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Frage eines Neulings zur Ruhezeiten

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  • Frage eines Neulings zur Ruhezeiten

    Hallo alle zusammen

    Ich weiß nicht ob meine Anfrage hier richtig ist aber ich wusste nicht wo ich sie sonst hin schreiben sollte. Ich bin wie der Titel schon zeigt ein Fahranfänger und hätte nur mal eine Frage an die erfahrenen Fahrer.

    Ich habe seit Dienstag ein Praktikum bei einer Firma. Diese liefert Backwaren. Also von der Großbäckerei an verschiedene Bäckereien.

    Nun bin ich mir nicht so sicher was die Arbeitszeiten betrifft und die Ruhezeiten. Ich schreib mal meine Arbeitszeiten von Dienstag nacht bis Samstag morgen auf. Ich muss erstmal sagen das Lenkzeiten und auch die Ruhezeiten dazwischen immer eingehalten werden. Nur bei der Täglichen Ruhezeit bzw Wochenruhezeit bin ich nicht sicher.

    Gearbeitet wird eine 6 Tage Woche normalerweise. Da ich aber erst seit dienstag dabei bin fehlen mir ja 2 Tage die muss man sich dazu denken^^

    Ok nun die arbeitszeiten:

    Dienstag auf Mittwoch: Beginn ca 21.30 UHR - Ende 12 Uhr Arbeitszeit: 14.15 h
    Mittwoch auf Donnerstag: Beginn ca 21.30 Uhr - Ende 12 Uhr Arbeitszeit 14.15 h
    Donnerstag auf Freitag: Beginn ca 21.30 Uhr - Ende 10 Uhr Arbeitszeit 12.15 h
    Freitag auf Samstag: Beginn ca 21.30 Uhr - Ende 9 Uhr Arbeitszeit 11.15 h

    Dann gehts Sonntag 22 Uhr wieder los Wochenruhezeit: 37h

    Ist das so rechtens oder können mir aus den Arbeitszeiten Probleme entstehen?

    Auch wegen der Wochenruhezeit mach ich mir Gedanken. Ein Fahrer sagte es gäbe eine Sonderregelung für Frischefahrer (keine ahnung ob man das wirklich so nennt oder ob er das so nennt) die besagt das man eine Wochenruhezeit am Samstag zu Sonntag nehmen kann und dann nochmal einen Tag frei mitten in der Woche. Leider wird dies aufgrund von fahrermangel in dieser Firma zur Zeit nicht gewährleistet (einige arbeiten sogar 7 tage weil auch samstag nacht bestimmte orte beliefert werden müssen kann mir also auch passieren). Ich habe aber nix im Internet diesbezüglich gefunden.

    Hoffe auf viele Antworten die mir helfen da ich mein Gehalt nicht für irgendwelche Strafen rauspulvern will.

    Mfg Hyjaene

  • #2
    Guten Tag @Hyjaene,

    ich möchte dir mein tiefstes Bedauern aussprechen, in eine Branche geraten zu sein, die zunehmend in der Kritik der Arbeitsschützer steht. Natürlich passt es nicht, so wie du arbeitest. Eine generelle 6 Tage Woche ist bei Brot- und Backwaren zwar die Normalität. Die Manteltarifverträge der Brot- und Backwarenindustrie und des Bäckerhandwerks sehen diese vor. Allerdings haben die Abmachungen keine Gültigkeit für das Fahrpersonal, sofern mit Fahrzeugen über 3,5 t ausgeliefert wird. Hier ist die entsprechende EU-Verordnung und der § 21a des Arbeitszeitgesetzes maßgebend. Die NGG als zuständige Gewerkschaft hat deshalb eine eigene Regelung für Fahrer abgeschlossen. Wie die im einzelnen aussieht, kann ich dir nicht sagen. Da müsstest du dich erkundigen. Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass dein Betrieb auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
    Ansonsten hilft dir nur die gesetzliche Regelung weiter. Die schreibt nun mal vor, dass nach einer verkürzten Wochenruhezeit immer eine regelmässige Wochenruhezeit folgen muss.
    Ohne Frage ist dieser Zustand für die Brot- und Backwarenindustrie schwierig umzusetzen. Einige Firmen haben das Problem durch Rotation gelöst, was aber mit zusätzlichem Fahrpersonal und erhöhten Kosten eingeht. Nur noch wenige trauern den alten Zeiten hinterher, wo man einfach mal eine Tachoscheibe verschwinden lassen konnte. Eventuell bist du an eine solche Firma geraten. Da sitzen in der Etage der Verantwortlichen Leute, die sich ihres Tuns gar nicht bewusst sind.

