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    Bei meiner Firma übernehmen das zu 90% der Verlader, oder der Empfänger.

    Dennoch gibt es ja auch hier immer wieder ungereimtheiten, muss ich, oder muss ich nicht.............

    Für mich galt bis jetzt:
    Lieferung frei Hof:
    Ware wird aufs Firmengelände gefahren, Ladeeinheit (durch öffnen der Plane/ Tür/ Dach) zur be oder entladung bereitgestellt

    Lieferung frei Bordsteinkante:
    Lieferung bis vors Haus und Entladung durch mich vom LKW runter auf den Boden.

    Lieferung frei Haus:
    Ware wird von mir entladen und zwar: Hinter die erste abschließbare Tür, zu ebener Erde.
    Bedeutet: Ich entlade vom LKW bis auf die Rampe bzw hinter das Rampentor.
    Dabei bin ich nicht so genau und stelle die Ware schon in den zugewiesenen Gang.
    Beruht allerdings auf der Tatsache, dass wir vom Kunden Ameise oder Hubwagen gestellt bekommen.
    bin ich da jetzt "genau" und verweigere das Abstellen im zugewiesenen Gang, kann es passieren, dass ich keine Ameise gestellt bekomme, wodurch ich nicht abladen kann. Das wiederum würde eine Vertragsverletzung bedeuten.
    Natürlich wäre es besser, seinen eigenen Hubwagen dabei zu haben, aber gerade im Kombi oder Vernverkehr ist das ja selten der Fall.

    Da diese Infos einige Jährchen auf dem Buckel haben................gibts da was neues??
    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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