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Höchstmögliche Lenkzeit

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  • Höchstmögliche Lenkzeit

    Ich bin zwar kein Anfänger, stelle hier aber doch mal eine Frage, auf die ich bisher keine Antwort gefunden habe.

    Angenommen, ich habe meine Höchstlenkzeit von 90 Stunden innerhalb von 2 Wochen ausgeschöpft und warte nun auf die neue Woche. Kann ich dann schon am Sonntag um 22 Uhr starten?
    Normalerweise zählt der Sonntag bis 24 Uhr ja noch zu der alten Woche. Entsprechend dürfte ich auch erst am Montag um 00:01 losfahren. Nun ist es aber so, dass mein Digi nach UTC-Zeit arbeitet und 22:00 Uhr Ortszeit momentan 00:00 Uhr UTC entspricht.
    Wenn ich das also korrekt interpretiere, endet die aktuelle Woche am Sonntag, 22 Uhr.

    Nun besteht aber das Problem, dass die Fahrzeuge mit digitalem Tacho denen mit analogen Tachographen gleichgestellt sind. Das heißt, es darf keine Ungleichbehandlung oder einen Wettbewerbsvorteil für eine Gruppe geben. Nun ist die Frage, wenn ich mit dem Digi schon um 22 Uhr losfahren kann, geht das dann auch mit dem analogen Tacho? Immer vorausgesetzt, ich darf um 00:00 Uhr UTC fahren.

    Hoffentlich habe ich das jetzt nicht zu kompliziert dargestellt.

  • #2
    Das ist eine spannende Geschichte... Grundsätzlich ist es wie du sagst... die Woche ist gem. 561 definiert als Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr. Diese Definition ändert sich auch nicht wenn es um den Zeitraum von 2 Wochen geht... ("Doppelwoche...") Der Digi zählt immer nach UTC und der analoge Tachograf ist immer auf die Zeitzone des Zulassungslandes des Fahrzeugs einzustellen... Definitiv macht das einen Zeitversatz von (zur Zeit) 2 Stunden... (UTC+1 +1 (Sommerzeit...)) Da hat sich wohl noch niemand Gedanken drum gemacht... Ich denke aber nicht, dass das einen Wettbewerbsvorteil bietet... die Woche ist trotzdem genauso lang und du darfst am Sonntag eh erst um 22:00 Uhr Ortszeit (GMT +1) losfahren...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #3
      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
      Das ist eine spannende Geschichte... Grundsätzlich ist es wie du sagst... die Woche ist gem. 561 definiert als Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr. Diese Definition ändert sich auch nicht wenn es um den Zeitraum von 2 Wochen geht... ("Doppelwoche...") Der Digi zählt immer nach UTC und der analoge Tachograf ist immer auf die Zeitzone des Zulassungslandes des Fahrzeugs einzustellen... Definitiv macht das einen Zeitversatz von (zur Zeit) 2 Stunden... (UTC+1 +1 (Sommerzeit...)) Da hat sich wohl noch niemand Gedanken drum gemacht... Ich denke aber nicht, dass das einen Wettbewerbsvorteil bietet... die Woche ist trotzdem genauso lang und du darfst am Sonntag eh erst um 22:00 Uhr Ortszeit (GMT +1) losfahren...
      Wenn ich meine Doppelwochenlenkzeit um habe, dürfte ich erst um 00:00 Uhr Ortszeit losfahren. Würde ich um 22:00 Uhr fahren, wäre die Woche ja noch nicht zu Ende. Das bedeutet, ich hätte um 00:00 Uhr 92 Lenkzeitstunden in der Doppelwoche. Aber nur, wenn die hier die Ortszeit gilt. Wird aber die UTC-Zeit zugrunde gelegt, wäre alles in Butter.
      Jetzt weiß ich auch nicht, ob die Software der Kontrollorgane die Daten in UTC anzeigt oder ob sie umgerechnet werden. Werden sie nicht umgerechnet, bietet das zumindest ein Schummel-Element.

