Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Seitlicher Sicherheitsabstand

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Seitlicher Sicherheitsabstand

    Mir ist immer wieder ziemlich unwohl, wenn ich beobachte, dass beim Überholen bloß ein Paar cm zu einem mindestens kaputtem Spiegel fehlen. Habe gestern nur ganz kurz nachgegoogelt und nur irgendwelche Empfehlungen und Hinweise auf Gerichtsurteile gefunden. Am meisten wird über Radfahrer geredet, da sollte man 1,5m seitlich Luft haben. Kann sein, dass ich schlecht gesucht habe, ist der seitlicher Sicherheitsabstand tatsächlich nicht in der StVO festgelegt?
    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

    Ich habe es so gelernt, dass ich zu einem anderen Verkehrsteilnehmer ca. 1,50 m Abstand zu halten habe!

    Ob es jetzt irgendwo in der StVO verankert ist, hat mich eigentlich nie so richtig interessiert!
    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

    Kommentar


    • #3
      AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

      Ich habe im Kopf 0,5m. Beim 1,5m müsste in jede Baustelle totales Überholverbot gelten. Mir geht aber nicht speziel um Baustellen, allgemein. Hat vielleicht jemand eine Erfahrung mit einem seitlichem Unfall?
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

      Kommentar


      • #4
        AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

        • zur Seite (Überholen/Gegenverkehr): Die Festlegung eines generellen Mindestabstands würde dem Einzelfall nicht gerecht, der u. a. von Geschwindigkeit und Kfz-Typ (aerodynamische Effekte, insbesondere unterschiedliche Sogwirkung) sowieTopographie der Infrastruktur (Schwanken des Radfahrers bei ansteigendem Streckenverlauf) oder der Art desStraßenbelages (z. B. Kopfsteinpflaster) abhängig wäre. Diesem Umstand trägt der unbestimmte Rechtsbegriffausreichender Seitenabstand in § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO Rechnung.[1] Die Rechtsprechung unterscheidet Abstände je nach Art des Verkehrsteilnehmers und kommt zu unterschiedlichen Interpretationen des ausreichenden seitlichen Abstands. Bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) beträgt dieser mindestens 1,5 m, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m, bei wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m.
        Quelle:



        Wie dies mit Überholen in Baustellen vereinbar ist frage ich mich allerdings auch.
        Vermutlich gar nicht und im fall der fälle klärt dies die Haftungsfrage.

        Kommentar


        • #5
          AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

          Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
          ...Vermutlich gar nicht und im fall der fälle klärt dies die Haftungsfrage.
          Also ist es so, dass der Überholende die Haftung trägt? Der sollte es immer gut einschätzen und der bekommt immer die Schuld? Hm, aber irgendwie ist es nicht schön, dass einfach nur ''ausreichender Seitenabstand'' festgelegt wird.
          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

          Kommentar


          • #6
            AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

            Eigentlich ist es ja generell so, überholen nur wenn es sicher ist.

            Kommentar


            • #7
              AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

              Auch wenn man überholt wird, ist man in Falle eines durch Überholer verursachte Unfall trotzdem mit dran!
              Stichwort:
              "Betriebshaftung"!
              Eigentlich gehört mal die ganze STVO ausgemistet und überarbeitet, da sind einige §§, die eigentlich nicht genau regeln, was nun gilt...
              Sei es "geeignete Schuhe", "geeignete Helm", Bei generelle Überholverbot: Motorrad dürfen nicht überholen, aber überholt werden, Tatsächliche Gewichtsbeschränkung (z.B. vor Brücke) auch auf Fahrzeugkombination, Smartphoneverbot auch für Fussgänger etc...

              Kommentar


              • #8
                AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

                Ravioli hat es ja bereits ganz gut gegliedert eingestellt:

                ... Bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) beträgt dieser mindestens 1,5 m, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m, bei wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m.
                Dazu kommt noch der Mindestabstand zu Bordsteinen und seitlichen Fahrbahnmarkierungen von ebenfalls 1m.
                (nur um zu komplettieren, hat mit Überholvorgängen nichts zu tun)



                Von allen Fahrzeugen geht rechtsprechungstechnisch gesehen
                eine gewisse "Betriebsgefahr" aus,
                vom Fahrrad aufgrund seiner geringen Größe, stark eingeschränkter Leistung
                und recht guten Überschaubarkeit sehr wenig -
                vom LKW aufgrund großer Motorkraft, seinen enormen Ausmaßen und
                dementsprechend großer Unübersichtlichkeit, die höchste Stufe,
                die anderen Fahrzeuge liegen dazwischen.

                Da diese Betriebsgefahr immer besteht, sobald ein Fahrzeug im Straßenverkehr
                in Gebrauch/Betrieb genommen wird, könnte man rein rechtlich
                bei absolut jedem Unfall, auch völlig unverschuldeten, die Betriebsgefahr
                prozentual mit einrechnen und herausklagen und gelangte somit bei jedem Unfall zu einer automatischen Teilschuld, auch des Nichtverursachers.

