Zahl der Fahrzeuge'' die 2 sehen. Unsere ehemalige Behörde wollte da die 1 haben, weil in dem Antrag nur ein Fahrzeug stand :) . Also war ausgefüllt Konvoi ja und Zahl der Fahrzeuge 1. Und ich frage mich, wenn die sich in dieser Sache bundesweit nicht einigen können, ist es nicht sinnlos an einer Vemags Schulung teilzunehmen? :)
                Ich frage mich auch deswegen, ist es wirklich wichtig als Ladungsgut zu schreiben: Liebherr R 960 Abbruchbagger, oder reicht vielleicht nur Bagger, oder einfach nur Baumaschine? Oder vielleicht nur Maschine? Es definiert doch ein Stück, ein unteilbares Stück. Das ist doch das wichtigste. Übrigens, wir schreiben nie einfach ''Kiste'', wir konkretisieren es als .... ''Maschine in Kiste'' :rofl2[1]:
                Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                • #53
                  AW: Genehmigung richtig beantragen

                  Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                  Z.B. haben wir vor ein Paar Tagen diese Ablehnung bekommen:

                  für den o.a. Antrag wird die Zustimmung abgelehnt.
                  Begründung:
                  Aufgrund der Transportmaße ist ein Streckenprotokoll erforderlich. Der Antrag ist hier ansonsten
                  straßenverkehrsbehördlich nicht prüffähig. Auf § 46 Abs. 3 S. 2 StVO wird verwiesen.
                  Das Streckenprotokoll muss mindestens folgende Informationen beinhalten:
                  1. Streckenverlauf ab Landesgrenze für ganz NRW (inkl. Anschlussstellen und Kreuzen bei
                  BABen)
                  2. Grafische Darstellung der Schleppkurven
                  3. Stellungnahme eines unabhängigen Sachverständigen zu:
                  a. Erforderlichkeit von straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen auf BABen in NRW (z.B. im
                  Gegenverkehr oder Mobilstellen von Verkehrsschildern)
                  b. Möglichkeit der flüssigen Durchfahrung des beantragten Streckenverlaufs ohne Anhalten
                  und/oder Gefährdung der entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehre auf BABen#


                  Es handelt sich um ein Transport mit den Abmessungen 25,15 x 2,55 x 4 bis 40t .
                  Ich habe es einfach reifen lassen, weil der Kunde nach der Genehmigung nicht gefragt hat. Bis gestern. Also hat er selber bei der Behörde angerufen und folgendes erfahren: Wenn der Überhang unter 4m bleibt, wird dies alles nicht notwendig und dem Antrag wird als Jahresgenehmigung zugestimmt.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #54
                    AW: Genehmigung richtig beantragen

                    Das Amt Bremen braucht momentan 7-8 Wochen für die Erledigung der Anträge.
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                    Kommentar


                    • #55
                      AW: Genehmigung richtig beantragen

                      „Vater, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun.“ (Lk*23,34*EU) - Kommt das vom "BRMS"?
                      Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                      • #56
                        AW: Genehmigung richtig beantragen

                        Hallo Solo, ich habe zu erst gedacht, dein Beitrag bezieht sich auf Bremen. Jetzt erst habe ich deine Frage begriffen. Ja, es kommt von BRMS :) .

                        Vielleicht könntest du mir in einer Sache beraten. Und zwar bin ich echt unglücklich bezüglich der Konvoifahrt. Es geht um kleine Schwertransporte, die zwischen 3 und 3,5m Breite sind, also außerhalb der Autobahn überwiegend eine Absicherung nach vorne brauchen, auf der Autobahn aber alleine fahren dürfen. Das Land Sachsen verordnet grundsätzlich die Auflage 15, wenn ich Konvoi wünsche. Dabei geht es mir darum, dass außerhalb der Autobahn 2 Transporte mit einem Begleitfahrzeug fahren können. Ich habe schon mal unter die Strecke reingeschrieben ''Konvoi nur außerhalb der BAB'', hat nicht geklappt. Warum machen die das? Auf der BAB hat doch das Begleitfahrzeug bei diesen Breiten kein Sinn?
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #57
                          AW: Genehmigung richtig beantragen

                          Zitat von Helena Beitrag anzeigen
                          Hallo Solo, ich habe zu erst gedacht, dein Beitrag bezieht sich auf Bremen. Jetzt erst habe ich deine Frage begriffen. Ja, es kommt von BRMS :) .

