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Lenkzeitunterbrechnung

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  • Lenkzeitunterbrechnung

    frage, Lkw Fahrer fährt 2 St macht dann 1 St Bereitschaft wie viel Stunden darf er dann fahren???

  • #2
    AW: Lenkzeitunterbrechnung

    Zitat von Andreas4462 Beitrag anzeigen
    frage, Lkw Fahrer fährt 2 St macht dann 1 St Bereitschaft wie viel Stunden darf er dann fahren???
    Ist die Frage jetzt ernst gemeint?

    Viele Grüße

    Ramaanda

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    • #3
      AW: Lenkzeitunterbrechnung

      An diesem Tag?
      Auch der Tankfüllstand ist wichtig, ist er leer kommt er nicht mehr so weit als wenn er voll ist.

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      • #4
        AW: Lenkzeitunterbrechnung

        ja ist eine blöde frage aber in einigen Foren gibt es unterschiedliche aussagen, und ich habe Meinung kund getan da wurde ich als dum hingestellt jetzt möchte mal einige Meinungen hier lesen

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        • #5
          AW: Lenkzeitunterbrechnung

          bis er keine lust mehr hat.

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          • #6
            AW: Lenkzeitunterbrechnung

            hey ernsthaft jetzt darf er nun 2,5 st oder 4,5 st nach der bereitschaftszeit fahren

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            • #7
              AW: Lenkzeitunterbrechnung

              Ich sag mal kommt drauf an ob doppelbesatzung oder alleine.

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              • #8
                AW: Lenkzeitunterbrechnung

                allein Fahrer

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                • #9
                  AW: Lenkzeitunterbrechnung

                  Da die Bereitschaftszeit keine Pause ist, sondern zur Arbeitszeit zählt darf man natürlich nur noch 2,5 Std. fahren! Die Einstellung muss aber auch dann im Digi eingestellt sein!!
                  Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                  • #10
                    AW: Lenkzeitunterbrechnung

                    ich bin da deiner meinung mit der fahrzeit, bis auf das breitschaftzeit ,sie zählt nicht zur pause oder arbeitszeit, ist ebend nur warten, bei lkw aus leidenschaft hat ein dozent den gesagt fahrer darf dann nach der einstündigen bereitschaft wieder 4.5 stunden fahren er ist der meinung die bereitschaft zählt als lenkzeitunterbrechung und dann kann danach wieder 4,5 st fahren, ichhabe da geanwortet das es so nicht stimmt, er sagt dann ich habe keine ahnung und sollte nach mal die weiter bildung mache meine Schulungsleiter ist auch meiner meinung

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                    • #11
                      AW: Lenkzeitunterbrechnung

                      Maßgeblich ist hier die EU VO 561/2006. Liest man sich mal intensiv durch die Verordnung durch, stellt man fest, dass die Sozialvorschriften keine Arbeitszeiten definieren, sie nicht kennen und Verstöße dagegen auch nicht unter Strafe stellen. Deswegen spricht man auch von einer Lenkzeitunterbrechung und nicht von einer Pause. Bereitschaften sind gültige Lenkzeitunterbrechungen. Deshalb darf man nach mindestens 45 Minuten Bereitschaft auch anschließend wieder 4,5 Stunden fahren. Wer kann, der sollte einfach mal die Probe auf´s Exempel machen und beobachten, wie der Tacho sich nach einer Bereitschaft verhält. Die Lenkzeitunterbrechung im Zweifahrer-Modus gilt ebenso als solche, obwohl es keine Pause im eigentlichen Sinne ist. Man könnte jetzt einwenden, dass der Zweifahrer-Modus einen Sonderfall darstellt und im Tacho deswegen extra gekennzeichnet wird. Aber der Sonderfall als solcher gilt nur für die Zeit zwischen den Ruhezeiten und hat nichts mit der Lenkzeitunterbrechung zu tun.

                      Zum Schluß noch die Feststellung, dass derjenige, der sich nicht sicher ist, den Tacho besser auf Pause stellen sollte. Dann muss er sein kleines Köpfchen nicht anstrengen und ist auf der sicheren Seite.

