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Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

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  • Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

    Straftätern kann künftig der Führerschein abgenommen werden. Es reicht schon, den Unterhalt nicht zu bezahlen oder Steuern zu hinterziehen.

    Berufskraftfahrer müssen sich künftig besonders tadellos verhalten, nicht nur im Auto und auf der Straße. Denn ab Sommer dürfen Gerichte bei jeder Art von Straftat ein Fahrverbot verhängen – selbst wenn die Tat überhaupt nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Experten laufen dagegen zwar Sturm, doch der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums wird wohl in Kraft treten.


    "Überflüssig, ungerecht und rechtlich bedenklich", findet Yasmin Domé, Rechtsexpertin des Auto-Club-Europa (ACE), die Regelung. Auch der ADAC hat "erheb*liche rechtliche Bedenken". Und Verkehrsjuristen halten Fahrverbote für jeden Straftäter schlicht für einen "Irrweg". "Ein Fahrverbot als zusätzliche Sanktion für allgemeine Straftaten führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung von Straftätern", sagt Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).


    Die Politik will das Fahrverbot als zusätzliche Strafe

    Doch die Politik lässt sich nicht beeindrucken. "Wir gehen davon aus, dass die Änderung des Strafgesetzbuches alle parlamentarischen Hürden nimmt", sagt eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums. In der Begründung des Gesetzes heißt es: "Das Fahrverbot stellt eine anerkannt wirksame Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme dar."
    Hinter der Idee stehen SPD und CDU gleichermaßen. "Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe", meint etwa der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). CDU und CSU haben die Forderung, das Fahrverbot als eigenständige Strafe zu etablieren, sogar im Koalitionsvertrag verankert.


    Es gibt zudem etliche prominente Befürworter. Den ehemaligen Richter und Staatsanwalt Herbert Prantl etwa: "Die Geldstrafe ist meist schnell bezahlt, die Verurteilung auf Bewährung schnell vergessen. Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug dagegen schmerzen lange."

    Für bis zu sechs Monate können Richter das Fahrverbot verhängen. Bisher waren es nur drei. Es wird einen Monat nach Rechtskraft des Urteils wirksam. Außerdem kann das Fahrverbot eingesetzt werden, um eine Haftstrafe zu verhindern. Wer es akzeptiert, erhält Bewährung.


    Berufskraftfahrer sind auf den Führerschein angewiesen

    Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter trifft es besonders, denn ihr Job hängt von der Fahrerlaubnis ab. Auch Pendler trifft es. Bewohner ländlicher Gebiete leiden natürlich stärker unter einem Fahrverbot als Städter, die auf Bus und Bahn umsteigen können. Und selbst für Dienstwagenfahrer, die nicht unbedingt auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann ein Fahrverbot arbeitsrechtliche Sanktionen auslösen. Die Folgen sind abzusehen: Es wird ein Hauen und Stechen darum geben, wie stark das Fahrverbot den Straftäter trifft und die Richter müssen jeden Fall einzeln abwägen.


    Deshalb tun Fuhrparkleiter gut daran, die Führerscheine ihrer Kollegen regelmäßig zu kontrollieren. Zwar bleibt die Fahr*erlaub*nis bei einem Fahrverbot grundsätzlich erhalten, doch die Betroffenen müssen den Schein bei der Führerscheinstelle abgeben. Das Risiko, in eine Verkehrskontrolle zu kommen, dürfte gering sein. Das könnte den einen oder anderen Betroffenen verleiten, einfach weiterzufahren.


    Wird er dann aber doch erwischt, geht es richtig zur Sache. Denn dann hat sich nicht nur der Mitarbeiter, sondern nach §  21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz auch der Halterverantwortliche strafbar gemacht. Und das ist in der Regel der Firmenchef beziehungsweise der Fuhrparkmanager. Denn Unternehmen dürfen Firmenwagen nur Personen überlassen, die im Besitz eines Führerscheins sind. Fuhrparkleiter oder Geschäftsführer können sich nicht darauf verlassen, dass der Fahrer ein Fahrverbot von sich aus mitteilt. Aus diesem Grund verlangt die Rechtsprechung regelmäßige Stichproben.


    Quelle dieses Artikels klick hier : Firmenauto
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

    Das würde bedeuten, dass alle straffälligen Nicht-Fahrerlaubnisinhaber
    vor Recht und Gesetz deutlich im Vorteil wären,
    die haben diesbezüglich nix zu verlieren.

    Andererseits würde sich so mancher Mitmensch mit niedriger Hemmschwelle demnächst wahrscheinlich zwei Mal überlegen,
    ob er seine Konflikte auch zukünftig noch mit seinen Fäusten regelt,
    oder ob es nicht auch ein paar Worte tun.

    Okay potentielle Schwerstkriminelle wie Mörder, Drogendealer, Bankräuber
    oder auch Triebtäter und sonstige Irre wird das wohl nicht sonderlich beeindrucken,
    die fahren ja nach einer eventuellen Gefangennahme zzgl. Verurteilung
    oder psychiatrischem Gewahrsam eh länger ein, als das Fahrverbot gelten würde.



