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Was sich alles in einer 'Siebziger' findet

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  • Was sich alles in einer 'Siebziger' findet

    Erfahrung von dieser Woche. Es lohnt sich, die 'Siebziger' zu kennen. Da finden sich so interessante Sachen. Z.B., wenn auf eine Länge von mehr als 26m teleskopiert wird, darf man max. 62 km/h fahren . Und zwar auch auf der Autobahn. Bei der Polizeikontrolle Tachoscheiben ausgewertet, Geschwindigkeitsüberschreitung entdeckt, Strafe bezahlt und dann ist der Kollege wirklich nur 62 gefahren!!!! Hier auf dem Bild ist er leider nicht, wurde später aussortiert :).

    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

  • #2
    Moin Helena:
    Es kommt nicht auf die Länge an sondern scheinbar nur auf den Gutachter.
    Unsere Flügeltransporte haben 36m ausgezogen, 69m Gesamtlänge und dürfen 80km/h fahren.
    Andere Beispiel:
    Ich hatte 6 Maschinenhäuser nach Österreich gebracht und ich durfte mit der Kombination 80km/h fahren.
    Mit der gleichen Kombination habe ich anschließend Pumpen von Erkelenz nach Norwegen gebracht und durfte nur 62km/h fahren.

    Die Kombinationen von APB sind im Fachjargon "Nachläufertransporte" und die dürfen immer nur 62km/h fahren. ACHTUNG: Auch leer darf mit diesen Kombintaionen nur 62km/h gefahren werden soweit ihr streckengebunden fahrt und keine weitere 70er habt.

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    • #3
      Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
      ...Die Kombinationen von APB sind im Fachjargon "Nachläufertransporte" und die dürfen immer nur 62km/h fahren. ...
      Die beiden auf dem Bild hatten in der Siebziger keine Geschwindigkeitseinschränkung, sind durch die Polizeikontrolle auch ohne Strafe durch :). Nächste mal muss ich den Betroffenen knipsen.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #4
        Was bitte bedeutet " Siebziger " ? Darf man die erst wenn man 70 Jahre alt ist fahren - grins
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

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        • #5
          Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
          ... Darf man die erst wenn man 70 Jahre alt ist fahren - grins
          Na ja, die Ruhe eines 70-jährigen wäre von Vorteil :). Mit der 'Siebziger' wird die Genehmigung nach §70 StVZO gemeint. Also hier noch mal die Richtlinien dazu:

          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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          • #6
            Wie hoch war denn die Strafe?

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            • #7
              Bigfoot, die Polizeikontrolle war ziemlich außergewöhnlich :). Sehr freundlich und angenehm (so würde man sich es immer wünschen), aber auch sehr gründlich, hat 3 Stunden gedauert, 4 Transporte kontrolliert. Also die Strafe war Verwarnungsgeld :).
              Zu erste mal habe ich erlebt, dass die Tachoscheiben auch nach der Einhaltung der Brückenauflagen ausgewertet waren. Die Nacht davor haben die Transporte 2 andere Kollegen begleitet und irgendwie hat niemand darauf geachtet, dass Brückenauflagen vorgeschrieben sind. Dadurch hat die Polizei die Siebziger für ungültig erklärt, Überladung 150% berechnet und der Antragsteller bekommt Post .
              Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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              • #8
                Hallo

                Na ja da Können sich ja alle an die Nase langen.

                Dispo.Verlader,Spedition,Fahrer.

                Bei 150%Überladung bin ich mal gespannt auf die berechnung vom Bußgeld.

                Gruß Georg
                Fürchte nicht die Gedanken deiner Feinde,sondern die Hintergedanken deiner Arbeitskollegen,und deines Arbeitgebers.

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                • #9
                  Also mir wär das alles zu kompliziert,ist ja grausam:10_1_138[1]:. Schlimmer als Ladungssicherung,aber die mag ich ja auch nicht :-( . Ich seh schon,ich werd auf meinem Silo versauern :lmao[1]:

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                  • #10
                    Helena:
                    Das der Tacho ausgewertet wird um die Brückenauflagen zu überprüfen ist nichts neues und Schleswig-Holstein. Meine Glaskugel vermutet pauschal das Dir das Maleur hier in Schleswig-Holstein passiert ist.....

