Bigfoot, hast du mir zwar schon vor einigen Jahren erklärt, ich muß aber nochmal fragen. Unter bestimten Umständen ist geteilte Ladung erlaubt. Jetzt habe ich so einen Beispiel:
Wegen einer lange Ladung muß eine teleskopierbare Fahrzeugkombination eingesetzt werden. Mit einem Teil werden sowieso 40 Tonnen überschritten, also muß es auch mehr ''Räder'' haben. Kann man dann ein zweites Teil dazu laden, so, dass man das max. Gewicht der Kombination ausnutzt, unter der Einhaltung 4m Höhe?
Und die zweite Frage ist, werden auch LKW mit Anhänger für breite Ladungen benutzt. Also 18,75m Länge, nur auf dem Anhänger ist manchmal Überhang, darf es sein? Es sind bis 40 Tonnen Ladungen, zwei Teile.
Wegen einer lange Ladung muß eine teleskopierbare Fahrzeugkombination eingesetzt werden. Mit einem Teil werden sowieso 40 Tonnen überschritten, also muß es auch mehr ''Räder'' haben. Kann man dann ein zweites Teil dazu laden, so, dass man das max. Gewicht der Kombination ausnutzt, unter der Einhaltung 4m Höhe?
Und die zweite Frage ist, werden auch LKW mit Anhänger für breite Ladungen benutzt. Also 18,75m Länge, nur auf dem Anhänger ist manchmal Überhang, darf es sein? Es sind bis 40 Tonnen Ladungen, zwei Teile.
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