                          Vielleicht könntest du mir in einer Sache beraten. Und zwar bin ich echt unglücklich bezüglich der Konvoifahrt. Es geht um kleine Schwertransporte, die zwischen 3 und 3,5m Breite sind, also außerhalb der Autobahn überwiegend eine Absicherung nach vorne brauchen, auf der Autobahn aber alleine fahren dürfen. Das Land Sachsen verordnet grundsätzlich die Auflage 15, wenn ich Konvoi wünsche. Dabei geht es mir darum, dass außerhalb der Autobahn 2 Transporte mit einem Begleitfahrzeug fahren können. Ich habe schon mal unter die Strecke reingeschrieben ''Konvoi nur außerhalb der BAB'', hat nicht geklappt. Warum machen die das? Auf der BAB hat doch das Begleitfahrzeug bei diesen Breiten kein Sinn?
                          Hast du schon mal erlebt, das bei den Behörden irgendetwas "Sinn" machen muß oder haben muß? Ich nicht! Sind nun mal Behörden ohne große Ahnung von Schwertransporten, die entscheiden nach Vorschrift, woher die auch immer ist! Der Satz mit dem "Vater" von Solo ist schon richtig! Ich habe mich früher auch immer über Blödsinnige Auflagen geärgert, aber leider geht da nicht viel ohne diese Behörden! Oder man fährt eben mal ohne Genehmigung, das sollte man aber auf Langstrecke tunlichst nicht tun, hab ich schon selber erfahren müssen.:36_1_4[1]:
                          H

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                          • #58
                            AW: Genehmigung richtig beantragen

                            Ich habe mal einem Bearbeiter eines Amtes angeboten, dass er mit mir mal in dem Begleitfahrzeug mitfahren könnte. Um zu sehen, wie die Auflagen in der Praxis teilweise keinen Sinn machen (das habe ich ihm aber nicht gesagt :) ). Ich glaube, damals ging es um einen Transport, der 16,5 x 3 x 4,3 und bis 40t war. In der Genehmigung war die Auflage 15, also ein Begleitfahrzeug auf der Autobahn. Er sagte, er darf es nicht, weil es als Bestechung gesehen werden könnte.

                            Gestern hat bei mir einer Kunde eine Genehmigung nach Bremen storniert. Er hat die irgendwo anders schneller bekommen. Ich vermute, weil die direkt in Bremen beantragt wurde (hin und zurück), das kann man machen, wenn da Abgangsort ist. Hm, so wie es aussieht, werden diese Anträge dann wohl eine Vorfahrt haben. In Bremen, meine ich.
                            Zuletzt geändert von Helena; 05.09.2017, 08:54.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #59
                              AW: Genehmigung richtig beantragen

                              Ich bin unglücklich. Wie ich schon mal geschrieben habe, von Hamburg habe ich mal diese Ablehnung bekommen:

                              Sehr geehrte Damen und Herren,
                              für den o.a. Antrag wird die Zustimmung abgelehnt.
                              Begründung:
                              Zustimmungen sind zeitnah zum beantragten Zeitraum einzuholen.
                              Mit freundlichen Grüßen
                              Seit 9.8. habe ich ein Antrag zu laufen, der von Hamburg noch nicht angefasst wurde. Die Gültigkeit sollte ab 4.9. sein. In Vemags steht immer noch auf ''weit''. Von Hamburg haben wir schon ein Paar mal ein Vortrag bekommen, dass wir uns an die nicht direkt wenden dürfen. Dazu noch haben sich in diesen 4 Wochen die Durchfahrtsbreiten auf der A7 und A27 geändert und ich musste die Strecke in Niedersachsen ändern. Wenn ich es direkt A7 hoch schicke, müsste auch Hamburg erneut angehört werden und in dem Antragsdatum würde es weiter nach hinten rutschen. Es ist einfach zu ... .
                              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                              • #60
                                AW: Genehmigung richtig beantragen

                                Hallo helena, mit der Bestechung wird das bei den behören sehr eng gesehen. Du kannst es höchstens einem anbieten, der mit Sicherheit niemals etwas mit dir zu hat.

                                übrigens, ich bin seit 4 bis 5 Wochen "nicht ganz fit", bin nicht im Büro und das gilt wohl noch für einige weitere Wochen. Ich denke nur noch auf Sparflamme. Aber das ist Nebensache. Ich auch weiterhin mit Interesse dabei. Gruß Solo
                                Was soll ich mit der Realität, wenn es in der Theorie so gut klappt...

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                                120614 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 15, Gäste: 120599.

                                Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

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