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Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

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  • Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

    Drogen haben am Steuer nichts zu suchen. Besonders strenge Regeln gelten für Berufskraftfahrer.
    Ein Berufskraftfahrer riskiert durch den Konsum harter Drogen seinen Job. Auch außerhalb der Dienstzeit ist etwa die Einnahme von Amphetaminen Grund für eine fristlose Kündigung, wie nun das Bundesarbeitsgericht entschieden hat. Das gilt sogar, wenn kein Anhaltspunkt für eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit besteht.

    Geklagt hatte ein LKW Fahrer, der an einem Samstag im privaten Rahmen Crystal Meth konsumiert hatte. Am darauf folgenden Montag erbrachte er seine gewohnte Arbeitsleistung, am Dienstag jedoch stellte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle Drogen-Abbaustoffe im Blut fest. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin fristlos.

    Zu Recht, wie die Richter befanden. Ein Berufskraftfahrer dürfe seine Fahrtüchtigkeit grundsätzlich nicht durch harte Drogen gefährden, heißt es in der Begründung. Dabei mache es keinen Unterschied, ob die Droge vor oder während der Arbeitszeit konsumiert wurde. (Az.: 6 AZR 471/15)
    Link zur Quelle dieses Artikels: Motoren Zeitung
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

  • #2
    AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

    Mann da muss man vorsichtig sein ...sogar mit Schmerztabletten.
    Liebe Grüße
    Harry


    Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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    • #3
      AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

      Drogen und Alkohol haben nichts am Steuer zu suchen! Da ist es egal ob es sich um leichte Drogen oder um harte Drogen handelt! Das selbe gilt für Alkohol! Ich denke ich als Fahrer habe auch Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber und das lässt sich nicht mit Drogen und Alkohol vereinbaren!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #4
        AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

        Habe das Urteil im Volltext und darin heißt es unter Anderem:

        Eine weitere Beschäftigung des Klägers als LKW-Fahrer sei angesichts dessen potentieller Gefährdung des Straßenverkehrs durch Drogenkonsum und des Vertrauensverlusts auch nur für die Zeit der Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen. Außerdem hätte der einzige Kunde den Einsatz eines wegen Drogenmissbrauchs unzuverlässigen Fahrers nicht geduldet. Die Geschäftsbeziehung zu diesem existentiell wichtigen Kunden wäre bei einer Weiterbeschäftigung des Klägers insgesamt gefährdet gewesen. Andere Einsatzmöglichkeiten habe es für den Kläger nicht gegeben. Es würden nur LKW-Fahrer beschäftigt.
        Hier drohte auch Schaden für das Unternehmen. Des Weiteren heißt es in der Begründung:

        Nimmt ein Berufskraftfahrer Amphetamin und Methamphetamin ein und führt er dennoch im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtung ein Fahrzeug des Arbeitgebers, kommt es wegen der sich aus diesem Drogenkonsum typischerweise ergebenden Gefahren nicht darauf an, ob seine Fahrtüchtigkeit konkret beeinträchtigt ist. Der Pflichtenverstoß liegt bereits in der massiven Gefährdung der Fahrtüchtigkeit.
        [20] (1) Dies entspricht den Wertungen des öffentlichen Rechts.
        [21] (a) Nach § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG handelt ordnungswidrig, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Die Vorschrift erfasst Fahrten unter der Einwirkung bestimmter Rauschmittel, die allgemein geeignet sind, die Verkehrs- und Fahrsicherheit zu beeinträchtigen. Es handelt sich um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, bei dem es auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer im Einzelfall nicht ankommt (vgl. Janker/Hühnermann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker Straßenverkehrsrecht 24. Aufl. § 24a StVG Rn. 5). Amphetamin und Methamphetamin sind in der Anlage zu § 24a StVG genannt. Die Einnahme dieser Substanzen bewirkt zB erhöhte Risikobereitschaft und Enthemmung (vgl. König in Hentschel/König/Dauer Straßenverkehrsrecht 43. Aufl. § 24a StVG Rn. 19).

        BAG, Urteil vom 20. 10. 2016 – 6 AZR 471/15



        Dogface

        Drogen und Alkohol haben nichts am Steuer zu suchen! Da ist es egal ob es sich um leichte Drogen oder um harte Drogen handelt! Das selbe gilt für Alkohol! Ich denke ich als Fahrer habe auch Verantwortung anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber und das lässt sich nicht mit Drogen und Alkohol vereinbaren!
        Nein, haben sie nicht! Davon abgesehen, dass es in dieser Branche auch ohne
        Drogen schon genug andere Probleme gibt.

        Harry

        Mann da muss man vorsichtig sein ...sogar mit Schmerztabletten.
        Ja, denn auch Morphine in Schmerzmitteln stehen im der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetz.
        Jeder muss da verantwortungsvoll überlegen, ob er fahren kann und an die Verordnung denken. Im Zweifel lieber
        eine AU und mit dem Arbeitgeber sprechen. Besonders bei Gefahrgut und entsprechender Klausel im Arbeitsvertrag.
        Meine Ratschläge sind keine Rechtsberatung, sondern basieren auf Lebenserfahrung
        #deletefacebook - Löscht Facebook

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        • #5
          AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

          Was Medikamente an geht, reicht das wenn man den Doc sagt das man auf den Bock sitzt dann dann kriegt man entweder ein gelben Schein oder andere Medikamenten. So mache ich es immer und man ist auf der sicheren seite.
          Brööts du mir de Woosch, lösch ich der de Doosch.

          Kommentar


          • #6
            AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

            Wer Drogen nimmt, ob in seiner Freizeit oder nicht,
            gilt im Sinne des Gesetzes als unzuverlässig und ist
            charakterlich nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.
            Drogen, insbesondere harte Substanzen, werden juristisch anders
            gehandelt und gewichtet, als Alkohol, Nikotin oder ähnliches.
            Wer Drogen konsumiert muss jeden Tag damit rechnen,
            dass seine Fahrerlaubnis widerrufen und sein Führerschein
            entzogen wird - Punkt!


            Gruß!
            M.P.U
            "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

            chinesisches Sprichwort

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            • #7
              AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

              M.P.U du bringst es wie immer auf den Punkt.
              Brööts du mir de Woosch, lösch ich der de Doosch.

              Kommentar


              • #8
                AW: Drogen haben am Steuer nichts zu suchen

                Zitat von chemo Beitrag anzeigen
                M.P.U du bringst es wie immer auf den Punkt.

                Danke für die Blumen Chemo, aber dass ist gar nicht meine persönliche Interpretation, sondern lediglich die gültige Gesetzeslage.:)


                Gruß!
                M.P.U
                "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                chinesisches Sprichwort

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