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      • #4
        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Wenn ich meine Doppelwochenlenkzeit um habe, dürfte ich erst um 00:00 Uhr Ortszeit losfahren. Würde ich um 22:00 Uhr fahren, wäre die Woche ja noch nicht zu Ende. Das bedeutet, ich hätte um 00:00 Uhr 92 Lenkzeitstunden in der Doppelwoche. Aber nur, wenn die hier die Ortszeit gilt. Wird aber die UTC-Zeit zugrunde gelegt, wäre alles in Butter.
        Jetzt weiß ich auch nicht, ob die Software der Kontrollorgane die Daten in UTC anzeigt oder ob sie umgerechnet werden. Werden sie nicht umgerechnet, bietet das zumindest ein Schummel-Element.
        Ich denke es ist egal, weil: Wenn deine Woche 2 Stunden früher beginnt - dann endet sie auch 2 Stunden früher... d.h. Sonntag 22:00 UTC bis Sonntag 22:00UTC... oder von 22:00 UTC bis 22:00 UTC egal.. die Stunden sind die gleichen... nur halt um 2 Stunden verschoben...
        MfG Der Tommy...
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        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #5
          Nun bin ich verwirrt...Endet die Doppelwoche nicht mit der 2.Wochenruhezeit???
          Und die kann ja auch schon Sonntag vor 24 Uhr enden

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          • #6
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            Nun bin ich verwirrt...Endet die Doppelwoche nicht mit der 2.Wochenruhezeit???
            Und die kann ja auch schon Sonntag vor 24 Uhr enden
            Eine Woche geht immer von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr, unabhängig davon, wann du deine Wochenruhezeit machst. Entsprechend endet die Doppelwoche eine Woche später am Sonntag, 24:00 Uhr.

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            • #7
              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
              Eine Woche geht immer von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr, unabhängig davon, wann du deine Wochenruhezeit machst. Entsprechend endet die Doppelwoche eine Woche später am Sonntag, 24:00 Uhr.
              Die Definition "Woche" steht genau so in der VO(EG)561/2006 - ist also verbindlich geregelt...
              MfG Der Tommy...
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              • #8
                Nach meiner Definition hat die Tatsache, dass eine Woche am Montag um 0.00 Uhr beginnt, überhaupt nichts mit der Wochenarbeitszeit zu tun.
                Denn die Wochenarbeitszeit wird ja schon begrenzt durch die maximal möglichen 6 Schichten in ihrer bekannten Konstellation mit 9 und 2 x 10 Std und der danach einzulegenden Wochenruhezeit.

                So kann es doch vorkommen, das es z.B. am Dienstag, Mittwoch keine Ladung gibt, sondern erst am Donnerstag.
                Da hast Du also am Montag eine Schicht gefahren und abgeladen und stehst nun von Montag abend bis Donnerstag morgen.
                Was willst Du Deinem Chef jetzt sagen: Ich darf nur noch Donnerstag, Freitag und Samstag fahren dann ist meine Woche um, oder hast du durch die lange Standzeit >48 Std, die laut Aufzeichnung als Wochenruhezeit gewertet werden könnte, nun ab Donnerstag wieder vollen 6 Schichten, die dann erst am Dienstag enden??

                Sonntagsfahrverbot mal außer Acht gelassen, denn das gibt es ja nicht überall!
                Wenn man diesen Fall zu Grunde legt, mußt Du erst wieder Mittwoch und Donnerstag der Folgewoche zur Wochenruhezeit stehen bleiben!
                Jetzt mußt Du auch nicht bis Montag 0.00 Uhr warten, sondern ab Freitag darfst Du wieder 6 Schichten beginnen.

                Es ist einfacher, sich dies an dem Beispiel von einem 0.00 - 24.00 Uhr Tag anzuschauen: 0.00Uhr Start und man zieht eine stramme Schicht runter-> dann ist es etwa 10.00 Uhr-> jetzt folgen 11 Stunden Pause, dann ist es 21.00 Uhr = darf ich jetzt fahren??