    Die Löhne der Brot- und Backwarenindustrie sind nicht schlecht. Das verleitet den Fahrer dazu, sich den Vorstellungen und den Anordnungen der Geschäftsleitung zu beugen. Ob du das auch so handhaben willst, obliegt allein deiner Entscheidung. Ungesetzlich ist es allemal.

    Herziche Grüße

    Der Bolf

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    • #3
      Hallo.Die Wochenendruhezeit muss alle zwei Wochen 45 std.betragen.Muss aber vor dem 6.Tag der Doppelwoche folgen.Du kannst die verkürzte WE-Ruhezeit auch splitten.Das heisst,wie in Dein Bsp.hattest Du nur 37 std.Pause.In der laufenden folge Woche machst du eine normale 11std.Pause und hängst die fehlenden Std.mit dran.Wären bei Dein Bsp 37std.+8std.=45std.

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      • #4
        Danke schonmal für die Antworten. Also ist es doch so wie gedacht das das nicht wirklich rechtens ist. Dadurch das es eine 6 Tage woche ist und immer mindestens 12 Stunden Arbeit denke ich ist eine Ruhezeitverlängerung um meine Wochenruhezeit auszugleichen eigentlich undenkbar. Was für probleme können mir hieraus denn entstehen?

        Und auch was die "nicht schlechten Löhne" betrifft bin ich mir nicht so sicher. Da ich aber nicht weiß was in unserer Branche als nicht schlecht gilt will ich einfach mal ne Zahl nennen dann könnt ihr ja sagen ob das ein ordentlicher Lohn ist. Ich würde 1300€ Brutto bekommen + 6 - 12 € Auslöse (oder wie man das bei uns nennt).

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        • #5
          Moin.
          @Hyjaene: Erst mal ganz von irgendwelchen Lenk- und Ruhezeiten abgesehen sind deine tägl. Arbeitszeiten zu hoch.
          Natürlich ist es möglich, das dein AG an irgendwelche Tarifverträge gebunden ist. Das bedeutet aber nicht, das deine duchschnittliche Arbeitszeit über die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit liegt. Für deine Mehrstunden muss ein Ausgleich gewährt werden. Diese von dir geschilderten Arbeitszeiten, der dagegen stehende Bruttoverdienst von 1300 Euro sind auf den ersten Blick sittenwidrig. Desweiteren kommst du im Schnitt ja noch nicht mal entfernt auf deine tägliche Ruhezeit. Diese gilt nicht nur für das Fahrpersonal, sondern für alle anderen Werktätigen auch.

          Gruß
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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          • #6
            Hallo.Du darfst 3 mal inner Woche 15 Std. Schicht machen 3mal die Ruhezeit auf 9Std.verkürzen und zwei mal Deine Fahrzeit auf 10 Std. verlängern.Wie Du das Splittest liegt bei Dir.
            Was Dir drohen kann wegen Deinen Schichtzeiten bzw. verkürzten WE-Ruhezeiten liegt ganz bei Dir und bei Deiner Aussage die Du bei einer Kontrolle machst.Du brauchst vor niemanden Angst haben.Ich Rate Dir nenne die Namen der Dispo bzw.bei Dir vom Chef,denn Rest macht das Amt für Arbeitsschutz.Achtung bei Fahrzeitüberschreitung,dafür kannst Du mit voll belangt werden.Sollte Dich der Chef dann rauswerfen´´Schwamm drüber´´.Dann hat er als Chef nix getaugt.
            Hier findest Du auf jeden Fall eine neue Stelle

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            • #7
              Zitat von thom1 Beitrag anzeigen
              Hallo.Du darfst 3 mal inner Woche 15 Std. Schicht machen
              Der Begriff "Schicht" ist:

              1. in aller Munde...
              2. nicht definiert...
              3. verwirrend...

              Wenn du einen 24-Stunden-Zeitraum nimmst, dann muss innerhalb dieser 24 Stunden regulär 11 Stunden, verkürzt 9 Stunden und gesplittet (3/9) 12 Stunden Ruhezeit (Schichtpause) sein. Die nicht zur Ruhezeit gehörende Zeit wird gemein als "Schicht" bezeichnet. Diese Schicht darf nach ArbZG 8 bzw. max. 10 Stunden tägliche Arbeitszeit enthalten. Die restlichen Stunden der "Schicht" bestehen aus Pausen (z.B. die geforderten 45 Minuten Lenkzeitunterbrechung) oder Bereitschaftszeiten... (z.B. Wartezeiten beim Kunden...)
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #8
                Hallo, in allen Schulungen wird die Wochenendruhezeit so geschult das ich grundsätzlich 45 Stunden Pause machen soll. Sollte aber eine Verkürzung (min. 24 Stunden) vorgenommen werden ist die summe der verkürzte Zeit an eine Wochenendruhezeit dazu zu zählen und zusammenhängend auszugleichen. Im Gesetz ist dies aber nicht genau zu lesen.

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