                Davon sehen allerdings alle Versicherer aus Gründen von Prozess-
                und Regulierungskosten ab, insofern muss man beim Fahren
                nicht allzu große Angst haben.

                Allerdings ist es so, dass das Überholen im Zweifelsfall zu unterlassen ist
                und wer sich daran hält, überholt halt nicht an Stellen
                oder in Situationen, wo ebendiese Abstände unter Umständen
                nicht eingehalten werden können, insofern hat der Überholende
                im Falle einer Schädigung grundsätzlich die Arschkarte,
                weil er seiner Sorgfaltspflicht der Unterlassung des Überholvorganges
                in engen Und/oder unübersichtlichen Stellen nicht nachgekommen ist,
                wäre er es nämlich doch, wäre kein Unfall passiert und eine Schädigung
                Anderer ausgeblieben.

                Der entstandene Unfall ist also automatisch ein Zeugnis dessen,
                dass ein gefahrloses und den gesetzlichen Regularien entsprechendes Überholen
                an dieser Stelle nicht möglich war,
                so sieht es die Gesetzgebung und handhaben es die Richter im Regelfall.

                Nachzuweisen, dass der Überholte während des Überholvorganges
                irgendeinen Fehler gemacht hat, ist für den Überholenden
                vor Gericht vergleichsweise schwierig...und die Fälle, in denen der
                Überholte eine Mitschuld bekommt, dementsprechend gering.


                Gruß!
                M.P.U
                "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

                chinesisches Sprichwort

                Kommentar


                • #9
                  AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

                  Danke M.P.U., da habe ich wieder was neues gelernt. Also mein Problem ist folgend. Wie die meiste hier wissen, sichere ich Schwertransporte ab. Dazu sind die Vorschriften so schwammig, dass man sich oft nur auf eigenes Gefühl verlassen muss. Auf dem berliner Ring ist im Süden vor Michendorf eine 3 Spurige Baustelle. Ich habe da ein 37m langen und 4,2m breiten Transport begleitet. Zu erst 2 Spuren besetzt, aber wie ich gesehen habe, dass in der dritten Spur die Fahrzeuge mit ein Paar cm Abstand an uns vorbei gefahren sind, war mir ziemlich schlecht. Dabei noch waren 2x Verschlenkungen der Fahrbahn mit Schildern angekündigt, deswegen habe ich mich entschieden, die dritte Spur zu blockieren. Unter der Michendorfer Brücke ist ja auch eine Engstelle, also gar kein Standstreifen. Der Begleiter hinter mir, mit einem gleich großem Schwertransport war der Meinung, ich darf das nicht und ich soll die dritte Spur wieder frei lassen. Habe ich nicht. Tut mir Leid, aber lieber ein Auflagen Verstoß (wobei ich der Meinung bin, dass kein war), als ein Unfall und Verletzte und Anwalt. Diese Entscheidung, ob die dritte Spur in der Baustelle blockieren, oder nicht, mache ich immer wieder danach, wie der Fahrer vor mir fährt, welche Fahrzeuge uns überholen und wie breit die dritte Spur ist. Es ist mir klar, dass die meiste LKW Fahrer keine Wahl haben, als zu beten, dass durch die Baustelle alles gut kommt. Obwohl ich gelesen habe, dass Unfälle durch ein zu geringen seitlichen Sicherheitsabstand ziemlich selten sind, gefällt mir die Leichtsinnigkeit von vielen Verkehrsteilnehmern nicht.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

                    Nein, viele Fahren in zweispurigen Baustellen z.b. mittig und ich habe auch mal ein Gerichtsurteil gelesen in dem der Fahrer sogar recht bekam dass wenn er der Meinung ist dass die Situation dies erfordert er es auch so machen kann.


                    edit:
                    Gemeint ist vierspurige Autobahn mit 2 Fahrstreifen je Richtung.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

                      Zitat von Ravioli Beitrag anzeigen
                      ...Gerichtsurteil...
                      Haben und lesen ich es will... :)

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Seitlicher Sicherheitsabstand

                        Puh, ob ich den nochmal finde...

                        Es ging darum das er angezeigt worden ist von einem Dahinterfahrendem und sein tun damit rechtfertige dass in der Situation es erforderlich war aus Sicherheitsgründen und kam damit durch...

                        Kurz mal geschaut, witzigerweise einen anderen für diesen Thread perfekt passenden Artikel gefunden:

                        Wer sich in Autobahnbaustellen an das Tempolimit hält und in der Spur bleibt, muss dennoch mit einer Teilschuld rechnen, wenn es zu einem Unfall beim


                        Ich schaue später nochmal ob ihn den wiederfinde...

                        Kommentar

                        Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                        Einklappen

                        Online-Benutzer

                        Einklappen

                        62757 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 17, Gäste: 62740.

                        Mit 180.403 Benutzern waren am 29.03.2024 um 17:05 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                        Ads Widget

                        Einklappen
                        Lädt...
                        X