                Ich habe 11 Stunden Pause gemacht -> natürlich darf ich fahren, obwohl ein Tag um 0:00 Uhr anfängt und ich definitiv um 21:00 meine Tageslenkzeit von 9 Stunden weg habe!
                Ich komme ganz legal an diesem Tag/ Datum/ 0.00 bis 24.00 Uhr auf:
                - sage und schreibe 12 Stunden Lenkzeit
                - und wenn ich denn um 21Uhr wieder starte auch zum zweiten Schichtbeginn an ein und dem selben Tag!!
                Denn es heißt: Tageslenkzeit zwischen 2 Tagesruhezeiten und die Ruhezeit ist nun mal um 21.00 Uhr abgeleistet.
                Genau dieses gilt für die Wochenlenkzeit, sie wird begrenzt durch maximal 6 Schichten und zwei Wochenruhezeiten!
                Da steht nämlich nichts von WochenENDruhezeiten!!

                Ich war zur genüge in solchen Situationen und bin dann nach dem oben beschriebenen vorgegangen, selbst in Frankreich, wo die Uhren tatsächlich in solchen Belangen zeitweise anders ticken, hieß es dann: "Bon route, Monsieur!"

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                • #9
                  Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
                  Nach meiner Definition hat die Tatsache, dass eine Woche am Montag um 0.00 Uhr beginnt, überhaupt nichts mit der Wochenarbeitszeit zu tun.
                  Denn die Wochenarbeitszeit wird ja schon begrenzt durch die maximal möglichen 6 Schichten in ihrer bekannten Konstellation mit 9 und 2 x 10 Std und der danach einzulegenden Wochenruhezeit.
                  Leider bist du auf dem Holzweg. Die Woche ist definiert von Montag 00.00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Diese Definition hat nichts mit den Wochenruhezeiten zu tun. Es ist der Zeitraum, für den die Höchstlenkzeiten und Höchstarbeitszeiten gelten.


                  So kann es doch vorkommen, das es z.B. am Dienstag, Mittwoch keine Ladung gibt, sondern erst am Donnerstag.
                  Da hast Du also am Montag eine Schicht gefahren und abgeladen und stehst nun von Montag abend bis Donnerstag morgen.
                  Was willst Du Deinem Chef jetzt sagen: Ich darf nur noch Donnerstag, Freitag und Samstag fahren dann ist meine Woche um, oder hast du durch die lange Standzeit >48 Std, die laut Aufzeichnung als Wochenruhezeit gewertet werden könnte, nun ab Donnerstag wieder vollen 6 Schichten, die dann erst am Dienstag enden??
                  Wenn du am Montag abend stehst und am Donnerstag morgen weiter fährst, hast du schon eine Wochenruhezeit rum. Trotzdem darfst du die Lenk- und Arbeitszeiten, die für die Woche vorgegeben sind, nicht überschreiten. Du bist nur nicht gezwungen, am Samstag oder Sonntag stehen zu bleiben. Es heißt ja ausdrücklich Wochenruhezeit und nicht Wochenendruhezeit.

                  Sonntagsfahrverbot mal außer Acht gelassen, denn das gibt es ja nicht überall!
                  Wenn man diesen Fall zu Grunde legt, mußt Du erst wieder Mittwoch und Donnerstag der Folgewoche zur Wochenruhezeit stehen bleiben!
                  Jetzt mußt Du auch nicht bis Montag 0.00 Uhr warten, sondern ab Freitag darfst Du wieder 6 Schichten beginnen.
                  Das ist richtig! Es ändert aber nichts daran, dass in der definierten Woche von Montag bis Sonntag die vorgenannten Höchstzeiten einzuhalten sind.

                  Es ist einfacher, sich dies an dem Beispiel von einem 0.00 - 24.00 Uhr Tag anzuschauen: 0.00Uhr Start und man zieht eine stramme Schicht runter-> dann ist es etwa 10.00 Uhr-> jetzt folgen 11 Stunden Pause, dann ist es 21.00 Uhr = darf ich jetzt fahren??

                  Ich habe 11 Stunden Pause gemacht -> natürlich darf ich fahren, obwohl ein Tag um 0:00 Uhr anfängt und ich definitiv um 21:00 meine Tageslenkzeit von 9 Stunden weg habe!
                  Ich komme ganz legal an diesem Tag/ Datum/ 0.00 bis 24.00 Uhr auf:
                  - sage und schreibe 12 Stunden Lenkzeit
                  - und wenn ich denn um 21Uhr wieder starte auch zum zweiten Schichtbeginn an ein und dem selben Tag!!
                  Denn es heißt: Tageslenkzeit zwischen 2 Tagesruhezeiten und die Ruhezeit ist nun mal um 21.00 Uhr abgeleistet.
                  Ich habe nichts gegen deine Rechnung einzuwenden.