                      Viele Grüße

                      Ramaanda

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                      • #12
                        AW: Lenkzeitunterbrechnung

                        Jetzt gebe ich auf!

                        Defination von Pause: Diese Zeit steht zu meiner Verfügung und ich brauche diese Zeit nicht im oder am Fahrzeug verbringen!

                        Defination von Bereitschaft: Ich stehe bereit im Notfall einzugreifen bzw. ich muss evtl. vorrücken wenn ich in der Schlange zum Be- oder Entladen stehe. Habe also nicht die Möglichkeit das Fahrzeug zu verlassen bzw. mich vom Fahrzeug zu entfernen!
                        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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                        • #13
                          AW: Lenkzeitunterbrechnung

                          ja da hast du recht,bei 561 steht das so nach dieser aussage der Verordnung ist 45min Arbeit auch eine Unterbrechung kannst theoretisch wieder 4.5 st fahren,(also würde eine gesamtlenkzeit haben von 6,6 st ) dann kommt der begriff Lenkpause ,aber die Verordnung schreibt vor nach einer lenkzeit von 4,5 st eine 45min pause einlegen, aber wie bei jeden Gesetz, Verordnungen gibs ein Grundaussage und dann folgen ein einzeln unter Bestimmungen die man nie liest weil mann sie suchen muss, kommt zu einer Kontrolle und beim auslesen erscheint das als Verstoß hat mann pech gehabt.

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                          • #14
                            AW: Lenkzeitunterbrechnung

                            vollkommen richtig ich bin auch dieser Meinung, mich ärgert nur die aussage vom Dozenten das er äußert 2 st fahren 1 st Breitschaft dann wieder 4,5st fahren, und das als Rat ins Netz stellt, obwohl das nach meiner Meinung nicht richtig und dann zu mir äußert ich soll die Schulung noch mal neu machen

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                            • #15
                              AW: Lenkzeitunterbrechnung

                              Zitat von Andreas4462 Beitrag anzeigen
                              ja da hast du recht,bei 561 steht das so nach dieser aussage der Verordnung ist 45min Arbeit auch eine Unterbrechung kannst theoretisch wieder 4.5 st fahren,(also würde eine gesamtlenkzeit haben von 6,6 st ) dann kommt der begriff Lenkpause ,aber die Verordnung schreibt vor nach einer lenkzeit von 4,5 st eine 45min pause einlegen, aber wie bei jeden Gesetz, Verordnungen gibs ein Grundaussage und dann folgen ein einzeln unter Bestimmungen die man nie liest weil mann sie suchen muss, kommt zu einer Kontrolle und beim auslesen erscheint das als Verstoß hat mann pech gehabt.
                              Die EU nennt die Lenkzeitunterbrechung korrekt Fahrtunterbrechung. In Artikel 4 Buchstabe d wird dieser Begriff dann definiert. Es dürfen während der Fahrtunterbrechung keine anderen Tätigkeiten ausgeübt werden. Wer jetzt also meint, Arbeit wäre eine Lenkzeitunterbrechung, der ist auf dem Holzweg. Die nächste Bedingung für eine Fahrtunterbrechung ist der Erhohlungswert. Hier wird ausdrücklich nicht die Definition einer Pause übernommen sondern nur der Teil, der die Erholung vorschreibt. Das ist schon dann erfüllt, wenn der Fahrer nicht arbeitet. Ob er jetzt am Lkw bleiben muss oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das beeinflusst den Erholungswert nicht.

                              Stand der Tacho 45 Minuten auf Bereitschaft, dann erscheint das auch nicht als Verstoß. Warum sollte es? Es wird auch niemand bei einer Kontrolle jeden einzelnen Datensatz durchforsten, ob da nicht etwas zu beanstanden wäre. Diese Arbeit macht sich niemand, sofern das Ausleseprogramm keine roten Balken zeigt. Dafür hat man schließlich die Arbeit der Kontrolettis erleichtert.

                              Hier ist also viel konstruierte Theorie im Spiel, die sich jemand aus Langeweile ausgedacht hat. In der Praxis kommt sowas eigentlich nur selten vor.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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