                    @Lapa:
                    Ich erkläre Dir die 70er mal in der Laiensprache (ich versuche es zumindestens:10_1_138[1]:):

                    Die 70er ist praktisch der Fahrzeugschein für Schwertransporte. Über 40to GGw und ab 23,50m Länge (???) brauchen Schwertransporte eine Einzelfahrtbescheinigung nach §70. Dort stehen sämtliche Bauteile mit Chassisnummern drin die am Fahrzeug angebaut sind, welche maximalen Längen und Breiten dieses Fahrzeig ereichen kann und welches Gesamtgewicht es haben haben darf.
                    Erst mit dieser Genehmigung nach §70 bekommt man die eigentliche Genehmigung nach §29 wo u.a. die Transportstrecke, Fahrzeiten und andere Auflagen wie Brücken in Langsamfahrt oder Polizeibegleitungen drin stehen.
                    Die §70 wird auch als Jahresgenehmigung ausgestellt allerding können dann die Gesamtmaße nicht ausgeschöpft werden.

                    Ich hoffe Du hast ein wenig davon verstanden.

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                    • #11
                      Hallo Jens,ja danke. Aber ich glaube,es ist besser,ich vergess es gleich wieder:lmao[1]:. Mich nervt ja allein schon der Tacho tierisch und daß ich so selten Strafe zahlen muß,liegt wohl nur daran,weil ich so ein guter Kerl bin und mein Schutzengel so gut aufpasst auf mich ;-) ! In Euerm Gewerbe wär ich schnell ein armer Mann :lmao[1]:.

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                      • #12
                        Jetzt bin ich aber leicht irritiert. Also in den Richtlinien steht:

                        2 In die Ausnahmegenehmigung sind folgende Bestimmungen im Wortlaut aufzunehmen:

                        2.4 Wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Verkehr ohne erforderliche Erlaubnis (§ 29 StVO)
                        durchführen, gegen die Nebenbestimmungen (insbesondere Bedingungen und Auflagen) dieser Ausnahmegenehmigung (§ 70 StVZO) verstoßen oder in sonstiger Weise ihrer Halterverantwortung (§ 31
                        StVZO) zuwiderhandeln müssen Sie damit rechnen, daß die Ihnen erteilte Ausnahmegenehmigung widerrufen wird und für einen angemessenen Zeitraum keine Ausnahmegenehmigung mehr erteilt werden.
                        Die Erlaubnis nach §29 wird ungültig, wenn die Abmessungen des Transportes der nicht entsprechen. Die waren in unserem Fall OK. Und ich denke, die Bedingungen und Auflagen der '§70' waren, denke ich mindestens, auch eingehalten. Also wie ist es jetzt richtig, wenn Brückenauflagen nicht richtig durchgeführt werden?
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #13
                          Ich glaube, ich habe die Lösung des Rätsels gefunden :), das Stichwort könnte sein Verantwortungsbewusstsein!!:


                          Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                          • #14
                            Zitat von Jens P. Beitrag anzeigen
                            Helena:.. Meine Glaskugel vermutet pauschal das Dir das Maleur hier in Schleswig-Holstein passiert ist......
                            Richtig geraten :), war aber nicht mein Maleur!! Ich war eher die Rettung :).
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                            • #15
                              Zitat von lapa Beitrag anzeigen
                              Hallo Jens,ja danke. Aber ich glaube,es ist besser,ich vergess es gleich wieder:lmao[1]:. Mich nervt ja allein schon der Tacho tierisch und daß ich so selten Strafe zahlen muß,liegt wohl nur daran,weil ich so ein guter Kerl bin und mein Schutzengel so gut aufpasst auf mich ;-) ! In Euerm Gewerbe wär ich schnell ein armer Mann :lmao[1]:.
                              Ich habe null Punkte also kann es nicht so schlimm sein. Man muß sich nur an die Vorschriften halten.

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