    Gruß!
    M.P.U
    "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

    chinesisches Sprichwort

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    • #3
      AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

      Das ist eine ente und längst vom tisch. Abgesehen davon, daß ein solches gesetz keine chance hat. Übrigens braucht man im knast keine fahrerlaubnis. Das versteht sich wohl von selbst. (Keine parkplätze)......

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      • #4
        AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

        Schade würde meinen lkw gerne mit in die zelle nehmen. Lol
        Gruss Tim

        Gruppe: Chemietankerfahrer sigpic

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        • #5
          AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

          Ich sehs richtig vor mir, wie am vortag deiner entlassung dein auto in die anstaltseigene werkstatt geholt wird. Komplettwäsche, große durchsicht und batterie aufladen. Da wird in mancher zuhälterkarre noch ordentlich blei im tank sein.

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          • #6
            AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

            Auf was für hirnrissige Ideen diese Politiker alle kommen.

            Jemanden mit etwas bestrafen, womit seine Straftat gar nichts zu tun hat, super.

            Der stärkste Grund, weshalb jemand seinen Führerschein behalten möchte, dürfte die berufliche Perspektive sein.
            Nun will man einen Straftäter auch noch eine der letzten Chancen nehmen, eine berufliche Perspektive zu haben?
            Was wird so jemand wohl tun?

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            • #7
              AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

              Prinzipiell reichen unsere vorhandenen Gesetze und der sich daraus
              ergebene Gestaltungsspielraum für Juristen völlig aus,
              um uneinsichtige Idioten und auch alle anderen Straftäter führerscheintechnisch dingfest zu machen oder deutlich zu entschärfen.

              Das Zauberwort heißt:
              "charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr"
              Damit können Staatsanwälte und Richter jedweden Straftäter
              am Schopfe seines Führerscheins packen und sich dabei den
              Ball gegenseitig zuspielen.

              Ein Beispiel:
              In unseren Breitengraden gab es einen sagen wir mal Geschäftsmann,
              welcher es mit der Steuerehrlichkeit nicht so genau nahm,
              da gefiel es dem Richter, neben dem gefällten Strafmaß wegen Steuerhinterziehung, gleich auch noch Jagd- und Führerschein
              mit einzuziehen.

              Begründung:
              Wer Steuergesetze bricht, ist charakterlich unzuverlässig
              und wird sich auch nicht an die Straßenverkehrsordnung
              und die empfindlichen Waffengesetze der Bundesrepublik halten, Punkt!

              Wie das bei unseren gültigen Gesetzen und deren Auslegungsvarianten
              dann bei Raub, Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord aussieht,
              darüber kann sich jetzt jeder sein eigenes Bild machen...

              Es gilt im Bedarfsfall nur, gängiges Recht anzuwenden
              und umzusetzen, ganz ohne politisches TamTam und große Blechtrommel.

              Ein anderes Beispiel wäre Bankraub, bei dem der Führerschein
              bei der Anreise zum Zielobjekt und beim späteren fluchtartigen
              Abrücken als Tatwerkzeug missbraucht wird.
              Was liegt da seitens des Richters näher, als auch den Führerschein
              wegen charakterlicher Nichteignung auf unbestimmte Zeit zu entziehen?
              (Übrigens gängige Praxis...wenigstens in diesen Fällen)

              Zweifelsohne steht fest, dass viele unserer amtierenden Richter
              diesbezüglich etwas zurückhaltend sind,
              es gibt aber durchaus auch findige Kollegen, die Straftätern gegenüber
              diesbezüglich gerne mal Kante zeigen und geltendes Recht geradlinig durchsetzen.


              Gruß!
              M.P.U
              "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

              chinesisches Sprichwort

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              • #8
                AW: Ruck zuck ist der Führerschein weg..Au Backe

                Man kann aber nicht pauschal davon ausgehen, dass jemand, der Steuern hinterzieht, oder mal auf die schiefe Bahn geraten ist, grundsätzlich charakterlich ungeeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.

                (Mal abgesehen davon, dass viele Unternehmen nur existieren, in dem sie tricksen, um flüssig zu bleiben).

                Sowas könnte man auf jegliche Kleinigkeiten ausweiten: Einmal Falsch parken, Führerschein weg. Denn der, der falsch parkt, verhält sich in dem Moment rücksichtsloser gegenüber seinen Mitmenschen, als der, der dem Staat die Steuern nicht rechtzeitig bezahlt.

                Das war nur ein Beispiel.

                Und was macht man dann mit denjenigen, die einen Fehler gemacht haben, straffällig geworden sind, und sich nun um ein geregeltes Leben bemühen wollen?
                Für viele Stellen wird heutzutage mindestens der Führerschein benötigt.
                Mit Führerscheinentzug nimmt man diesen Menschen wieder ein Stück Perspektive.

                Also, wenn, dann halte ich einen Führerscheinentzug nur bei den Leuten für sinnvoll, die andauernd durch rücksichtsloses Verhalten auffallen und wirklich extremen Schaden anrichten (mehrfache Körperverletzungen, Raub, geistige Krankheiten usw).

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