                  Genau dieses gilt für die Wochenlenkzeit, sie wird begrenzt durch maximal 6 Schichten und zwei Wochenruhezeiten!
                  Da steht nämlich nichts von WochenENDruhezeiten!!
                  Wir reden auch nicht von Wochenruhezeiten. Wir reden von der wöchentlichen Höchstlenkdauer. Und hier definiert die EU 561/2006 Artikel 4 Buchstabe "i" die Woche von Montag bis Sonntag. Damit ist die Woche also ausreichend erklärt. In Artikel 4 Buchstabe "l" heißt es, unter Wochenlenkzeit ist die summierte Lenkzeit einer Woche zu verstehen. Da wir ja nun wissen, was eine Woche ist, dürfte es auch nicht schwer fallen, die Wochenlenkzeit in diesen Zeitraum zu bringen. In Artikel 6 Absatz 2 heißt es dann: Die wöchentliche Lenkzeit (von Montag bis Sonntag) darf 56 Stunden nicht überschreiten. In Artikel 6 Absatz 3 heißt es weiter, die summierte Lenkzeit zweier aufeinanderfolgenden Wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten.

                  Das alles hat also nicht das geringste mit der Wochenruhezeit zu tun.

                  Kommentar


                  • #10
                    Eigentlich gibst Du mir ja in allen Punkten Recht, selbst, unterm Strich gesehen, im ersten Punkt.
                    Der Digi Tacho rechnet die 90 Stunden ja auch immer mit, wobei man sich ja permanent in der zweiten Woche befindet und die Vorwoche ist immer die Zeit vor letzten Sonntag 24Uhr!

                    Ich hab das nur geschrieben, weil sich doch viele verwirren lassen durch das vermeintliche Wochenende.
                    Möglichkeiten, wie ich sie oben beschrieben habe, existieren in vielen Köpfen garnicht, so meine Erfahrung!

                    Aber gut, das wäre geklärt.
                    Jetzt hab ich auch mal eine Frage, die mir weder Polizei noch BAG bisher zufriedenstellend beantworten konnten:
                    Ich mache Wochenruhezeit, aber verkürze und fahre nach 35 Stunden weiter.
                    Erlaubt sind neben den 45 Stunden eine Verkürzung auf 24 Stunden.
                    Theoretisch hab ich also nur 24 Stunden gemacht
                    Jetzt heißt es, man muss diese Zeit ausgleichen!
                    Welche Zeit muss man ausgleichen??
                    Die Differenz zwischen 45 und 24 also muss ich 21 Stunden Ausgleich an die nächsten 45 Stunden anhängen,
                    oder langt es die Differenz von 45 zu 35 Stunden, also 10 Stunden an die nächsten 45 Stunden Wochenruhezeit anzuhängen??

                    Sorry, falls das schon mal an anderer Stelle bearbeitet wurde.
                    Oder soll ich lieber einen neuen Thread eröffnen?

                    Kommentar


                    • #11
                      Das Thema hatten wir schon...du brauchst nur die fehlenden Stunden auf die 45 Stunden nachholen

                      Kommentar


                      • #12
                        Du brauchst 11 std Taegliche Ruhezeit die du auf 9 Std verkuerzen kannst. 3x woche
                        Du kannst 9 Std/Tag fahren,jedoch 2x Woche 10 Std
                        Du kannst bis zu 56Std/Woche fahren,jedoch nicht mehr als 90 Std in 2 wochen.
                        Du must eine Wochen Ruhezeit machen,die du auf 24 std verkuerzen kannst. Die Zeit die auf die 45 Std fehlt kannst du an eine 11 Std pause haengen oder mit der naechsten 45 std pause vor ende der zweiten Woche machen.
                        Du kannst nicht in der zweiten Woche die Wochenend Ruhezeit verkuerzen! Deswegen faengt der Tacho dann auch bei null wieder an zu zaehlen.
                        Andererseits koennte es aerger geben wenn du die Fahrerkarte gegen eine Neue auswechseln musst. zum Beispiel bei aelteren fahrern wo alle 5 Jahre den LKW Schein verlaengern muessen.
                        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
                        Eigentlich gibst Du mir ja in allen Punkten Recht, selbst, unterm Strich gesehen, im ersten Punkt.
                        Der Digi Tacho rechnet die 90 Stunden ja auch immer mit, wobei man sich ja permanent in der zweiten Woche befindet und die Vorwoche ist immer die Zeit vor letzten Sonntag 24Uhr!

                        Ich hab das nur geschrieben, weil sich doch viele verwirren lassen durch das vermeintliche Wochenende.
                        Möglichkeiten, wie ich sie oben beschrieben habe, existieren in vielen Köpfen garnicht, so meine Erfahrung!

                        Aber gut, das wäre geklärt.
                        Jetzt hab ich auch mal eine Frage, die mir weder Polizei noch BAG bisher zufriedenstellend beantworten konnten:
                        Ich mache Wochenruhezeit, aber verkürze und fahre nach 35 Stunden weiter.
                        Erlaubt sind neben den 45 Stunden eine Verkürzung auf 24 Stunden.
                        Theoretisch hab ich also nur 24 Stunden gemacht
                        Jetzt heißt es, man muss diese Zeit ausgleichen!
                        Welche Zeit muss man ausgleichen??
                        Die Differenz zwischen 45 und 24 also muss ich 21 Stunden Ausgleich an die nächsten 45 Stunden anhängen,
                        oder langt es die Differenz von 45 zu 35 Stunden, also 10 Stunden an die nächsten 45 Stunden Wochenruhezeit anzuhängen??

                        Sorry, falls das schon mal an anderer Stelle bearbeitet wurde.
                        Oder soll ich lieber einen neuen Thread eröffnen?

                        Kommentar


                        • #13
                          Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                          Du must eine Wochen Ruhezeit machen,die du auf 24 std verkuerzen kannst. Die Zeit die auf die 45 Std fehlt kannst du an eine 11 Std pause haengen oder mit der naechsten 45 std pause vor ende der zweiten Woche machen.
                          Das ist nicht ganz richtig
                          Eine verkürzte Wochenruhezeit muß vom Zeitpunkt der Verkürzung bis einschließlich der 3.Wochenruhezeit danach,nachgeholt werden...
                          Wobei eine Wochenruhezeit nicht zwingend auf ein Wochenende fallen muß

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                            Du must eine Wochen Ruhezeit machen,die du auf 24 std verkuerzen kannst. Die Zeit die auf die 45 Std fehlt kannst du an eine 11 Std pause haengen oder mit der naechsten 45 std pause vor ende der zweiten Woche machen.
                            Du kannst die Zeit auch an eine reduzierte TRZ anhängen, dabei schneidest du dir zwar ins eigene Fleisch, weil dadurch u.U. 2 Stunden wegfallen, aber diese Möglichkeit ist in der 561/2006 vorgesehen.

                            Artikel 8
                            (7) Jede Ruhepause, die als Ausgleich für eine reduzierte
                            wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, ist an eine andere
                            Ruhezeit von mindestens 9 Stunden anzuhängen.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • #15
                              Wo ich die Zeit anhängen soll, ist mir schon klar!
                              Es geht mir um so krumme Zahlen wie z.B. 36 Stunden Wochenruhezeit, die es ja so heute nicht mehr gibt.
                              Heutzutage gibts ja nur noch 24 oder 45 Stunden und nichts mehr dazwischen.
                              Fahre ich nach 36 Stunden wieder habe ich ja theoretisch nur eine 24 Stunden WRZ und was ist dann mit den 12 Stunden, die ich länger stand - verschenkte Zeit ???
                              Ich hab die unterschiedlichsten Aussagen dazu bekommen, von "gute Frage - weiß ich auch nicht" bis "im Zweifel würde ich lieber 21 Stunden an eine 45 Stunden WRZ ranhängen"
                              Überall steht nur geschrieben der Ausgleich , aber wie sieht der aus?
                              In meinem 36 Stunden Beispiel sind jetzt:
                              - nur noch 9 Stunden auszugleichen oder
                              - sind 21 Stunden auszugleichen??
                              Und wo steht das geschrieben??
                              In dem Auszug von Artikel 8 steht ja auch nur "Ausgleich"

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